Tag: prozess

VIER SCHÜSSE UND DAS SCHWEIGEN DANACH

Hussam Fadl

Der Fall Hussam Fadl   Radio Feature

Hussam Fadl, ein Geflüchteter aus dem Irak, lebt mit seiner Frau und
drei Kindern in einer Geflüchteten-Unterkunft in Berlin-Moabit. Am
27.9.2016 kommt er bei einem Polizeieinsatz in Berlin ums Leben.
Die Polizei wird später von einem Messer in der Hand des Erschossenen
sprechen, um ihre Handlung als Notwehr zu rechtfertigen. Doch bisher ist gar nicht nachgewiesen, ob Hussam Fadl während des Tathergangs
tatsächlich ein Messer bei sich trug.
Seine Witwe Zaman Gate und ihr Rechtsanwalt Ulrich von Klinggräff
kämpfen um die gerechte Aufklärung der Wirklichkeit. Eine vielstimmige
Geschichte mit ungewissem Ausgang.

Von Ruth Waldeyer und Ulrike Ertl

Regie: Philippe Brühl

Produktion: rbb 2020
– Ursendung –

Link zum Hören und Nachhören

Fatous Prozess am 8. März: Rassistische Gewalt gegen geflüchtete Frauen durch Wachdienste und Polizei beenden!


Der Prozess wird fortgesetzt 15.3. 10 Uhr Amtsgericht
Bamberg
Synagogenplz 1

von Justizwatch

english below

Am 8. Juni 2018 wurde Fatou, eine geflüchtete senegalesische Frau, von einem Wachmann als einzige schwarze Person in einem Netto-Supermarkt in Bamberg kontrolliert. Sofort kritisierte sie die Kontrolle als rassistisch. Der Vorfall löste eine Reihe von Ereignissen aus, die bis zum nächsten Tag andauerten, in denen sie sowohl von privaten Wachleuten als auch später von der Bamberger Polizei misshandelt und eingeschüchtert wurde. Strafrechtliche Konsequenzen richten sich jedoch bislang ausschließlich gegen sie. Am 8. März 2019 muss sich Fatou um 12 Uhr vor dem Amtsgericht Bamberg gegen Vorwürfe wegen Hausfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung während der Ereignisse im Netto-Supermarkt verteidigen. Gegen die Wachleute wird bislang trotz Fatous Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft nur halbherzig ermittelt. Die Ermittlungen gegen die Polizist*innen wurden bereits eingestellt.

Kommt am 8. März, am internationalen Frauenkampftag, um 12 Uhr zum Amtsgericht Bamberg, um Fatous Kampf zu unterstützen und die strafrechtliche Verfolgung einer schwarzen geflüchteten Frau kritisch zu beobachten. Rassistische Wachdienst- und Polizeigewalt gegen geflüchtete Frauen beenden!

Adresse: Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg

Spendenkonto für Anwaltskosten:
Bayerischer Flüchtlingsrat
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE89 7002 0500 0008 8326 02
BIC: BFSWDE33MUE (München)
Verwendungszweck „Bamberg Security“

Fatous Erklärung zu den Ereignissen vom 8. Juni 2018:
„Als einzige schwarze Frau im Supermarkt wurde ich von einem Mitarbeiter des Wachdienstes kontrolliert. Ich weigerte mich, meine Tasche zu öffnen. Daraufhin rief er die Polizei, die mich durchsuchte, ohne etwas zu finden und mich zurück ins Lager brachte. Dort bemerkte ich, dass ich die Butter, die ich bei Netto gekauft hatte, zurückgelassen hatte und kehrte zurück, um sie zu holen. Als ich dort ankam, kamen sofort zwei Wachmänner auf mich zu und schrien: „Raus hier!“ Einer von ihnen ging hinter mir, der andere zog gewaltsam meine Hände nach hinten, so dass es wehtat. Sie brachten mich in einen Bereich hinter dem Laden. Der eine Wachmann drückte mich gegen eine Eisentreppe und verletzte mich am Hals. Als ich meinen Kopf hob, drückte er mich wieder gegen das Geländer. Der andere verletzte mich am Arm. Dann warfen sie mich mit auf den Rücken gefesselten Händen auf den Boden. Schließlich kam die Polizei und nahm mich mit.

