Tag: Prozessbeobachtung

MESSERANGRIFF AUF ROMA: PROZESSBEGINN

vom Roma Antidiskrimination Network

24.09.2019

Mit der Verlesung der Anklage begann gestern der Prozess gegen Marias Angreiferin. Der Staatsanwalt äußerte, die Angreiferin habe mit ihrem Verhalten in Kauf genommen, dass Maria und ihre Verwandten sterben.
Die Angeklagte wollte sich nicht äußern und ihr Anwalt hat in ihrem Namen eine Erklärung vorgelesen.

In ihrer Aussage schilderte Maria die Situation in der U-Bahn, in der sie sich mit ihrem Mann und ihrem Schwager unterhielt, als sie von einer weißen deutschen Frau angegriffen wurde. Zunächst wurden die drei als „scheiß Zigeuner“ bezeichnet und dann körperlich angegriffen. Die Angreiferin zog ein Messer und fügte Maria und ihrem Schwager schwere Schnittwunden zu. Maria wehrte sich und versuchte ihren schwer kranken Mann zu schützen. Sie blutete stark und rief mehrmals: „Hilfe! Hilfe!“ Niemand bewegte sich. Erst als Maria die Frau am Arm festhielt, damit diese nicht weiter einstechen konnte, und weiter um Hilfe rief, kamen Zeugen zur Hilfe. Erst dann konnte die Frau überwältigt werden.

Als die Bahn hielt und sich das Geschehen auf den Bahnsteig verlagerte, wurden Maria und ihre Verwandten für die Angreifenden gehalten. Erst als Maria ihren blutenden Hals zeigte, entschuldigten sich die Leute.
Ein Zeuge sagte aus, die Angreiferin habe ihn mit dem Satz bedroht: „Weißt du, was mein Mann mit dir macht?!“ Nach seiner Aussage hat Maria sich bei dem Mann bedankt, dass sie noch am Leben ist.
Marias Schwager ist aus Rumänien angereist, um seine Aussage zu machen. Außerdem hat die Frau des Helfers ausgesagt. Weitere Zeugenaussagen sollen folgen. Eine Kriminalbeamtin soll aussagen, ist jedoch bis auf weiteres erkrankt.

Maria hatte nach der Tat monatelang Schmerzen und hat nach wie vor Angst. Auch ihr Mann hat Angst um seine Frau. Maria ist für ihre Familie diejenige, die sich um alle und alles kümmert. Durch die Tat ist es nun noch viel schwerer geworden, für ihren schwer kranken Mann und ihre Familie zu sorgen. Sie braucht jede Unterstützung – moralisch und finanziell.

Am 26.9. geht der Prozess weiter. Kommt um 9:30 Uhr zum Kriminalgericht Moabit, Turmstraße 91 in Berlin, um die Familie zu unterstützen!

Roma Antidiscrimination Network

Sie können Maria und ihre Familie unterstützen:
Verwendungszweck: Klage M. Berlin
Roma Center Berlin
Sparkasse
IBAN: DE11 2605 0001 0056 0575 40
BIC: NOLADE21GOE

Aufruf: Polizeiangriff Donauwörth – Prozesse gegen Geflüchtete ab 7.11. in Augsburg

Donauwörth police attack – David Jassey’s interview from Culture of Deportation II on Vimeo.

*25.10.2018 Aufruf (erratum)*
(in English: http://cultureofdeportation.org/2018/10/25/donauwoerth-call)

*Polizeiangriff Donauwörth – Prozesse gegen Geflüchtete starten am 7.
November in Augsburg*

Der bayerische Staat setzt die strafrechtliche Verfolgung der Geflüchteten fort, die im März Opfer der Polizeirazzia in Donauwörth wurden. Gerichtsprozesse gegen die gambischen Geflüchteten, die Rechtsmittel gegen ihre ungerechten Strafbefehle eingelegt haben, werden am 7. November 2018 in Augsburg beginnen.

Am Nachmittag des 14. März erlebten die Bewohner*innen des Isolationslagers Donauwörth eine brutale Polizeirazzia als Folgemaßnahme zur Polizeipräsenz der vorherigen Nacht im Lager. Rund 200 voll bewaffnete Beamt*innen, darunter Bereitschaftspolizei, drangen mit Hunden in das Lager ein. 32 gambische Geflüchtete wurden mit massiver Brutalität inhaftiert. Zwei wurden noch am selben Tag freigelassen, während die anderen 30 für etwa zwei Monate in Untersuchungshaft waren. Die Polizei stigmatisierte sie als “Randalierer” und”Rädelsführer” und beschuldigte sie, in der Nacht vor der Razzia die Abschiebung einer Person im Lager gestoppt zu haben. Sie wurden mit zweifelhaften Listen identifiziert, die mit Hilfe des Sicherheitspersonals der Malteser erstellt wurden.

Die gambische Community in Donauwörth wies den Vorwurf, die Durchsetzung der nächtlichen Abschiebung behindert zu haben, als offensichtlich unbegründet zurück. Es wurde bestätigt, dass es keinen Widerstand gegen die
Polizei gab. Die Polizei erschien im Lager, um einen Gambier wegen einer Abschiebung zu verhaften, der sich in dieser Nacht jedoch weder in seinem Zimmer noch an einem anderen Ort im Lager befand. Die Bewohner*innen
verschiedener Nationalitäten stellten einfach das Verhalten der Polizei in Frage, die zufällig an Türen klopfte, und sie auf der Suche nach der Person weckte. Der Feueralarm wurde ausgelöst, der weitere Bewohner*innen
aufweckte und sie aufforderte, sich in Sicherheit zu bringen.

Dass die Razzia am nächsten Tag sich ausschließlich gegen Gambier richtete, ist ein offensichtlicher Akt des institutionellen Rassismus. Es besteht kein Zweifel, dass die Razzia darauf abzielte, die Community-Organisation
der gambischen Geflüchteten in Donauwörth zu schwächen.

Die verhafteten Geflüchteten wurden wegen unbegründeter Vorwürfe des Landfriedensbruchs und in einigen Fällen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstandes gegenüber Polizist*innen für zwei Monate
inhaftiert. Mitte Mai wurden sie aus der Untersuchungshaft freigelassen, jeweils mit einem Strafbefehl auf der Grundlage dieser Vorwürfe. Viele wurden dazu gedrängt, den Strafbefehl mit Unterschrift zu akzeptieren, um
frei zu kommen, ohne den aber zu verstehen oder über ihre Beschwerderechte informiert zu werden. Die unter 21-Jährigen wurden ohne weitere Strafe freigelassen, wurden aber für schuldig erklärt. Die zweimonatige Isolation
in Untersuchungshaft unter schwierigen Bedingungen wurde in ihrem Fall als ausreichende Strafe erklärt. BAMF und die Zentrale Ausländerbehörde Schwaben schlossen sich diesen Manipulationen an, indem sie
fragwürdigerweise die Dublin-Frist für viele Betroffene von 6 auf 12 Monate verlängerten – aufgrund ihrer Inhaftierung. Die Gruppe wurde weiter mit Dublin-Abschiebungen verfolgt – im Einklang mit der anhaltenden deutschen Abschiebekultur. Einige wurden bereits aus dem Gefängnis nach Italien in ein Leben auf der Straße abgeschoben, viele andere kurz nach ihrer Entlassung.

