Verschärfung des Asylrechts: Bundestag weitet Abschiebehaft aus

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Der Bundestag hat eine umfassende Reform des Aufenthaltsgesetzes verabschiedet. Viele unvermeidliche Begleiterscheinungen einer Flucht stellen künftig Haftgründe dar. Der Spiegel

Verbessertes Bleiberecht für gut integrierte Ausländer, aber auch schärfere Regeln bei der Abschiebung: Der Bundestag hat eine umfassende Reform des Aufenthaltsgesetzes verabschiedet. Ausländer, die bislang nur geduldet sind, dürfen in Zukunft längerfristig in Deutschland bleiben, wenn sie die Sprache gut beherrschen und ihren Lebensunterhalt selber sichern können. Auf der anderen Seite sollen Menschen, die keinerlei Aussicht auf ein Aufenthaltsrecht haben, schneller als bisher abgeschoben werden.

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sprach in der Debatte von notwendigen Regelungen, um Deutschlands Aufnahmefähigkeit für Schutzsuchende zu erhalten. “Es muss klar unterschieden werden zwischen jenen, die Anspruch auf Schutz haben, und jenen, die diesen Anspruch nicht haben.” Von Flüchtlingsverbänden und der Opposition kam hingegen massive Kritik. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, sagte, die Aufteilung in richtige und falscheFlüchtlinge sei “beschämend und brandgefährlich”.

Die Kritik entzündet sich vor allem an der Neuordnung des Ausweisungsrechts. So bekommen die Behörden mehr Möglichkeiten als bisher, Einreise- und Aufenthaltsverbote zu verhängen. Zur Abwicklung von Abschiebungen wird zudem ein neues “Ausreisegewahrsam” eingeführt. Wenn eine Abschiebung anberaumt ist, der Betroffene aber im Verdacht steht, dass er sich dem entziehen will, kann er bis zu vier Tage lang in Gewahrsam kommen.

Es könne nicht richtig sein, dass Ausreisepflichtige dauerhaft im Land bleiben, erklärte de Maizière. “Da macht sich der Rechtsstaat lächerlich.” Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl bemängelte: “Haft ist eine völlig unangemessene Maßnahme gegenüber Schutzsuchenden – denn Flucht ist kein Verbrechen.”

Erleichterungen soll es für die rund 125.000 Geduldeten in Deutschland geben – also für jene Menschen, deren Asylantrag keinen Erfolg hatte, die aus verschiedenen Gründen aber nicht abgeschoben werden. Sie bekommen nun die Chance auf ein sicheres Bleiberecht. Voraussetzung ist: Der Betroffene lebt schon seit Jahren im Land, spricht ausreichend Deutsch und kann seinen Lebensunterhalt selber sichern.

Mehrere zehntausend Menschen sollen davon profitieren. Den Kritikern gehen diese Regelungen aber nicht weit genug. Volker Beck von den Grünen beklagte zudem, die Verbesserungen beim Bleiberecht würden mit Verschärfungen bei der Abschiebehaft erkauft.

Gemäß des Dublin-Abkommens dürfen sich Schutzsuchende lediglich in jenem europäischen Land um Asyl bewerben, das sie zuerst betreten. Wer trotzdem nach Deutschland weiterflieht, soll, nach dem Willen der Bundesregierung, unmittelbar nach der Einreise interniert werden können.

Als Haftgründe gelten laut Gesetzesvorhaben:

  • falsche oder unvollständige Angaben gegenüber den Behörden,
  • ein fehlender Pass,
  • Geldzahlungen an Schlepper
  • oder die Umgehung von Grenzkontrollen bei der Einreise.

Kurz: alle unvermeidlichen Begleiterscheinungen der Flucht. Der Deutsche Anwaltsverein kritisierte: “Faktisch erfüllt jeder Asylsuchende, der auf dem Landweg in das Bundesgebiet einreist, diesen Haftgrund.”

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