Die Polizisten brachten mich zu einem vergitterten Polizeiwagen. Sie fesselten meine Hände und Füße und schoben mich auf den Boden des Autos, dann fuhr das Auto los. Der Polizist hinter mir drückte sein Knie gegen mein Gesicht. Ich schrie und sprach auf Französisch. Er sagte, ich solle Deutsch oder Englisch sprechen, dann schlug er mich ins Gesicht. Als wir bei der Polizeiwache ankamen, brachten sie mich in den Keller. Sie sagten mir, ich solle meinen BH ausziehen. Ich trug ein T-Shirt und eine Jacke. Die Jacke zog ich aus. Dann wurde ich in ein Zimmer mit einem kleinen Bett und einer Toilette geführt. Zwei Frauen kamen, um meinen Körper abzutasten. Vor der Tür standen zwei männliche Polizisten, von denen einer mich schon zuvor verletzt hatte. Er sagte mir, ich solle meine Strumpfhose ausziehen. Die Frauen sagten, es sei alles in Ordnung. Der Polizist antwortete, dass ich meine Strumpfhose trotzdem ausziehen solle. Ich weigerte mich und sagte ihnen, dass Ramadan sei, und wenn ich meine Strumpfhose ausziehen würde, könnte ich nicht mehr beten, und ich hätte das Recht zu beten. Die Frauen sagten, wenn ich mich nicht selbst ausziehe, würden die Männer mich ausziehen.

Kurz darauf warf mich ein Polizist auf das Bett. Er trat mit seinem Fuß auf mein Schulterblatt. Dann zogen sie mich aus. Ich verlor das Bewusstsein, entweder weil sie mir etwas injiziert haben oder weil ich wegen des Ramadans den ganzen Tag nichts gegessen oder getrunken hatte. Als ich aufwachte, hatte ich nur ein Höschen an, und der Raum war voll von männlichen Polizisten und Ärzten. Ein Arzt sagte, dass es mir nicht gut gehe und ich ins Krankenhaus gebracht werden solle. Sie verabreichten mir gegen meinen Willen ein Medikament. Dann wurde ich ins Krankenhaus gebracht. Dort wurde mir ohne meine Zustimmung Blut abgenommen. Dann holte mich die Polizei wieder ab und brachte mich in Handschellen zum Bahnhof. Sie wollten, dass ich etwas unterschreibe. Weil ich mich weigerte, gaben sie mir meine Kleidung nicht zurück. Dann setzte die Polizei mich nur mit einem Handtuch bekleidet, das mir der Arzt gegeben hatte, vor dem Lager ab.“

englisch

On 8th June 2018 Fatou, a Senegalese refugee woman, was controlled by a security guard as the only black person in a Netto supermarket in Bamberg, an action she immediately denounced as racist. This triggered a sequence of events, lasting until the next day during which she was abused and intimidated both by security guards and later by the Bamberg police. Yet the legal consequences are so far targeting her. On 8th March, 2019 at 12 o’clock she has to defend herself at the Bamberg local court against charges on breaking the house peace (Hausfriedensbruch) and attempt of grievous bodily injury (versuchte gefährliche Körperverletzung) during the events in the Netto. Despite Fatou’s report to the prosecutor the guards have only been half-heartedly investigated so far. The investigation against the police officers has already been suspended.

Come to court on Women’s Day, 8th of March 2019 at 12 PM to support of Fatou’s fight and to monitor the legal persecution of a Black refugee woman. Stop racist security guard and police violence and intimidation of refugee women!
Address: Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg

Donations for lawyer costs with the message (Verwendungszweck) “Bamberg Security”:
Bayerischer Flüchtlingsrat
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE89 7002 0500 0008 8326 02
BIC: BFSWDE33MUE (München)

Fatou’s statement on the events of 8th June, 2018:
“As the only black woman in the supermarket I was controlled by a guard. I defended myself against it and he called the police who searched me and brought me to the camp without finding anything. There I noticed that I had left an item which I had bought at the Netto (butter), and returned to get it. When I arrived there and wanted to talk to the employees about my butter, two securities came up to me and yelled at me ‚Get out!‘ One of them walked behind me and the other one forcibly pulled my hands back so that it hurt. They then forced me into an area behind the store. One of them pressed me against an iron staircase and injured my neck. When I raised my head the security pushed me against the railing again. The other one hurt my arm. Then they threw me on the floor with my hands back and handcuffs on. Then the police came and took me away.