Aufgrund dieser skrupellosen Zusammenarbeit zwischen der Strafjustiz und dem Asylsystem ist es nur einer Handvoll der kriminalisierten Geflüchteten gelungen, rechtliche Schritte gegen die Strafbefehle zur Verteidigung vor Gericht einzuleiten. Einige der Abgeschobenen hatten einen anhängigen Einspruch gegen ihren Strafbefehl.

Zwei gambische Geflüchtete werden die Vorwürfe vor dem *Amtsgericht Augsburg am 7. November um 13 Uhr* anfechten. *Wir rufen Aktivist*innen und Freunde auf, ihre Solidarität zu zeigen* und diese staatliche Legitimation
der Polizeigewalt gegen Geflüchtete zu beobachten. *Schluss mit der politisch motivierten Kriminalisierung von Geflüchteten in Bayern!*

*Kommt zum Gericht: Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg*

Mitglieder der Refugee Community Donauwörth und Arbeitsgruppe Culture of
Deportation

*Kontakt:*
Tel. +49 15214069014 / David Jassey
Email: david.donauwoerth@gmail.com

*Mehr Information:*
http://cultureofdeportation.org/2018/10/25/donauwoerth-aufruf/
<http://cultureofdeportation.org/2018/10/25/donauwoerth-call/>
https://www.akweb.de/ak_s/ak640/45.htm
https://www.akweb.de/ak_s/ak642/34.htm
https://vimeo.com/296197583

*Mobi-Video*: https://vimeo.com/296717141

*Spenden für die Betroffene des Polizeiangriffs in Donauwörth,
einschließlich Anwaltskosten:*

Bayerischer Flüchtlingsrat
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE89 7002 0500 0008 8326 02
BIC: BFSWDE33MUE (München)
Verwendungszweck “Donauwoerth

Aufruf zur Prozessbeobachtung im Strafverfahren in Luxemburg am 27.2.2018 gegen Aktivist*innen des March for Freedom

March For Freedom Luxembuourg 2014

Dienstag, 27. Februar um 15 Uhr, Appelationsgerichtshof Luxemburg, Gebäude des Obersten Gerichtshof, Plateu du Saint Esprit, Sitzungsraum CR.0.19

Fast vier Jahre nach dem europaweiten March for Freedom, welcher anlässlich der Europawahlen 2014 gegen die mörderischen Asyl- und Migrationspolitiken der EU organisiert wurde, sind immer noch 4 Aktivist*innen in Luxemburg-Stadt auf der Anklagebank.

Während eines Aktionstags am 5.6.2014 war es in Luxemburg auf dem Kirchberg zu 13 brutalen Festnahmen während einer Demonstration gekommen. Anlass war eine Tagung der EU-Innenminister*innen zum Thema „Kampf gegen illegale Immigration.“ Am besagten Tag hatte eine Delegation von Geflüchteten um Mitsprache bei der Innenministerkonferenz gebeten. Daraufhin kam es zu einem massiven Polizeieinsatz mit Reizgas, Schlagstöcken und Hunden ohne Maulkorb. Eine Aktivistin wurde von einem Hund gebissen und mehrere Teilnehmende erlitten Verletzungen durch Reizgas und Schläge. Verhaftete wurden auf der Wache misshandelt und rassistisch erniedrigt.

Der Einsatz brachte der Luxemburger Polizei heftige Kritik im eigenen Land. Auf Anordnung des Luxemburger Innenministeriums wurden alle 13 Verhafteten wenige Stunden später entlassen. Luxemburger Jurist*innen kritisierten in der Presse den „unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt“ seitens der Polizei. Ein Untersuchungsausschuss des Innenministeriums befasste sich daraufhin mit dem Einsatz.

Beim selbstorganisierten March for Freedom liefen ca. 100 Aktivst*innen – mit und ohne Aufenthalt – von Mai bis Juni 2014 mehr als 500 km von Straßburg nach Brüssel und forderten ein Recht auf Bewegungungsfreiheit für alle. Sie überquerten gemeinsam als Akt des zivilen Ungehorsam sechs EU-Landesgrenzen und organisierten Aktionstage in mehreren Städten, sowie ein einwöchiges Protestcamp in Brüssel, bei dem mehr als 1000 Menschen europaweit für gemeinsame direkte Aktionen zusammen kamen.

Activists carry a banner during the final day of the March for Freedom

Activists carry a banner during the final day of the March for Freedom of migrants, Brussels, Belgium, June 20, 2014.

2016 und 2017 – also 2 1/2 Jahre nach der Aktion und kurz vor Ende (!) der Verjährungsfrist– wurden sechs der Verhafteten in Luxemburg vorgeladen. Ihnen wird gemeinschaftlich Verstoß gegen Art. 269 des Luxemburger StGB vorgeworfen (bewaffnete Rebellion), zudem noch einzeln Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und Widerstand. Dabei wurden vier Aktivist*innen aufgrund der Anklage wegen “bewaffneter und geplanter Rebellion” pauschal zu sechs Monaten Haft auf Bewährung, 1000,- EUR Strafe und insgesamt 4500,- EUR Entschädigungszahlung an die Polizei verurteilt. Drei der Aktivist*innen, gegen die sich das Urteil richtet, leben in Berlin und sind immer noch aktiv in antirassistischen Zusammenhängen. Die Anwält*innen der Angeklagten haben Einspruch eingelegt.

Der Prozess in Luxemburg ist ein regelrechter Schauprozess! Die von luxemburgischen Medien und Politik für die Gewalteskalation scharf kritisierten Sicherheitsbehörden wollen sich nun wieder reinwaschen – denn trotz der schwachen Beweislage sind die Anklagen sehr massiv. Die Prozess findet auch im Kontext immer härter werdender Repression gegen (politisch aktive) Menschen mit Migrations-, Flucht oder Diasporageschichte sowie antirassistische Bewegungen insgesamt statt.

