Tag: Strafprozess

Roma-Frau klagt gegen rassistische Straftäterin

von RAN – Roma Antidiskrimination Network
Am 29. März waren M., ihr Mann und ihr Schwager in einer Berliner U-Bahn unterwegs, als sie von einer Frau mit einem Messer attackiert wurden. Die Frau hat dem Schwager in den Bauch gestochen und nur um 2cm die Leber verfehlt. Als sie M.s Mann angreifen wollte, konnte dieser ausweichen. Daraufhin hat sie es nochmal versucht und M. hat sie gestoßen, damit sie das Gleichgewicht verliert. Ihr gelang es nicht, die Angreiferin zu Boden zu stoßen und sie schnitt sie tief in den Nacken. Als sie versucht hat, der Frau das Messer wegzunehmen, hat die Frau sie hart in die Hand gebissen. Die ganze Zeit hat M. gerufen “bitte Hilfe!!”, aber niemand im Wagen hat sich bewegt. Als der Zug in der nächste Station gehalten hat, haben M., ihr Mann und ihr Schwager – obwohl alle Blut überströmt und tief verletzt waren – es endlich geschafft, die Frau am Boden festzuhalten. Erst dann hat ein Mann, der die ganze Szene im Zug gesehen hat, sich eingemischt und die Hand der Frau festgehalten.Die Polizei verhaftete die Frau. M. und ihre Familie im Krankenhaus stationär behandelt werden. M.s Mann ist schwer krank und hatte kürzlich eine Operation. Inzwischen ist er wieder im Krankenhaus.Die Kriminalpolizei hat M. darüber informiert, dass die Angreiferin eine deutsche Frau ist und dass es eine rassistisch motivierte Straftat war. Die Frau wird strafrechtlich verfolgt. Die Polizei hat M. jedoch auch geraten, die Frau auf Schadenersatz zu verklagen. Sie empfahlen ihr, sich hierfür anwaltlich beraten und vertreten zu lassen.Wir möchten, dass der Fall öffentlich bekannt wird. Selten wird über rassistisch motivierte Straftaten berichtet. In den Medien wird bei dem aktuellen Fall weder das Tatmotiv erwähnt noch dass die Angegriffenen Roma waren. Wenn es andersherum gewesen wäre – eine Nichtweiße Frau hätte eine ältere weiße Menschen angegriffen – wäre das skandalisiert worden.Wir möchten, dass M. und ihre Familie bei der Klage ordentlich rechtlich vertreten werden. Ein gute_r Anwält_in ist jedoch teuer und dafür fehlen der Familie die nötigen Mittel. Daher unterstützen wir sie und rufen euch dazu auf, das auch zu tun. Ob ihr ein Verein, eine Initiative oder eine Einzelperson seid – unterstützt M. und verhelft der Gerechtigkeit zum Sieg!
Macht Rassismus gegen Roma sichtbar!
Unterstützt M. bei ihrem Kampf:
Bitte bei Überweisungen diesen Verwendungszweck angeben: Klage M. Berlin
Roma Center Berlin
Sparkasse
IBAN:DE11 2605 0001 0056 0575 40
BIC:NOLADE21GOE
Vielen Dank für eure Solidarität!
Bitte leitet diese Informationen weiter.

 –Roma Center e.V.Roma Antidiscrimination NetworkAm Leinekanal 437073 GöttingenT: 0551-388 7633www.ran.eu.comwww.roma-center.de

Fatous Prozess am 8. März: Rassistische Gewalt gegen geflüchtete Frauen durch Wachdienste und Polizei beenden!