After the police found me in the back room of Netto, they took me to a police car with a lattice. They tied my hands and my feet together and pushed me to the floor of the car and the car started. The policeman behind me pressed his knee against my face. I screamed and spoke in French. He said I should speak German or English and then slapped me in the face. When we arrived at the police station, they took me to the basement. They told me to take off my bra. I was wearing a T-shirt and a small jacket und took off the jacket. I was led in a room with a small bed and a toilet. Two women came to feel my body. In front of the door stood two male policemen, one of whom had injured me before. He told me to take off my tights. The women said it was all right. The policeman replied that I should take off my tights anyway. I refused and told them that it was Ramadan, and if I took off my tights, I could not pray anymore, and I have the right to pray. The women said that if I don’t undress myself, the men will undress me.

Shortly afterwards a male policeman threw me on the bed. The policeman kicked me with his foot on my shoulder blade. Then they undressed me. From there on I lost conscience, either because they injected something in me, or just because of not having eaten or drunk anything the whole day, as it was Ramadan. When I woke up, I had only panties on, and the room was full of male police officers and doctors. A doctor said that I was not doing well and should be taken to the hospital. They gave me some medicine against my will. Then I was taken to the hospital. They took my blood without my consent. Then the police picked me up again and brought me handcuffed to the station. They wanted me to sign something. I refused. Because I refused to sign, they did not return my clothes. Then the police dropped me in front of the camp without my clothes. I was covered only with a towel which the doctor had given me.”

Ahmed H.’s trial, act two

Freedom for Röszke 11from Free the Röszke 11

Ahmed H.’s trial, act two – 2nd instance court decides Ahmed H.s terrorism charges need to be re-consider due to “lack of reasoning and interpretation”

Two days ago, on the 15th of June 2017 in Szeged, Hungary, Ahmed H. had his second instance trial, after being sentenced to 10 years of prison on the 30th of November 2016 for committing an “act of terrorism“.

The prosecution, obviously, emphasized that the first instance hearings followed European law guidelines. They demanded a higher sentence for Ahmed H., close to 17,5 years. The new lawyer, P. Bárándy – former minister of justice of the socialist-liberal coalition – seemed well prepared and questioned many contradictory interpretations of the first instance judgment.

The defense argued that the verdict is faulty, using “special” words to create a “certain” atmosphere, containing non-relevant information (for example Ahmed H’s religious affiliations) and that “there are about 200 technical errors”. The evidence, according to the defense, was used selectively to support the argument of Ahmed H. being a terrorist.

The judge decided to refer the case back to the first instance court, claiming that although the evidences were properly established, there was a lack of reasoning and interpretation. The judge also suggested, that the first instance court needs to set up if Ahmed H’s acts (especially the alleged stone throwing) were a “deliberate attempt of forcing the state” or an act of “despair” or “anger” in order to determine if the terrorism accusation is correct.

A couple of days ago, Orbán responded to the criticism of the EU parliament regarding the trial of Ahmed H., saying that “the obvious lies of Ahmed H.” are more important to Brussels than the security of Hungarians, since they ignore the “fact” that “Ahmed H. had seven passports and he convinced other migrants to break through the border.”

In the end it is necessary to doubt in the first instance court-decision and support the efforts of Ahmed H’s defense. But should we rest our hopes in the Hungarian legal system and believe in their independence? Didn’t the whole Röszke trials expose the Hungarian legal system as the willing servant of the government’s ambitions? We think that the “new” first instance trial will be as much dependent on the political atmosphere as the previous ones. In the end it is not a question of “law” and “objective reasoning” but rather a political struggle. We believe in a world of equality, dignity and freedom for all. We will keep on fighting until Ahmed H. is free and we will not fall for the attempts of creating a fiction of legality.

P.S.
Sadly, we are not financed by Gyorgy Soros, even though some honest and truthful politicians are claiming otherwise. So we still rely on your donations to help to cover the lawyer costs.

Account holder: Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Frankfurt
Catchword: Röszke 11
IBAN: DE24 4306 0967 4007 2383 90
BIC: GENODEM1GLS​

Fazit der Pressekonferenz zum Gerichtsprozess gegen Teilnehmer des March for Freedom in Luxemburg

 

 

Am 22.05.2017, fand die Pressekonferenz statt zum Gerichtsprozess gegen Teilnehmer des March for Freedom in Luxemburg.