So sitzt Ahmed H. , der im Sommer 2015 in Ungarn bei Geflüchtetenprotesten im Rahmen der Fluchtbewegungen durch den Balkan festgenommen wurde, immer noch im Knast mit der Forderung nach 10 (!!) Jahren Haft, weil er für den „Rädelsführer“ der vermeidlichen Gewaltausbrüche gegen die ungarische Polizei gehalten wird. An beiden Verfahren ist klar zu sehen, dass jeglicher Protest gegen die Festung Europa, gegen den europaweiten Rechtsruck, und die Miliatrisierung der Grenz-, Asyl und Migrationspolitiken mit diesen Schauprozessen abgeschreckt und unterdrückt werden soll. Der Asylantrag von einem der Angeklagten aus Berlin wurde vor einigen Monaten abgelehnt und er fürchtet nun weitere Konsequenzen aufgrund des Strafverfahrens in Luxemburg und seiner politischen Aktivitäten in Deutschland.

Wir wollen die Repression und Zerschlagung unserer Kämpfe nicht einfach so hinnehmen und rufen euch dazu auf, solidarisch mit den Aktivist*innen des March for Freedom zu sein und zum Prozess nach Luxemburg zu kommen!

Wir rufen auch zum Spenden für Fahrt- und Anwaltskosten auf! Wir brauchen 14,000€!
Unsere Solidarität und kritische Öffentlichkeit gegen ihre rassistische und faschistische Repression!

Spendenkonto:

“Protest March For Freedom”, Volksbank Fürstenwalde IBAN: DE23 1709 2404 0106 0289 77 , BIC: GENODEF1FW1

kontakt:
media@oplatz.net

Pressemappe

Mehr…

# WeRadio! show with activists who are on trial after the March for Freedom 2014

Freedom not frontex

Two and a half years after the internationally organized March for Freedom, six activists are going to trial. During the day of action on May 5, 2014 there were thirteen brutal arrests at a demonstration on the Kirchberg in Luxemburg.

2 1/2 Jahre nach dem international organisierten March for Freedom sind 6 AktvistInnen in Luxembourg-Stadt angeklagt. Während eines Aktionstags am 5.6.2014 war es in Luxembourg auf dem Kirchberg zu 13 brutalen Festnahmen während einer Demonstration gekommen. Anlass war eine Tagung der EU-Innenminister zum Thema „Kampf gegen illegale Immigration.“

 

Help fund defense of asylum activists against criminal charges in Luxemburg 

(important note the case „M4F“)

Transfer funds to: Rote Hilfe e.V.

Sparkasse Göttingen

IBAN: DE 25 2605 0001 0056 0362 39

BIC: NOLADE21GOE

Spendenaufruf: Strafprozess in Luxembourg gegen AsylrechtsaktivistInnen

Spenden bitte unbedingt mit Verwendungszweck „M4F“ an:

Rote Hilfe e.V. Sparkasse Göttingen

IBAN: DE 25 2605 0001 0056 0362 39

BIC: NOLADE21GOE

 

Thueringen Based Activists Set “The Freedom Agenda” For Dr. Maqsud Aghayev in Apolda Court

"The Freedom Agenda" For Dr. Maqsud Aghayev in Apolda Court

Thueringen Base Activists Set “The Freedom Agenda” For Dr. Maqsud Aghayev in Apolda Court.
The Refugee Activist, Maqsud Aghayev was under the threat of deportation by the Foreign Office Authority in Apolda, he was unlawfully charged to court as to facilitate his deportation from Apolda, Germany.

“The case of Dr. Maqsud was very good. The Court stopped the case against him just after 10 minutes from start. The Judge didn’t even hear from Frau Ernst of the Foreign office in Apolda because the case in general was unlawful.
20 people were there from Jena and Erfurt. A journalist from OTZ was also there and took a photo at the end.” by Miloud Lahmar Cherif

Step by step we will bring down the deportation regime!

Verfahren eingestellt, wann enden die Schikanen? Bericht über den Prozess gegen Dr. Aghayev Magsud in Apolda

Thueringen Based Activists Set “The Freedom Agenda” For Dr. Maqsud Aghayev in Apolda Court

Verfahren eingestellt, wann enden die Schikanen? Bericht über den Prozzess gegem Dr. Aghayev Magsud in Apolda

Das Verfahren wegen angeblichem Missbrauch von Ausweispapieren gegen TheVoice-Aktivst Dr. Aghayev Magsud wurde vom Amtsgericht Apolda am 18. Januar 2017 eingestellt, die Kosten der Staatskasse auferlegt. Warum die Staatsanwaltschaft Erfurt das bereits eingestellte Verfahren auf Drängen der Ausländerbehörde Apolda wiederaufnahm und es zur mündlichen Verhandlung gekommen war, bleibt unklar.

Fast 20 Unterstützer*innen hatten sich am Mittwoch Vormittag im Amtsgericht Apolda eingefunden, um zu zeigen, dass sie gemeinsam mit dem Aktivisten Dr. Magsud Rückhalt kämpfen. Weil er Einspruch gegen den Strafbefehl vom November 2015 eingelegt hatte, wurde der angeklagte Sachverhalt zwar verhandelt, aber nicht aufgeklärt. Bereits die Tatsache, wie das Verfahren eingeleitet und wie es nach der Einstellung der Staatsanwaltschaft Erfurt wiederaufgenommen wurde, deutet auf behördliche und politisch motivierte Willkür hin.
Das Verfahren wegen Missbrauch von Ausweispapieren wurde auf Bestreben der Mitarbeiterin der Ausländerbehörde Apolda Daniela Ernst eingeleitet, die der Polizei eine schriftliche Aussage des Aktivisten vorgelegt hatte, die er unterschrieben haben soll. Als Dr. Magsud diese Aussage getätigt haben soll, war kein Dolmetscher anwesend, der ihm den Sachverhalt hätte übersetzen können. Wie die handschriftliche Unterschrift auf das Dokument gelangte, kann sich der Aktivist nicht erklären. Zwar habe er etwas unterschrieben, aber nicht dieses Dokument, das letztlich zur Anklage führte. Wie kann das sein? Nachdem die Staatsanwaltschaft Erfurt das Verfahren im Juli 2016 eingestellt hatte, weil formal ein Verfahrenshindernis und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung bestand, kam es wie in der Hauptverhandlung von Richter Pfeifer festgestellt zu einem „Sinneswandel“ bei der Staatsanwaltschaft, die zur Wiederaufnahme führte. Es wurde bekannt, dass dies ebenfalls auf Bestreben der Ernst geschah, die als Vertreterin der Ausländerbehörde jedoch über keine Beschwerdebefugnis verfügte.