Der Prozess wird fortgesetzt 15.3. 10 Uhr Amtsgericht
Bamberg
Synagogenplz 1

von Justizwatch

english below

Am 8. Juni 2018 wurde Fatou, eine geflüchtete senegalesische Frau, von einem Wachmann als einzige schwarze Person in einem Netto-Supermarkt in Bamberg kontrolliert. Sofort kritisierte sie die Kontrolle als rassistisch. Der Vorfall löste eine Reihe von Ereignissen aus, die bis zum nächsten Tag andauerten, in denen sie sowohl von privaten Wachleuten als auch später von der Bamberger Polizei misshandelt und eingeschüchtert wurde. Strafrechtliche Konsequenzen richten sich jedoch bislang ausschließlich gegen sie. Am 8. März 2019 muss sich Fatou um 12 Uhr vor dem Amtsgericht Bamberg gegen Vorwürfe wegen Hausfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung während der Ereignisse im Netto-Supermarkt verteidigen. Gegen die Wachleute wird bislang trotz Fatous Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft nur halbherzig ermittelt. Die Ermittlungen gegen die Polizist*innen wurden bereits eingestellt.

Kommt am 8. März, am internationalen Frauenkampftag, um 12 Uhr zum Amtsgericht Bamberg, um Fatous Kampf zu unterstützen und die strafrechtliche Verfolgung einer schwarzen geflüchteten Frau kritisch zu beobachten. Rassistische Wachdienst- und Polizeigewalt gegen geflüchtete Frauen beenden!

Adresse: Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg

Spendenkonto für Anwaltskosten:
Bayerischer Flüchtlingsrat
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE89 7002 0500 0008 8326 02
BIC: BFSWDE33MUE (München)
Verwendungszweck „Bamberg Security“

Fatous Erklärung zu den Ereignissen vom 8. Juni 2018:
„Als einzige schwarze Frau im Supermarkt wurde ich von einem Mitarbeiter des Wachdienstes kontrolliert. Ich weigerte mich, meine Tasche zu öffnen. Daraufhin rief er die Polizei, die mich durchsuchte, ohne etwas zu finden und mich zurück ins Lager brachte. Dort bemerkte ich, dass ich die Butter, die ich bei Netto gekauft hatte, zurückgelassen hatte und kehrte zurück, um sie zu holen. Als ich dort ankam, kamen sofort zwei Wachmänner auf mich zu und schrien: „Raus hier!“ Einer von ihnen ging hinter mir, der andere zog gewaltsam meine Hände nach hinten, so dass es wehtat. Sie brachten mich in einen Bereich hinter dem Laden. Der eine Wachmann drückte mich gegen eine Eisentreppe und verletzte mich am Hals. Als ich meinen Kopf hob, drückte er mich wieder gegen das Geländer. Der andere verletzte mich am Arm. Dann warfen sie mich mit auf den Rücken gefesselten Händen auf den Boden. Schließlich kam die Polizei und nahm mich mit.

Die Polizisten brachten mich zu einem vergitterten Polizeiwagen. Sie fesselten meine Hände und Füße und schoben mich auf den Boden des Autos, dann fuhr das Auto los. Der Polizist hinter mir drückte sein Knie gegen mein Gesicht. Ich schrie und sprach auf Französisch. Er sagte, ich solle Deutsch oder Englisch sprechen, dann schlug er mich ins Gesicht. Als wir bei der Polizeiwache ankamen, brachten sie mich in den Keller. Sie sagten mir, ich solle meinen BH ausziehen. Ich trug ein T-Shirt und eine Jacke. Die Jacke zog ich aus. Dann wurde ich in ein Zimmer mit einem kleinen Bett und einer Toilette geführt. Zwei Frauen kamen, um meinen Körper abzutasten. Vor der Tür standen zwei männliche Polizisten, von denen einer mich schon zuvor verletzt hatte. Er sagte mir, ich solle meine Strumpfhose ausziehen. Die Frauen sagten, es sei alles in Ordnung. Der Polizist antwortete, dass ich meine Strumpfhose trotzdem ausziehen solle. Ich weigerte mich und sagte ihnen, dass Ramadan sei, und wenn ich meine Strumpfhose ausziehen würde, könnte ich nicht mehr beten, und ich hätte das Recht zu beten. Die Frauen sagten, wenn ich mich nicht selbst ausziehe, würden die Männer mich ausziehen.