Vergangenen Donnerstag wurden vier Aktivisten aufgrund der Anklage wegen “bewaffneter und geplanter Rebellion” pauschal zu 6 Monaten Haft auf Bewährung, 1000,- EUR Strafe und insgesamt 4500,- EUR Entschädigungszahlung an die Polizei verurteilt. Drei der Aktivisten, gegen die sich das Urteil richtet, leben in Berlin und beteiligen sich hier am Kampf geflüchteter Menschen und Migrantinnen für ihre Rechte.

Auf der Pressekonferenz in Berlin betonten die drei Aktivisten den unfairen Verlauf des Gerichtsverfahrens in Luxemburg; unter anderem weil

 

  • die Anklage der Luxemburger Behörde zum Ende der Anklagefrist hin erfolgte, so dass umgekehrt keine Anklage mehr gegen die Luxemburger Polizei erhoben werden konnte
  • während des Prozesses mangelhaft übersetzt wurde, was zu Unklarheiten, Verunsicherungen und Beeinträchtigung der Verteidigung führte.
  • keinem der Angeklagten konkrete Tatvorwürfe gemacht wurden zur Rechtfertigung der Anklage.
  • keine der vermeintlichen Tatwaffen bestimmt werden konnte außer einer Wasserflasche unbestimmten Inhalts.
  • die von den Angeklagten erlebten rassistischen und sexistischen Polizeiübergriffe im Prozess ignoriert wurden.

 

Angehängt ist eine Pressemappe folgenden Inhalts:

  • Flyer mit Selbstdarstellung des March for Freedom
  • Interview mit Aktivisten des March for Freedom
  • Artikel zum Prozess aus den zwei auflagenstärksten Zeitungen Luxemburgs
  • Fotografien des Polizeieinsatzes gegen den March for Freedom
  • Atteste über Verletzungen infolge des Polizeiensatzes
  • Interview mit Zaki – der Protest gegen seine Abschiebung wurde ebenfalls kriminalisiert

Links zur Aufzeichnung der Pressekonferenz:

Für weitere Fragen bitte Felix Sand anrufen: 015772467486

 

mit besten Grüßen,

Medien-Gruppe Oplatz

Pressekonferenz zum Gerichtsprozess gegen Teilnehmer des March for Freedom in Luxemburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

# WeRadio! show with activists who are on trial after the March for Freedom 2014

Freedom not frontex

Two and a half years after the internationally organized March for Freedom, six activists are going to trial. During the day of action on May 5, 2014 there were thirteen brutal arrests at a demonstration on the Kirchberg in Luxemburg.

2 1/2 Jahre nach dem international organisierten March for Freedom sind 6 AktvistInnen in Luxembourg-Stadt angeklagt. Während eines Aktionstags am 5.6.2014 war es in Luxembourg auf dem Kirchberg zu 13 brutalen Festnahmen während einer Demonstration gekommen. Anlass war eine Tagung der EU-Innenminister zum Thema „Kampf gegen illegale Immigration.“

 

Help fund defense of asylum activists against criminal charges in Luxemburg 

(important note the case „M4F“)

Transfer funds to: Rote Hilfe e.V.

Sparkasse Göttingen

IBAN: DE 25 2605 0001 0056 0362 39

BIC: NOLADE21GOE

Spendenaufruf: Strafprozess in Luxembourg gegen AsylrechtsaktivistInnen

Spenden bitte unbedingt mit Verwendungszweck „M4F“ an:

Rote Hilfe e.V. Sparkasse Göttingen

IBAN: DE 25 2605 0001 0056 0362 39

BIC: NOLADE21GOE

 

Thueringen Based Activists Set “The Freedom Agenda” For Dr. Maqsud Aghayev in Apolda Court

"The Freedom Agenda" For Dr. Maqsud Aghayev in Apolda Court

Thueringen Base Activists Set “The Freedom Agenda” For Dr. Maqsud Aghayev in Apolda Court.
The Refugee Activist, Maqsud Aghayev was under the threat of deportation by the Foreign Office Authority in Apolda, he was unlawfully charged to court as to facilitate his deportation from Apolda, Germany.

“The case of Dr. Maqsud was very good. The Court stopped the case against him just after 10 minutes from start. The Judge didn’t even hear from Frau Ernst of the Foreign office in Apolda because the case in general was unlawful.
20 people were there from Jena and Erfurt. A journalist from OTZ was also there and took a photo at the end.” by Miloud Lahmar Cherif

Step by step we will bring down the deportation regime!