Verteidigerin Kristin Piertrzyk beantragte wie bereits im Vorfeld nochmals in der Hauptverhandlung sogleich, das Verfahren einzustellen, weil die für eine Wiederaufnahme notwendigen neuen Erkenntnisse nicht vorlagen. Sie machte in ihren Ausführungen klar, dass für das Handeln der Mitarbeiterin Ernst keine Rechtsgrundlage bestünde und das vermutete Missfallen über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und das Gerichts keine Rechtfertigung für die Wiederaufnahme begründe.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Erfurt stimmte dieser zu und schien nicht informiert über den bisherigen Verfahrensablauf und die entsprechende Gründe. Auch der vorsitzende Richter Pfeifer erkannte dies an und schloß sogleich die Beweisaufnahme, auf die sich die Mitarbeiterin Ernst mit einer Aussagegenehmigung ihrer Behörde im Gepäck vorbereitet hatte. Frau Ernst wurde nicht gehört. Die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung fielen kurz und knapp aus, ebenso wie die Entscheidung des Richters: Das Verfahren ist eingestellt, die Kosten sind von der Staatskasse zu tragen.

Unklar bleibt indes, wie die Behörden zusammenarbeiten und mit welcher Motivation. Die Unterstützer*innen sehen einen Zusammenhang dieser Schikane mit weiterer Willkür, da Dr. Magsud die ihm zustehende Verlängerung seines Aufenthalts von der Ausländerbehörde Apolda immer wieder strittig gemacht wird – trotz fehlender Rechtsgrundlage und eindeutiger Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Die Ausländerbehörde Apolda ist auch in anderen Fällen durch ih repressives Vorgehen in Erscheinung getreten, ein Beispiel ist die Aufforderung zur Ausreise gegenüber Minderjährigen, obwohl dies gesetzlich unzulässig ist.

Die Unterstützer*innen wollen weiter einen aufmerksamen Blick auf das Vorgehen in Apolda werfen und die Öffentlichkeit über die Geschehnisse informieren, nur so scheint Widerstand leistbar zu sein. Leidtragend sind jedoch in erster Linie die Betroffenen, die unter den gegebenen Umständen von Lageralltag und Residenzpflicht, ihren Aufenthalt in der Thüringschen Provinz fristen und den Schikanen der beteiligten Behörden ausgesetzt sind.

Dr. Magsud behält es sich ausdrücklich vor, wegen der hier einmal mehr gerichtlich festgestellten Verfolgungswillkür der Ausländerbehörde in Apolda und der Staatsanwaltschaft Erfurt rechtliche Schritte mit Schadensersatzforderungen einzuleiten, um deren rechtsbeugende Praxis behördlich manipulierter Nötigungen, Repressionen und Abschiebeandrohungen öffentlich anzuklagen und zu beenden. ( Hintergrundinformationen zum aktuellen Fall entnehmen Sie bitte der Stellungnahme vom 10.1.17)

We watch you! Break Deportation!

Prozess gegen Flüchtlingsaktivisten: Erneute Strafanzeige der Ausländerbehörde Apolda gegen Magsud Aghayev

Prozess gegen Flüchtlingsaktivisten: Erneute Strafanzeige der Ausländerbehörde Apolda gegen Magsud Aghayev

Einladung zur Gerichtsverhandlung am 18. Januar 2017, 10:15 Amtsgericht Apolda, Jenaer Str. 8

Prozessaufruf – Solidarität mit Dr. Magsud

“Solidarität muss praktisch werden!” – dieser Slogan wird im Kontext des Kampfes gegen FaschistInnen und RassistInnen immer wieder benutzt und will sagen: Jetzt hier auf der Straße kann unser Protest nur ein
allgemeiner sein, wichtig ist vor allem die Unterstützung des konkreten Kampfes derjenigen, die sich gegen die menschenfeindlichen Strukturen zur Wehr setzen. Dr. Magsud wird von den Härten der Behörden getroffen, weil er nicht stumm bleibt, sondern den organisierten Kampf gegen das Lagersystem und die Abschiebekultur als seinen Persönlichen begreift.
Auf Bestreben der Ausländerbehörde Apolda wird er nun vor Gericht gezerrt. Unter allen Umständen soll ihm ein Vergehen angehangen werden in der Hoffnung, dass sie seine Abschiebung doch noch irgendwie erreichen können oder ihn einfach “nur” schikanieren.
Jetzt ist praktische Solidarität gefragt: Organisiert eine gemeinsame Anreise von eurem Wohnort zum stattfindenden Prozess am 18. Januar in Apolda, beobachtet die Geschehnisse und zeigt Dr. Magsud eure Verbundenheit mit eurer Anwesenheit! Niemand soll allein vor Gericht stehen! Auch die Institutionen sollen sehen, wir stehen zusammen!
Schafft in eurem Umfeld Aufmerksamkeit für den Fall, verbreitet die Stellungnahme und sammelt Spenden für die zu erwartenden Repressionskosten.

Mittwoch, 18. Januar 2017, 10:15
Amtsgericht Apolda, Jenaer Str. 8

Treffpunkt zur gemeinsamen Anreise in Erfurt: 8.40 Uhr am Eingang vom Hbf

Pressemitteilung
Prozess gegen Flüchtlingsaktivisten: Erneute Strafanzeige der Ausländerbehörde Apolda gegen Magsud Aghayev

Stellungnahme von Herrn Aghayev Magsud zu den Vorwürfen von der Ausländerbehörde Apolda

Magsud Aghayev erhielt im Jahr 2010 aufgrund eines Behinderungsgrads von 60% ein
Aufenthaltsrecht nach § 25 Abs. 3 AufenthG. Die zuletzt auf drei Jahre verlängerte Aufenthaltserlaubnis lief am 13. Februar 2015 aus. Da die Ausländerbehörde auch zwei Monate später keine Verlängerung ankündigte, fragte er nach und erfuhr, dass die zuständige Sachbearbeiterin noch auf Post vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wartete. Auf Nachfrage bei der Außenstelle des BAMF in Hermsdorf erfuhr Magsud Aghayev, dass die Ausländerbehörde erfolglos versucht hatte, vom BAMF die Zustimmung zu seiner Abschiebung zu erwirken.

Konfrontiert mit der Ablehnung des BAMF und der Tatsache, dass § 25 Abs. 3 eine Abschiebung verbietet, wollte die Apoldaer Sachbearbeiterin nichts erklären und forderte stattdessen zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erneute ärztliche Atteste und eine schriftliche Erklärung darüber, wie oft Herr Aghayev nach Aserbaidschan gereist sei. Da er nicht so gut Deutsch schreibt, notierte die Sachbearbeiterin meine mündliche Erklärung, dass mein Pass kürzlich aufgrund eines Versehens in einer Sporttasche mit Familiengeschenken nach Aserbaidschan geschickt wurde und binnen zehn Tage von einem Bekannten wieder mitgebracht werden würde.