Kurz darauf warf mich ein Polizist auf das Bett. Er trat mit seinem Fuß auf mein Schulterblatt. Dann zogen sie mich aus. Ich verlor das Bewusstsein, entweder weil sie mir etwas injiziert haben oder weil ich wegen des Ramadans den ganzen Tag nichts gegessen oder getrunken hatte. Als ich aufwachte, hatte ich nur ein Höschen an, und der Raum war voll von männlichen Polizisten und Ärzten. Ein Arzt sagte, dass es mir nicht gut gehe und ich ins Krankenhaus gebracht werden solle. Sie verabreichten mir gegen meinen Willen ein Medikament. Dann wurde ich ins Krankenhaus gebracht. Dort wurde mir ohne meine Zustimmung Blut abgenommen. Dann holte mich die Polizei wieder ab und brachte mich in Handschellen zum Bahnhof. Sie wollten, dass ich etwas unterschreibe. Weil ich mich weigerte, gaben sie mir meine Kleidung nicht zurück. Dann setzte die Polizei mich nur mit einem Handtuch bekleidet, das mir der Arzt gegeben hatte, vor dem Lager ab.“

englisch

On 8th June 2018 Fatou, a Senegalese refugee woman, was controlled by a security guard as the only black person in a Netto supermarket in Bamberg, an action she immediately denounced as racist. This triggered a sequence of events, lasting until the next day during which she was abused and intimidated both by security guards and later by the Bamberg police. Yet the legal consequences are so far targeting her. On 8th March, 2019 at 12 o’clock she has to defend herself at the Bamberg local court against charges on breaking the house peace (Hausfriedensbruch) and attempt of grievous bodily injury (versuchte gefährliche Körperverletzung) during the events in the Netto. Despite Fatou’s report to the prosecutor the guards have only been half-heartedly investigated so far. The investigation against the police officers has already been suspended.

Come to court on Women’s Day, 8th of March 2019 at 12 PM to support of Fatou’s fight and to monitor the legal persecution of a Black refugee woman. Stop racist security guard and police violence and intimidation of refugee women!
Address: Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg

Donations for lawyer costs with the message (Verwendungszweck) “Bamberg Security”:
Bayerischer Flüchtlingsrat
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE89 7002 0500 0008 8326 02
BIC: BFSWDE33MUE (München)

Fatou’s statement on the events of 8th June, 2018:
“As the only black woman in the supermarket I was controlled by a guard. I defended myself against it and he called the police who searched me and brought me to the camp without finding anything. There I noticed that I had left an item which I had bought at the Netto (butter), and returned to get it. When I arrived there and wanted to talk to the employees about my butter, two securities came up to me and yelled at me ‚Get out!‘ One of them walked behind me and the other one forcibly pulled my hands back so that it hurt. They then forced me into an area behind the store. One of them pressed me against an iron staircase and injured my neck. When I raised my head the security pushed me against the railing again. The other one hurt my arm. Then they threw me on the floor with my hands back and handcuffs on. Then the police came and took me away.

After the police found me in the back room of Netto, they took me to a police car with a lattice. They tied my hands and my feet together and pushed me to the floor of the car and the car started. The policeman behind me pressed his knee against my face. I screamed and spoke in French. He said I should speak German or English and then slapped me in the face. When we arrived at the police station, they took me to the basement. They told me to take off my bra. I was wearing a T-shirt and a small jacket und took off the jacket. I was led in a room with a small bed and a toilet. Two women came to feel my body. In front of the door stood two male policemen, one of whom had injured me before. He told me to take off my tights. The women said it was all right. The policeman replied that I should take off my tights anyway. I refused and told them that it was Ramadan, and if I took off my tights, I could not pray anymore, and I have the right to pray. The women said that if I don’t undress myself, the men will undress me.