Verfahren eingestellt, wann enden die Schikanen? Bericht über den Prozess gegen Dr. Aghayev Magsud in Apolda

Thueringen Based Activists Set “The Freedom Agenda” For Dr. Maqsud Aghayev in Apolda Court

Verfahren eingestellt, wann enden die Schikanen? Bericht über den Prozzess gegem Dr. Aghayev Magsud in Apolda

Das Verfahren wegen angeblichem Missbrauch von Ausweispapieren gegen TheVoice-Aktivst Dr. Aghayev Magsud wurde vom Amtsgericht Apolda am 18. Januar 2017 eingestellt, die Kosten der Staatskasse auferlegt. Warum die Staatsanwaltschaft Erfurt das bereits eingestellte Verfahren auf Drängen der Ausländerbehörde Apolda wiederaufnahm und es zur mündlichen Verhandlung gekommen war, bleibt unklar.

Fast 20 Unterstützer*innen hatten sich am Mittwoch Vormittag im Amtsgericht Apolda eingefunden, um zu zeigen, dass sie gemeinsam mit dem Aktivisten Dr. Magsud Rückhalt kämpfen. Weil er Einspruch gegen den Strafbefehl vom November 2015 eingelegt hatte, wurde der angeklagte Sachverhalt zwar verhandelt, aber nicht aufgeklärt. Bereits die Tatsache, wie das Verfahren eingeleitet und wie es nach der Einstellung der Staatsanwaltschaft Erfurt wiederaufgenommen wurde, deutet auf behördliche und politisch motivierte Willkür hin.
Das Verfahren wegen Missbrauch von Ausweispapieren wurde auf Bestreben der Mitarbeiterin der Ausländerbehörde Apolda Daniela Ernst eingeleitet, die der Polizei eine schriftliche Aussage des Aktivisten vorgelegt hatte, die er unterschrieben haben soll. Als Dr. Magsud diese Aussage getätigt haben soll, war kein Dolmetscher anwesend, der ihm den Sachverhalt hätte übersetzen können. Wie die handschriftliche Unterschrift auf das Dokument gelangte, kann sich der Aktivist nicht erklären. Zwar habe er etwas unterschrieben, aber nicht dieses Dokument, das letztlich zur Anklage führte. Wie kann das sein? Nachdem die Staatsanwaltschaft Erfurt das Verfahren im Juli 2016 eingestellt hatte, weil formal ein Verfahrenshindernis und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung bestand, kam es wie in der Hauptverhandlung von Richter Pfeifer festgestellt zu einem „Sinneswandel“ bei der Staatsanwaltschaft, die zur Wiederaufnahme führte. Es wurde bekannt, dass dies ebenfalls auf Bestreben der Ernst geschah, die als Vertreterin der Ausländerbehörde jedoch über keine Beschwerdebefugnis verfügte.

Verteidigerin Kristin Piertrzyk beantragte wie bereits im Vorfeld nochmals in der Hauptverhandlung sogleich, das Verfahren einzustellen, weil die für eine Wiederaufnahme notwendigen neuen Erkenntnisse nicht vorlagen. Sie machte in ihren Ausführungen klar, dass für das Handeln der Mitarbeiterin Ernst keine Rechtsgrundlage bestünde und das vermutete Missfallen über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und das Gerichts keine Rechtfertigung für die Wiederaufnahme begründe.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Erfurt stimmte dieser zu und schien nicht informiert über den bisherigen Verfahrensablauf und die entsprechende Gründe. Auch der vorsitzende Richter Pfeifer erkannte dies an und schloß sogleich die Beweisaufnahme, auf die sich die Mitarbeiterin Ernst mit einer Aussagegenehmigung ihrer Behörde im Gepäck vorbereitet hatte. Frau Ernst wurde nicht gehört. Die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung fielen kurz und knapp aus, ebenso wie die Entscheidung des Richters: Das Verfahren ist eingestellt, die Kosten sind von der Staatskasse zu tragen.

Unklar bleibt indes, wie die Behörden zusammenarbeiten und mit welcher Motivation. Die Unterstützer*innen sehen einen Zusammenhang dieser Schikane mit weiterer Willkür, da Dr. Magsud die ihm zustehende Verlängerung seines Aufenthalts von der Ausländerbehörde Apolda immer wieder strittig gemacht wird – trotz fehlender Rechtsgrundlage und eindeutiger Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Die Ausländerbehörde Apolda ist auch in anderen Fällen durch ih repressives Vorgehen in Erscheinung getreten, ein Beispiel ist die Aufforderung zur Ausreise gegenüber Minderjährigen, obwohl dies gesetzlich unzulässig ist.