Einige Tage später erhielt Herr Aghayev eine polizeiliche Vorladung. Die Polizei erklärte ihm, dass die Ausländerbehörde ihn wegen illegaler Weitergabe seines Passes angezeigt hatte und forderte ihn auf, seinen Pass vorzulegen. Nachdem er das innerhalb von 15 Minuten tat, erklärte die Polizei die Angelegenheit für erledigt. Entsprechend erhielt Herr Aghayev am 7.7.2016 einen Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Erfurt. Infolge dieses Bescheids fragte er mittlerweile acht Monate nach Ablauf seiner Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde nach, wann die Verlängerung erfolgen würde. Wieder verwies ihn dieselbe Sachbearbeiterin mit Verweis auf ihren anhaltenden Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf einen späteren Zeitpunkt. Als Herr Aghayev am 24.9.2016 einen Strafbefehl über 200 Euro vom Amtsgericht Apolda bekam, stellte sich heraus, dass auf persönliches Betreiben dieser Sachbearbeiterin das Strafverfahren wiederaufgenommen wurde.

Magsud Aghayev ist seit 2009 aktiv bei The Voice Refugee Forum und im bundesweiten Netzwerk Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen. Er hat seitdem immer wieder an Protesten teilgenommen und die Flüchtlingsgemeinschaft in Apolda organisiert. Schon 2010 durchforstete die Apoldaer Ausländerbehörde Zeitungen nach einem Bild von ihm bei einer Versammlung außerhalb des Landkreises und erließ infolgedessen einen Bußgeldbescheid wegen Residenzpflichtverstoßes. Kurz darauf zeigten BehördenmitarbeiterInnen ihn an, vermeintlich Nazisymbolik verwendet zu haben. Er wurde in zweiter Instanz vor dem Landgericht Erfurt freigesprochen. Magsud Aghayev kann bei den neuerlichen Erfarungen nur davon ausgehen, dass es der Ausländerbehörde ein persönliches Anliegen ist, seinen Aufenthalt entgegen rechlicher Normen zu beenden und bis dahin so unangenehm wie möglich zu gestalten.

Die Hauptverhandlung in der Sache findet am 18.1.2017 und 10.15 Uhr am Amtsgericht Apolda, Jenaer Straße 8, 99510 Apolda, statt.

Kontakt The VOICE Refugee Forum Jena: thevoicerefugeeforum@riseup.net
Kontakt Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk: 03641 628272,
KristinPietrzyk@kanzlei-elster.de

Zuständige Sachbearbeiterin Ausländerbehörde Apolda: Frau Ernst, Telefon: 03644 540 788

Aktenzeichen Strafverfahren: Cs 121 Js 19605/15
Zuständige Staatsanwältin StA Erfurt: Frau Jacob, 0361 3775 400

Zuständiger Richter Amtsgericht Apolda: Dr. Pfeiffer, 03644 50290

Aktenzeichen BAMF-Bescheid über Abschiebeverbot 5919871-425
Zuständiger Sachbearbeiter BAMF: Herr Reichel, Referat M D 3 Nürnberg, Telefon: 09119430

Stellungnahme von Herrn Aghayev Magsud zu den Vorwürfen von der Ausländerbehörde Apolda

Ihr könnt meinen Kampf unterstützen. Kommt zur Gerichtsverhandlung am 18.01.2017 um 10.15 Uhr am Amtsgericht in Apolda, Jenaer Straße 8, 99510 Apolda.
Aghayev Magsud – The VOICE Refugee Forum- Apolda

Prozess gegen Flüchtlingsaktivisten: Erneute Strafanzeige der Ausländerbehörde Apolda gegen Magsud Aghayev

Ich, Aghayev Magsud, bin seit 2009 Aktivist bei „The VOICE Refugee Forum“ und der „Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migrantinnen“. Seitdem werden mir durch die Ausländerbehörde Apolda Steine in den Weg gelegt! Jetzt verweigern sie mir seit fast 2 Jahren die rechtmäßige Verlängerung meines Aufenhalts und haben nun auch ein Gerichtsverfahren gegen mich angestrengt, in dem sie mir vorwerfen, ich hätte meinen Pass einem Fremden zur Ausreise überlassen. Im Folgenden möchte ich den Hintergrund des Gerichtsverfahrens darlegen.

Ich habe meine Aufenthaltsgenehmigung im Jahr 2010 nach §25.3 bekommen, da ich eine 60 prozentige Behinderung habe. Die Ausländerbehörde Apolda hat mir meine Aufenthaltsgenehmigung 2012 für drei Jahre verlängert. Am 13. Februar 2015 ist sie abgelaufen. Zuerst behaupteten sie, man könne die Aufenhahltsgenehmigung nicht verlängern, da man meine Fingerabdrücke nach Berlin senden und auf eine Antwort warten müsse. Später wurde mir gesagt, dass sie noch auf einen Brief von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) warteten. Ich fuhr selbst zum BAMF nach Hermsdorf und stellte die Frage, warum mir meine Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängert wird. Darauf hin sagten sie mir, dass sie schon vor längerer Zeit einen Brief nach Apolda geschickt hätten. Im Text des Briefs stand, dass die Abschiebung Herr Aghayevs verboten wird. Mit der Kopie des Briefes ging ich in die Ausländerbehörde Apolda und stellte die Frage, warum sie eine Anfrage auf eine Abschiebung beim BAMF beantragt hätten. Sie müssten doch wissen, dass nach dem §25.3 eine Abschiebung ausgeschlossen ist. Die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde hat gesagt, sie wollten irgendetwas überprüfen. Warum oder was sie prüfen wollten, habe ich nicht verstanden. Sie haben noch einmal alle möglichen Dokumente verlangt und getrennt dazu schriftlich eine Auskunft von mir, wie oft ich nach Aserbaidschan gereist bin. Da ich noch nicht so gut schreiben konnte, bat ich die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde, mir dabei zu helfen. Dazu habe ich erklärt, dass ich einen Besucher hatte, meinen Freund aus Baku. Er hatte mich gefragt, ob ich etwas mit ihm nach Aserbaidschan schicken möchte. Ich packte daraufhin eine Tasche mit Geschenken für meine Kinder und gab sie ihm mit. Ich habe ihr auch gesagt, dass er mich von Aserbaidschan aus gleich anrief, um mir zu sagen, dass mein Pass in der Tasche gewesen sei und dass er in 10 Tagen wiederkommen und ihn mir mitbringen würde. Die Mitarbeiterin bat mich ihr handgeschriebenes Protokoll zu unterschreiben, was ich auch getan habe. Ein paar Tage später bekam ich Post mit einer Vorladung von der Polizei Apolda. Die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde hatte mich angezeigt, dass ich angeblich meinen Pass zur Verfügung gestellt hätte, um jemanden nach Baku ausreisen zu lassen! Nachdem ich aber meinen Pass bei der Polizei sofort vorlegen konnte, durfte ich wieder gehen. Später bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft Erfurt, dass die Sache abgeschlossen ist. Mit diesem Brief ging ich wieder zur Ausländerbehörde und fragte, wann ich meine Aufenthaltsgenehmigung endlich bekommen würde. Als sie daraufhin sagten, sie müssten noch auf einen Brief von der Staatsanwaltschaft Erfurt warten, habe ich selber dort angerufen und gefragt, warum es so lange dauert. Mir wurde gesagt, dass die Ausländerbehörde einen Widerspruch in der Sache eingereicht hat.