Shortly afterwards a male policeman threw me on the bed. The policeman kicked me with his foot on my shoulder blade. Then they undressed me. From there on I lost conscience, either because they injected something in me, or just because of not having eaten or drunk anything the whole day, as it was Ramadan. When I woke up, I had only panties on, and the room was full of male police officers and doctors. A doctor said that I was not doing well and should be taken to the hospital. They gave me some medicine against my will. Then I was taken to the hospital. They took my blood without my consent. Then the police picked me up again and brought me handcuffed to the station. They wanted me to sign something. I refused. Because I refused to sign, they did not return my clothes. Then the police dropped me in front of the camp without my clothes. I was covered only with a towel which the doctor had given me.”

Ellwangen: Mahnwache, Prozesse und Kundgebung am 14. März 2019

Ellwangen Protest

 

von Aktion Bleiberecht Freiburg

Lassen wir es nicht zu, dass ein legitimer Protest von Geflüchteten in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen weiter kriminalisiert wird.

 

Flyer | Polizeieinsatz in Ellwangen am 3 . Mai 2018 stellte Grund- und Menschenrechte in Frage

Geflüchtete klagen gegen ihre Strafbefehle * Prozess am Donnerstag den 14. März 2019 * 9 und 14 Uhr * Amtsgericht Ellwangen Mahnwache 11 Uhr – 18 Uhr und Kundgebung ab 15.30 Uhr, Am Fuchseck

Protest am 30.April 2018 und Polizeieinsatz am 3. Mai 2018 | Am 30. April 2018 wollte die Polizei um 2:30 Uhr einen Geflüchteten aus der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) Ellwangen nach Italien abschieben. Von dem Lärm wachten viele in der Einrichtung auf. Der Betroffene in Handschellen wollte nicht in das Polizeiauto einsteigen. Neugierig kamen immer mehr Menschen aus den Gebäuden. Anfänglich waren es etwa 30 bis 40 Personen, die mit der Polizei diskutierten und sich mit dem Betroffenen solidarisierten. Als immer mehr Bewohner*innen dazu kamen, hat die Polizei die Abschiebeaktion abgebrochen. Der spontane Protest richtete sich gegen das Dublin-Abkommen. Ein Abkommen, das erlaubt, Menschen wie Stückgut in Europa hin und her zu schieben und diese oft in Elend, Obdachlosigkeit und Rechtlosigkeit zurücklässt. Italien verstößt seit Jahren und systematisch gegen die Internationalen und Europäischen Menschenrechtskonventionen, indem es Geflüchtete zwingt auf der Straße zu leben, ihnen menschenwürdige Mindeststandards der Grundversorgung verweigert und sie in rechtlosen Ausbeutungsverhältnissen in seiner Landwirtschaft versklavt. Deutsche Gerichte haben Abschiebungen nach Italien deswegen schon vielfach untersagt (s. z.B. hier: „Rechtswidrige Abschiebungen – Italien ist unzumutbar“ http://www.taz.de/!5445496/). Das Dublin-Abkommen ist insgesamt untauglich um dem international verankerten Grundrecht auf Asyl gerecht zu werden. 2018 wurden fast so viele Menschen abgeschoben, wie Deutschland selbst wieder zurücknehmen musste. Welch ein Irrsinn! Als Antwort auf den Protest fand am 3. Mai 2018 eine politisch motivierte, kriminalisierende und brutale Polizeiaktion mit mehr als 500 Polizist*innen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung statt. Es kam zu Zimmerbetretungen und -durchsuchungen, obwohl kein richterlicher Beschluss vorlag. Der ist jedoch zwingend erforderlich. Obwohl keine der Türen der LEA verschlossen werden konnte und durfte, wurden sämtliche Türen durch die Polizeibeamten eingetreten und zerstört. Als Grund der Polizeiaktion wurden ‚Personenfeststellungen“ angegeben. Grünes Licht für den Polizeieinsatz gab das Regierungspräsidium Stuttgart. Wie eine Recherche der Tageszeitung „taz“ vom 3.5.18 belegt, waren die polizeilichen Maßnahmen unangemessen, überzogen und von einer bewusst kriminalisierenden Berichterstattung seitens der Polizei begleitet worden: „Was geschah in Ellwangen“ http://www.taz.de/!5500584/