Die Unterstützer*innen wollen weiter einen aufmerksamen Blick auf das Vorgehen in Apolda werfen und die Öffentlichkeit über die Geschehnisse informieren, nur so scheint Widerstand leistbar zu sein. Leidtragend sind jedoch in erster Linie die Betroffenen, die unter den gegebenen Umständen von Lageralltag und Residenzpflicht, ihren Aufenthalt in der Thüringschen Provinz fristen und den Schikanen der beteiligten Behörden ausgesetzt sind.

Dr. Magsud behält es sich ausdrücklich vor, wegen der hier einmal mehr gerichtlich festgestellten Verfolgungswillkür der Ausländerbehörde in Apolda und der Staatsanwaltschaft Erfurt rechtliche Schritte mit Schadensersatzforderungen einzuleiten, um deren rechtsbeugende Praxis behördlich manipulierter Nötigungen, Repressionen und Abschiebeandrohungen öffentlich anzuklagen und zu beenden. ( Hintergrundinformationen zum aktuellen Fall entnehmen Sie bitte der Stellungnahme vom 10.1.17)

We watch you! Break Deportation!

Prozess gegen Flüchtlingsaktivisten: Erneute Strafanzeige der Ausländerbehörde Apolda gegen Magsud Aghayev

Prozess gegen Flüchtlingsaktivisten: Erneute Strafanzeige der Ausländerbehörde Apolda gegen Magsud Aghayev

Einladung zur Gerichtsverhandlung am 18. Januar 2017, 10:15 Amtsgericht Apolda, Jenaer Str. 8

Prozessaufruf – Solidarität mit Dr. Magsud

“Solidarität muss praktisch werden!” – dieser Slogan wird im Kontext des Kampfes gegen FaschistInnen und RassistInnen immer wieder benutzt und will sagen: Jetzt hier auf der Straße kann unser Protest nur ein
allgemeiner sein, wichtig ist vor allem die Unterstützung des konkreten Kampfes derjenigen, die sich gegen die menschenfeindlichen Strukturen zur Wehr setzen. Dr. Magsud wird von den Härten der Behörden getroffen, weil er nicht stumm bleibt, sondern den organisierten Kampf gegen das Lagersystem und die Abschiebekultur als seinen Persönlichen begreift.
Auf Bestreben der Ausländerbehörde Apolda wird er nun vor Gericht gezerrt. Unter allen Umständen soll ihm ein Vergehen angehangen werden in der Hoffnung, dass sie seine Abschiebung doch noch irgendwie erreichen können oder ihn einfach “nur” schikanieren.
Jetzt ist praktische Solidarität gefragt: Organisiert eine gemeinsame Anreise von eurem Wohnort zum stattfindenden Prozess am 18. Januar in Apolda, beobachtet die Geschehnisse und zeigt Dr. Magsud eure Verbundenheit mit eurer Anwesenheit! Niemand soll allein vor Gericht stehen! Auch die Institutionen sollen sehen, wir stehen zusammen!
Schafft in eurem Umfeld Aufmerksamkeit für den Fall, verbreitet die Stellungnahme und sammelt Spenden für die zu erwartenden Repressionskosten.

Mittwoch, 18. Januar 2017, 10:15
Amtsgericht Apolda, Jenaer Str. 8

Treffpunkt zur gemeinsamen Anreise in Erfurt: 8.40 Uhr am Eingang vom Hbf

Pressemitteilung
Prozess gegen Flüchtlingsaktivisten: Erneute Strafanzeige der Ausländerbehörde Apolda gegen Magsud Aghayev

Stellungnahme von Herrn Aghayev Magsud zu den Vorwürfen von der Ausländerbehörde Apolda

Magsud Aghayev erhielt im Jahr 2010 aufgrund eines Behinderungsgrads von 60% ein
Aufenthaltsrecht nach § 25 Abs. 3 AufenthG. Die zuletzt auf drei Jahre verlängerte Aufenthaltserlaubnis lief am 13. Februar 2015 aus. Da die Ausländerbehörde auch zwei Monate später keine Verlängerung ankündigte, fragte er nach und erfuhr, dass die zuständige Sachbearbeiterin noch auf Post vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wartete. Auf Nachfrage bei der Außenstelle des BAMF in Hermsdorf erfuhr Magsud Aghayev, dass die Ausländerbehörde erfolglos versucht hatte, vom BAMF die Zustimmung zu seiner Abschiebung zu erwirken.