Bei meinem nächsten Besuch in der Ausländerbehörde zeigte man mir ein Blatt Papier und sagte „Siehst du? Du hast selber unterschrieben, dass du deinen Pass für einen Fremden zur Ausreise zur Verfügung gestellt hast!“ Ich schaute mir den Brief an und stellte fest: „Wie kann es sein, dass ich es unterschrieben habe? Als ich Ihnen davon erzählt habe, haben Sie alles mit einem Stift auf ein Blatt Papier geschrieben und jetzt sehe ich einen Text, der mit einem Rechner geschrieben wurde und der Text darin ist mir auch nicht bekannt!“ Unter dem vorgedruckten Text war meine Unterschrift zu sehen. Ich sagte: „Das ist doch eine Dokumentenfälschung!“ Die Mitarbeiterin hat mich angeschaut und auf emotionale Weise gesagt: “Egal!”.

Angesichts des Engagements, mit dem die Ausländerbehörde bei übergeordneten Behörden und durch offensichtlichen Betrug versucht, mir rechtliche Vergehen nachzuweisen, ist es offensichtlich, dass es ihr Anliegen ist, mich abzuschieben! Ich will in dieser Sache weiter kämpfen solange bis die Ausländerbeörde Apolda in ihren Schikanen gestoppt wird.

Ihr könnt meinen Kampf unterstützen. Kommt zur Gerichtsverhandlung am 18.01.2017 um 10.15 Uhr am Amtsgericht in Apolda, Jenaer Straße 8, 99510 Apolda.

Aghayev Magsud- The VOICE Refugee Forum – Refugee Community Apolda

Prozess in Luxemburg – Repression gegen ‘March For Freedom”

english & french below

2 1/2 Jahre nach dem international organisierten March for Freedom sind 6 Aktvist_innen in Luxemburg-Stadt angeklagt. Während eines Aktionstags am 5.6.2014 war es in Luxemburg auf dem Kirchberg zu 13 brutalen Festnahmen während einer Demonstration gekommen. Anlass war eine Tagung der EU-Innenminister zum Thema „Kampf gegen illegale Immigration.“

Nun sind am 29.11. 2016 sechs der Verhafteten in Luxemburg vorgeladen. Ihnen wird gemeinschaftlich Verstoß gegen Art. 269 des Luxemburger StGB vorgeworfen (bewaffnete Rebellion), zudem noch einzeln Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und Widerstand.

 

Beim selbstorganisierten March for Freedom marschierten ca. 100 Aktivst_innen von Mai bis Juni 2014 mehr als 500 km von Straßburg nach Brüssel. Sie überquerten friedlich 6 EU-Landesgrenzen und organisierten Aktionstage in mehreren Städten sowie ein einwöchiges Protestcamp in Brüssel.

 

Am besagten Tag hatte eine Delegation von Geflüchteten um Mitsprache bei der Innenministerkonferenz gebeten. Daraufhin kam es zu einem massiven Polizeieinsatz mit Reizgas, Schlagstöcken und Hunden ohne Maulkorb. Eine Aktivistin wurde von einem Hund gebissen und mehrere Teilnehmende erlitten Verletzungen durch Reizgas und Schläge. Verhaftete wurden auf der Wache misshandelt und rassistisch erniedrigt.

 

Der Einsatz brachte der Luxemburger Polizei heftige Kritik im eigenen Land. Auf Anordnung des Luxemburger Innenministeriums wurden alle 13 Verhaftete wenige Stunden später entlassen. Luxemburger Jurist_innen kritisierten in der Presse den „unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt“ seitens der Polizei. Ein Untersuchungsausschuss des Innenministeriums befasste sich daraufhin mit dem Einsatz.

 

Mehr als 2 Jahre nach dem Vorfall, kurz vor Ende der Verjährungsfrist, meldet sich nun die Staatsanwaltschaft mit fabriziert erscheinenden Anklagen. Sechs der 13 Verhafteten wird nun „bewaffnete Rebellion“ nach vorheriger Vereinbarung vorgeworfen.

 

Es ist zu erwarten, dass die kritisierten Sicherheitsbehörden einen politischen Prozess führen wollen. Trotz der schwachen Beweislage sind die Anklagen sehr massiv. In Luxemburg gibt es kaum politische Verfahren und keine große Öffentlichkeit, wie in Nachbarstaaten. Daher rufen wir auf zu internationaler Prozessbeobachtung. Spenden für Fahrt- und Anwaltskosten sind auch willkommen.

 

Kommt zum Prozess! Meldet euch per Mail für Mitfahrten.

 

Spendenkonto:

“Protest March For Freedom”, Volksbank Fürstenwalde IBAN: DE23 1709 2404 0106 0289 77 , BIC: GENODEF1FW1

 

Prozesstermin:

29.11.16

um 9:00, in Luxemburg – Stadt

 

Presseberichte:

http://www.taz.de/Brutaler-Polizeieinsatz-in-Luxemburg/!139936/

http://www.tageblatt.lu/nachrichten/story/Ausschreitungen-bei-Minister-Treffen-26455230

Blog:

https://freedomnotfrontex.noblogs.org/

 

E-Mail:

lux14@riseup.net

 

Trial in Luxemburg – Repression against „March for Freedom“

Two and a half years after the internationally organized March for Freedom, six activists are going to trial. During the day of action on May 5, 2014 there were thirteen brutal arrests at a demonstration on the Kirchberg in Luxemburg. The demonstration was a protest against a meeting of European Union Ministers of Interior entitled “Fight Against Illegal Immigration”.

Now six of those who were arrested in Luxemburg are being summoned to court on November 29, 2016. They are accused of collectively violating Article 269 of the Luxembourg Criminal Code (armed rebellion). In addition there are individual counts of bodily injury, damage to property, insulting [the police]and resisting arrest.

During the self-organized “March for Freedom” ( May – June 2014), about 100 activists marched more than 500 kilometers from Strasbourg to Brussels. They peacefully crossed 6 EU national borders and organized days of action in several cities, as well as a one-week protest camp in Brussels.