Fragwürdige Strafbefehle – Durchsuchung „um die Zimmerbelegung festzustellen.“ | Der Polizeieinsatz vom 3. Mai 2018 selbst, war Auslöser von mehr als 25 Strafverfahren. Viele erhielten Strafbefehle. Aus Angst und Unkenntnis wurden Strafbefehle akzeptiert, hunderte Euro bezahlt, Betroffene erhielten belastende Tagessätze. Dies obwohl sämtliche Strafbefehle fragwürdig begründet sind. Einmal wird als Grund für den Polizeieinsatz „die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Betriebs in der LEA“ genannt, dann die „polizeiliche Personenkontrolle“ und dann wieder, dass „die aktuelle Zimmerbelegung festgestellt“ werden sollte. Alles Begrifflichkeiten, die es auch der Polizei nicht erlauben, ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss Zimmer von Geflüchteten zu betreten oder zu durchsuchen.

Strafverfahren vor dem Amtsgericht Ellwangen / Kurzzeitige Verhaftung nach 9 Monaten | Insgesamt kam es nach unseren Kenntnissen bislang zu vier Strafverfahren vor dem Amtsgericht Ellwangen. Ein Geflüchteter, der bereits mehr als drei Monate in Untersuchungshaft war, wurde von dem Vorwurf des tätlichen Angriffs gegen Polizeibeamte freigesprochen. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Er bekam keine Haftentschädigung und bezahlt noch heute mehr als 1.000 € für die Gerichtskosten. Ein weiteres Verfahren mit gleichem Sachverhalt wurde eingestellt. Der Geflüchtete hatte gegen den Strafbefehl geklagt. Ein dritter Geflüchteter wurde zu 6 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Hier hat das Gericht ein Exempel statuiert. Der Betroffene habe bei einem Gerangel einem Polizisten zwei- drei mal gegen den Helm geschlagen, war die Begründung für die lange Haft. Alle drei Personen sprechen neben ihrer Muttersprache nur französisch. Sie konnten den Polizeieinsatz, der in ihrem Zimmer um 5:30 Uhr morgens stattfand, nicht einordnen. Weil sie nichts verstanden haben, gerieten sie in Panik. Und so kam es bei einem ähnlichen Sachverhalt zu drei unterschiedlichen Urteilen. Im Zusammenhang mit der Polizeirazzia am 3. Mai 2018, klagen zwei weitere Bewohner gegen die ihnen zugestellten Strafbefehle. Die Prozesse werden am 14. März 2019 stattfinden. Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart steht ebenfalls noch ein Verfahren aus. Ein Geflüchteter klagt gegen den Polizeieinsatz vom 3. Mai 2018. Neun Monate nach dem Protest in Ellwangen, wurde am 30. Januar 2019 ein Familienvater, der in der Einrichtung lebt, zur Polizeistation der Erstaufnahmeeinrichtung gebracht, dort einen Tag festgehalten und dann dem Haftrichter vorgeführt. Das Amtsgericht Ellwangen erließ einen Haftbefehl wegen „Landfriedensbruch und Gefangenenbefreiung“. Zwei Wochen später, musste der Betroffene nach einer Haftbeschwerde wieder freigelassen werden.