Konfrontiert mit der Ablehnung des BAMF und der Tatsache, dass § 25 Abs. 3 eine Abschiebung verbietet, wollte die Apoldaer Sachbearbeiterin nichts erklären und forderte stattdessen zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erneute ärztliche Atteste und eine schriftliche Erklärung darüber, wie oft Herr Aghayev nach Aserbaidschan gereist sei. Da er nicht so gut Deutsch schreibt, notierte die Sachbearbeiterin meine mündliche Erklärung, dass mein Pass kürzlich aufgrund eines Versehens in einer Sporttasche mit Familiengeschenken nach Aserbaidschan geschickt wurde und binnen zehn Tage von einem Bekannten wieder mitgebracht werden würde.

Einige Tage später erhielt Herr Aghayev eine polizeiliche Vorladung. Die Polizei erklärte ihm, dass die Ausländerbehörde ihn wegen illegaler Weitergabe seines Passes angezeigt hatte und forderte ihn auf, seinen Pass vorzulegen. Nachdem er das innerhalb von 15 Minuten tat, erklärte die Polizei die Angelegenheit für erledigt. Entsprechend erhielt Herr Aghayev am 7.7.2016 einen Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Erfurt. Infolge dieses Bescheids fragte er mittlerweile acht Monate nach Ablauf seiner Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde nach, wann die Verlängerung erfolgen würde. Wieder verwies ihn dieselbe Sachbearbeiterin mit Verweis auf ihren anhaltenden Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf einen späteren Zeitpunkt. Als Herr Aghayev am 24.9.2016 einen Strafbefehl über 200 Euro vom Amtsgericht Apolda bekam, stellte sich heraus, dass auf persönliches Betreiben dieser Sachbearbeiterin das Strafverfahren wiederaufgenommen wurde.

Magsud Aghayev ist seit 2009 aktiv bei The Voice Refugee Forum und im bundesweiten Netzwerk Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen. Er hat seitdem immer wieder an Protesten teilgenommen und die Flüchtlingsgemeinschaft in Apolda organisiert. Schon 2010 durchforstete die Apoldaer Ausländerbehörde Zeitungen nach einem Bild von ihm bei einer Versammlung außerhalb des Landkreises und erließ infolgedessen einen Bußgeldbescheid wegen Residenzpflichtverstoßes. Kurz darauf zeigten BehördenmitarbeiterInnen ihn an, vermeintlich Nazisymbolik verwendet zu haben. Er wurde in zweiter Instanz vor dem Landgericht Erfurt freigesprochen. Magsud Aghayev kann bei den neuerlichen Erfarungen nur davon ausgehen, dass es der Ausländerbehörde ein persönliches Anliegen ist, seinen Aufenthalt entgegen rechlicher Normen zu beenden und bis dahin so unangenehm wie möglich zu gestalten.

Die Hauptverhandlung in der Sache findet am 18.1.2017 und 10.15 Uhr am Amtsgericht Apolda, Jenaer Straße 8, 99510 Apolda, statt.

Kontakt The VOICE Refugee Forum Jena: thevoicerefugeeforum@riseup.net
Kontakt Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk: 03641 628272,
KristinPietrzyk@kanzlei-elster.de

Zuständige Sachbearbeiterin Ausländerbehörde Apolda: Frau Ernst, Telefon: 03644 540 788

Aktenzeichen Strafverfahren: Cs 121 Js 19605/15
Zuständige Staatsanwältin StA Erfurt: Frau Jacob, 0361 3775 400

Zuständiger Richter Amtsgericht Apolda: Dr. Pfeiffer, 03644 50290

Aktenzeichen BAMF-Bescheid über Abschiebeverbot 5919871-425
Zuständiger Sachbearbeiter BAMF: Herr Reichel, Referat M D 3 Nürnberg, Telefon: 09119430

Stellungnahme von Herrn Aghayev Magsud zu den Vorwürfen von der Ausländerbehörde Apolda

Ihr könnt meinen Kampf unterstützen. Kommt zur Gerichtsverhandlung am 18.01.2017 um 10.15 Uhr am Amtsgericht in Apolda, Jenaer Straße 8, 99510 Apolda.
Aghayev Magsud – The VOICE Refugee Forum- Apolda

Prozess gegen Flüchtlingsaktivisten: Erneute Strafanzeige der Ausländerbehörde Apolda gegen Magsud Aghayev

Ich, Aghayev Magsud, bin seit 2009 Aktivist bei „The VOICE Refugee Forum“ und der „Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migrantinnen“. Seitdem werden mir durch die Ausländerbehörde Apolda Steine in den Weg gelegt! Jetzt verweigern sie mir seit fast 2 Jahren die rechtmäßige Verlängerung meines Aufenhalts und haben nun auch ein Gerichtsverfahren gegen mich angestrengt, in dem sie mir vorwerfen, ich hätte meinen Pass einem Fremden zur Ausreise überlassen. Im Folgenden möchte ich den Hintergrund des Gerichtsverfahrens darlegen.