On the day in question, a delegation of refugees had asked to speak to the House of Representatives’ Conference. The response was a massive police deployment including use of pepper spray, batons and dogs without muzzles. One activist was bitten by a dog and several participants suffered injuries due to pepper gas and beatings. The physical abuse and racial humiliation continued in the police station.

This news of this Luxembourg police action was criticized strongly in their own country. By order of the Luxembourg Ministry of the Interior, all 13 detainees were released a few hours after their arrest. Luxembourg lawyers’ denunciation of the “disproportionate use of violence” by the police was reported in the press. An investigation committee of the Ministry of the Interior then dealt with this police deployment.

More than two years after the incident, just before the end of the statute of limitations, the prosecutor’s office has announced newly fabricated accusations. Six of the thirteen people who were originally arrested are now accused of plotting an “armed rebellion“.

It is expected that the security authorities who were criticized, now want to create a political show trial. Despite the lack of evidence, the accusations are massive. Political trials are very rare in Luxembourg and there is as not much public awareness there as there is in neighboring countries. Therefore, we call for international observers to come to the trial. Donations for travel and legal fees are also welcome.

Come to the trial! Sign up for the bus trip by mail.

Send donations to:

Protest March For Freedom”, Volksbank Fürstenwalde IBAN: DE23 1709 2404 0106 0289 77 , BIC: GENODEF1FW1

Trial: November 29, 2016 9 a.m., in Luxemburg – Stadt

Newspaper reports:

http://www.taz.de/Brutaler-Polizeieinsatz-in-Luxemburg/!139936/

http://www.tageblatt.lu/nachrichten/story/Ausschreitungen-bei-Minister-Treffen-26455230

Blog:

https://freedomnotfrontex.noblogs.org/

E-Mail:

lux14@riseup.net

Salut tout le monde!

En 2014, plus que 100 personnes ont participé dans la marche pour la liberté de Strassbourg à Bruxelles pour revendiquer la liberté de circulation pour toutes et tous. maintenant, 2 ans aprés, six activistes doivent se présenter au tribunal pour une accusation en connection avec un jour d’action à Luxembourg. Biensur, quelques un.e.s de vous se souviennent encore des images de la réaction brutale de la police à la protestation paisible en occasion de la réunion de l’UE concernant “la lutte contre l’immigration illégale”, ou peut-être vous y étiez
vous-mêmes… La procedure judiciaire aura lieu le 29 novembre à 9 h à Luxembourg
(ville). Ne laissons pas nos ami.e.s activistes et ami.e.s subir cela toute seule.

Si tu peux, viens là-bas et montres ta solidarité!

Si tu connais quelqu’un.e à Luxembourg qui pourrait offrir un place pour dormir pour quelques nuits, informes-nous STP. Nous avons aussi besoin des voitures pour le trajet de Berlin a Luxembourg.

Biensur que des dons sont toujours les bienvenus:
“Protest March For Freedom”
Volksbank Fürstenwalde
IBAN: DE23 1709 2404 0106 0289 77
BIC: GENODEF1FW1

Miloud L. Cherif gegen die Bundespolizei am Verwaltungsgericht Dresden

Miloud L. Cherif gegen die Bundespolizei am Verwaltungsgericht Dresden: Anklage wegen Racial Profiling The VOICE Refugee Forum – Refugee Community Initiatives Network Germany
Schillergaesschen 5, 07745 Jena.

Presseerklärung von The VOICE Refugee Forum

Miloud L. Cherif gegen die Bundespolizei am Verwaltungsgericht Dresden: Anklage wegen Racial Profiling – Aufruf zur Prozessbeobachtung am 2.11.2016

The VOICE Refugee Forum ruft zur Prozessbeobachtung am 2. September 2016 um 9.00 Uhr im Saal 05 des Verwaltungsgerichts Dresden (Hans-Oster-Straße 4, 01099 Dresden) auf. Angeklagt ist die Bundespolizei wegen des Vorwurfs des Racial Profiling gegenüber unserem Aktivisten Miloud L. Cherif

Hintergrund:

Am 7. September 2014, hatten zwei Bundespolizisten aus Meiningen in einem Richtung Meiningen fahrenden Zug den VOICE-Aktivisten Miloud L. Cherif offensichtlich grundlos aufgefordert, seine Papiere zu zeigen. Er war der zunächst der Einzige im Abteil, der kontrolliert wurde – und der Einzige, der nicht weiß war. Erst auf seinen Protest hin musste die Polizei andere kontrollieren, um zu beweisen, dass sie fair handelten. Gegen diese offensichtlich auf Basis des „Racial Profiling“ durchgeführte Kontrolle, legte Miloud L. Cherif Beschwerde ein und erstattete Anzeige.

Racial Profiling in Deutschland

Jeder nicht-weiße Mensch in Deutschland wurde sicherlich schon mindestens einmal von der Polizei aufgefordert, Personaldokumente vorzuzeigen – „einfach so“ – ohne Angabe nachvollziehbarer Gründe –  in Zügen, auf Bahnhöfen und auf öffentlichen Plätzen.

Eine Definition von „Racial Profiling“ lautet: „jede von der Polizei ausgehende Handlung, die auf der Rasse, ethnischer oder nationaler Herkunft beruht, anstatt auf dem Verhalten einer Person oder einer Information, welche die Polizei zu einer bestimmten Person führt, die als eine erkannt wurde, die in kriminelle Handlungen verwickelt ist oder war“. Das heißt: Wir werden kriminalisiert, weil wir anders aussehen.

Es erzeugt ein Gefühl der Ungerechtigkeit, wenn man der Einzige unter vielen ist, der nach seiner Identität gefragt wird. Es erzeugt ein Gefühl der Erniedrigung, des Angegriffenseins, der Diskriminierung. So gebärdert sich die Polizei als Vollstrecker von Rassismus in dieser Gesellschaft. Sie benutzt die Macht des Gesetzes, um die rassistisch motivierten Kontrollen durchzuführen. Sie instrumentalisiert zudem die Furcht, die die meisten Flüchtlinge und Migrant*innen von ihren Heimatländern mitgebracht haben.

Häufig sagen einem Polizist*innen sogar offen ins Gesicht, dass Rassismus kein Verbrechen in Deutschland ist und dass man sie dafür auch nicht anklagen kann. Aber wenn sie ihrerseits mit ihrem rassistischen Verhalten konfrontiert werden, fühlen sie sich in ihrer „Ehre“ beleidigt und greifen zur einer Anzeige wegen Beleidigung.  Das ist die schizophrene Logik, mit der dieses System versucht, mit seinen Opfern spielen.