Auch in Landeserstaufnahmeeinrichtungen gelten Grund- und Menschenrechte | Landeserstaufnahmeeinrichtungen sind politische Institutionen, Lager, in denen zahlreiche eingeschränkte Rechte für Geflüchtete wirken. Geflüchtete werden zu streng kontrollierten und überwachten Personen, zu Strichcodes, zu Nummern. Der Tagesablauf ist reglementiert. Wer zu spät zur Essensausgabe kommt, bekommt kein Essen. Durch sogenannte gemeinnützige Arbeit werden für 80 Cent/Stunde Menschen zur ‘Arbeit’, die der Aufrechterhaltung der Einrichtung dient, gezwungen. Wer sich weigert wird sanktioniert. Einschränkungen der persönlichen Freiheit und des Selbstbestimmungsrechts finden täglich statt. Menschen werden verwaltet. Dazu braucht es Hausmeister, Securities, eine Betreiberfirma, eine Verwaltung, Sozialarbeiter*innen, eine Essensfirma, die Polizei und weitere mehr. Alles in allem sind Lager ein perfides Konstrukt der Isolation und Überwachung unter einem demokratischen Deckmantel. Und genau da wo die persönlich Freiheit und die Selbstbestimmung angegriffen wird, etabliert sich ein Verwal-tungsalltag, bei dem auch Grund- und Menschenrechte für Geflüchtete latent immer mehr unterlaufen werden. Und so ist es kein Zufall, dass sich in den EA‘s eine Eigendynamik entwickelt in der dann Polizeiaktionen, wie die am 3. Mai 2018, stattfinden können.

Auch die Privat- und Intimsphäre von Geflüchteten sind vom Grundgesetz geschützt | Obwohl die Zimmer in denen Geflüchtete leben, nach Artikel 13 GG „Unverletzlichkeit der Wohnung“ geschützt ist, wurde am 3. Mai 2018 von mehr 500 Polizeibeamte gegen dieses Grundrecht verstoßen. Die daraus entwickelten Rangeleien, bei denen 11 Bewohner verletzt wurden, werden den Bewohnern als Widerstand gegen Polizeibeamte oder tätlichem Angriff ausgelegt. Wenn Geflüchtete gezwungen werden in Massenlagern zu leben, sind Grund- und Menschenrechte nicht außer Kraft gesetzt. Auch nicht durch Hausordnungen oder Betreiberverträge. Neben dem Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit steht Geflüchteten wie jedem anderen Bevölkerungsteil auch das Versammlungs- und Demonstrationsrecht zu. Unter diesem Schutz stand auch der sehr spontane Protest am 30. April 2018.

Ellwangen ist zum Symbol für unseren Protest geworden. | Wir dürfen nicht zulassen, dass durch staatliche Stellen, einer politischen Staatsanwaltschaft, Parteien, einer rassistischen Ellwangen-Hysterie oder durch eine undifferenzierte Presseberichterstattung, die Rechte der Geflüchteten noch weiter zu ihrem Nachteil verschoben werden. Es geht hier grundsätzlich um die Verteidigung von Grund- und Menschen-rechte. Gesetze wie das „Geordnete Rückkehr-Gesetz“ dürfen nicht in Kraft treten. Die Angriffe auf die ‘Unverletzlichkeit der Wohnung’ müssen mit aller Deutlichkeit verurteilt werden. Sämtliche Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz in Ellwangen stehen, müssen sofort eingestellt werden.Kommt am Donnerstag den 14. März 2019 zur Mahnwache, zu den beiden Prozessen und zur Kundgebung nach Ellwangen.Ob Ellwangen, Donauwörth, Donaueschingen oder andere EA‘s, diese Zentren dürfen keine Einrichtungen der Rechtslosigkeit sein. Grund- und Menschenrechte gelten auch für Menschen die darin leben müssen.

  • refugees4refugees Stuttgart refugees4refugees@gmx.de Kontakt: Tel. 0176 278 73832
  • Spendenkonto:Flüchtlinge für Flüchtlinge e.V. | GLS Bank | IBAN: DE80 4306 0967 7033 0742 00 | BIC: BIC: GENODEM1GLS

ZINE: FREE the röszke 11 Imprisonment of Migrants and Repression against Movements in Hungary and Beyond

Free the Röszke 11from: Free Röszke 11

We published a zine about the Röszke 11, that provides an overview and gerneral analysis. It summarizes the story of the Röszke 11, the political context, and similar cases of criminalization in Greece and Luxembourg. You can download it when you click on the pdf-signs above or below. The version above is the smaller web-file, the one below is the large file for printing, the cover (front and back) and the rest of the zine are in 3 separate files. Spread and print it!
Resistance and struggle continues!

zine_röszke_11_web.pdf

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