Der Versuch der Polizei, Miloud L. Cherif durch ein Verfahren wegen „Beleidigung“ einzuschüchtern und zu schikanieren, ist gescheitert.  Diesen Fall hat die Polizei am 25. Mai 2015 verloren. Jetzt ist es an uns, sie unter Druck zu setzen und ein Signal zu senden, dass wir es nicht akzeptieren, mit „Racial Profiling“ zu leben.

Es ist selten, dass eine Klage eines Opfers von Racial Profiling gegen die Polizei akzeptiert wird. Wir sehen in dem Prozess eine Fortsetzung unserer Kampagne „Control the Police!“, die wegen massiver Polizeikontrollen zur Zeit des Break Isolations Camp, das 2012 im Vorfeld und in Vorbereitung des Flüchtlingsmarsches von Würzburg nach Berlin in Erfurt stattfand, aus dem Camp heraus gestartet wurde.

Eure Anwesenheit und Solidarität sind wichtig für unseren Aktivisten Miloud L. Cherif und für jeden, der von diesem System der Diskrimierung betroffen ist und für jeden, der dagegen kämpft.

Wir rufen alle, die daran interessiert sind, auf am 2.11.2016 nach Dresden zu kommen, insbesondere diejenigen, die in Dresden und in der Nähe leben.

Jena, 01.11. 2016
The VOICE Refugee Forum
Press Konktakt: Miloud L. Cherif, 0176 99334119
Email.: thevoiceforum@gmx.de

Weitere Informationen:
Stellungnahme von Miloud Lahmar Cherif, The VOICE Refugee Forum: http://thevoiceforum.org/node/3929 (englisch) http://thevoiceforum.org/node/3931 (deutsch)
Video: “It’s Racism!”  (aufgenommen vor dem Gerichtsgebäude während der Anhörung am 28. Mai 2015)
Bericht vom 28.5. 2015  HYPERLINK “https://deref-gmx.net/mail/client/ptv7cZHyNOg/dereferrer/?redirectUrl=http://www.thevoiceforum.org/node/3937http://www.thevoiceforum.org/node/3937

Remembering Burak Bektas

Bericht vom 6. Prozesstag (6.4.) – Prozessbeobachtung „Rechter Mord in Neukölln?“ – Der Mord an Luke Holland am 20. Sept 2015, 9. April 2016 in Allgemein

Erinnerung: Kommt zur Demonstration zu Burak’s 4. Todestag Morgen 9. April 2016 – 14:00 Uhr
Berlin: Rudower Straße 51, gegenüber dem Krankenhaus Neukölln

Die Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak Bektaş hat zur Beobachtung des Prozesses gegen Rolf Z., den mutmaßlichen Mörder von Luke Holland, aufgerufen: Link

Es folgt ein (subjektiver) Prozessbericht der Antirassistischen Initiative vom 6. Prozesstag (6.4.2016):

Heute waren nur Bekannte und Freunde mit rechten Tendenzen aus dem Umfeld von Rolf Z. als Zeugen geladen. Es war bei allen eine ziemlich quälende Angelegenheit, das Gericht gab sich keinerlei Mühe, die Zeugen zu brauchbaren Aussagen zu bewegen. Es hat zwar immer wieder die Aussage bei der Vernehmung der Zeugen bei der Polizei vorgehalten, aber mit keinerlei Konsequenzen gedroht, wenn Zeugen das Gegenteil von ihrer polizeilichen Aussage gesagt haben. Das Ganze führte so weit, dass ein Schöffe bei einem Zeugen der problemlos 80 % Prozent der Fragen nicht beantworten musste, gesagt hat, er stelle ihm keine Fragen, da er ja sowieso keine Antwort bekomme. Am Ende stellte die Verteidigung deswegen noch einen Befangenheitsantrag gegen den Schöffen. Der psychologische Gutachter fragte den Zeugen, der vor einem halben Jahr noch genau wusste das Rolf Z. eine nationalsozialistische Einstellung hatte und heute nichts mehr davon wusste, ob er in Behandlung sei wegen seines Gedächtnisses. Auch gegen diesen stellte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag. Das Gericht lässt also die Schöffen und den psychologischen Gutachter allein um die Freunde von Rolf Z zu schonen.

Einer der Zeugen bezeichnete seinen „Freund“ Rolf Z. allerdings als „politisch“, er also mit seiner nationalsozialistischen Gesinnung nicht zurückhielt – trotzdem wollten sie in ihren Zeugenaussagen die vielfältigen Nazidevotionalien als Spleen verkaufen. Keiner seiner „Freunde“/Nazikumpels & Kumpellinen, die ihn teilweise seit Kindesbein kennen, hat sich an den Nazidevotionalien gestört oder etwas dagegen gesagt, natürlich nur um sich nicht streiten zu müssen. Der Spruch „Wer schweigt stimmt zu!“ dürfte hier wohl gelten.

Und die Akten von 2006 sind tatsächlich wohl nicht mehr vorhanden!

Nach den Zeugenaussagen läßt sich schon Mehreres sagen so z.B. dass seit vielen Jahren, wahrscheinlich auch schon bei der Durchsuchung 2006 die Wohnung von Rolf Z. voller Nazidevotionalien war. Säbeln, Gewehren, Hitlerbüste, Karte vom Deutschen Reich, Orden aus der Nazizeit, die harmlose Briefmarkensammlung aus „Deutschen Landen“ – und die Polizei hat damals nur 75 Schuss Munition mitgenommen und das Verfahren eingestellt. Obwohl die Polizei Rolf Z. da schon am S-Bahnhof-Neukölln gezielt verhaftet hatte. Sie hätten also schon 2006 Rolf Z. ausheben können und vielleicht zwei Morde verhindern können – nur surprise surprise die Akten sind weg! – Wie sind da eigentlich die Löschfristen? Falls es 10 Jahre sind, waren diese am 20.09.2015 (Ermordung Lukes) noch nicht erreicht. Wenn derselbe Täter wieder mit demselben Delikt auffällig wird, dürfte die Löschfrist wohl hinfällig sein.

Aber weshalb geht es in diesem Prozess nur um Waffen, wenn eine „Flasche voller Schwarzpulver“ hinter dem Kinderspielzeug für die Enkel „versteckt“ war. Wieso geht es in der Anklageschrift nicht um Sprengstoff? Mit dem umfangreichen Werkzeug in der Wohnung könnte auch von einer Bombenwerkstatt gesprochen werden.

Kommt zur Prozessbeobachtung:
montags & mittwochs jeweils 9 Uhr
11.4., 13.4., 18.4. und 25.4.2016
Saal 500, Nebeneingang links neben dem Haupteingang
Gericht Turmstraße 91, 10559 Berlin

Kommt zur Demonstration zu Burak’s 4. Todestag am Samstag 9. April 2016 – 14:00 Uhr
Berlin: Rudower Straße 51, gegenüber dem Krankenhaus Neukölln