Ich habe meine Aufenthaltsgenehmigung im Jahr 2010 nach §25.3 bekommen, da ich eine 60 prozentige Behinderung habe. Die Ausländerbehörde Apolda hat mir meine Aufenthaltsgenehmigung 2012 für drei Jahre verlängert. Am 13. Februar 2015 ist sie abgelaufen. Zuerst behaupteten sie, man könne die Aufenhahltsgenehmigung nicht verlängern, da man meine Fingerabdrücke nach Berlin senden und auf eine Antwort warten müsse. Später wurde mir gesagt, dass sie noch auf einen Brief von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) warteten. Ich fuhr selbst zum BAMF nach Hermsdorf und stellte die Frage, warum mir meine Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängert wird. Darauf hin sagten sie mir, dass sie schon vor längerer Zeit einen Brief nach Apolda geschickt hätten. Im Text des Briefs stand, dass die Abschiebung Herr Aghayevs verboten wird. Mit der Kopie des Briefes ging ich in die Ausländerbehörde Apolda und stellte die Frage, warum sie eine Anfrage auf eine Abschiebung beim BAMF beantragt hätten. Sie müssten doch wissen, dass nach dem §25.3 eine Abschiebung ausgeschlossen ist. Die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde hat gesagt, sie wollten irgendetwas überprüfen. Warum oder was sie prüfen wollten, habe ich nicht verstanden. Sie haben noch einmal alle möglichen Dokumente verlangt und getrennt dazu schriftlich eine Auskunft von mir, wie oft ich nach Aserbaidschan gereist bin. Da ich noch nicht so gut schreiben konnte, bat ich die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde, mir dabei zu helfen. Dazu habe ich erklärt, dass ich einen Besucher hatte, meinen Freund aus Baku. Er hatte mich gefragt, ob ich etwas mit ihm nach Aserbaidschan schicken möchte. Ich packte daraufhin eine Tasche mit Geschenken für meine Kinder und gab sie ihm mit. Ich habe ihr auch gesagt, dass er mich von Aserbaidschan aus gleich anrief, um mir zu sagen, dass mein Pass in der Tasche gewesen sei und dass er in 10 Tagen wiederkommen und ihn mir mitbringen würde. Die Mitarbeiterin bat mich ihr handgeschriebenes Protokoll zu unterschreiben, was ich auch getan habe. Ein paar Tage später bekam ich Post mit einer Vorladung von der Polizei Apolda. Die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde hatte mich angezeigt, dass ich angeblich meinen Pass zur Verfügung gestellt hätte, um jemanden nach Baku ausreisen zu lassen! Nachdem ich aber meinen Pass bei der Polizei sofort vorlegen konnte, durfte ich wieder gehen. Später bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft Erfurt, dass die Sache abgeschlossen ist. Mit diesem Brief ging ich wieder zur Ausländerbehörde und fragte, wann ich meine Aufenthaltsgenehmigung endlich bekommen würde. Als sie daraufhin sagten, sie müssten noch auf einen Brief von der Staatsanwaltschaft Erfurt warten, habe ich selber dort angerufen und gefragt, warum es so lange dauert. Mir wurde gesagt, dass die Ausländerbehörde einen Widerspruch in der Sache eingereicht hat.

Bei meinem nächsten Besuch in der Ausländerbehörde zeigte man mir ein Blatt Papier und sagte „Siehst du? Du hast selber unterschrieben, dass du deinen Pass für einen Fremden zur Ausreise zur Verfügung gestellt hast!“ Ich schaute mir den Brief an und stellte fest: „Wie kann es sein, dass ich es unterschrieben habe? Als ich Ihnen davon erzählt habe, haben Sie alles mit einem Stift auf ein Blatt Papier geschrieben und jetzt sehe ich einen Text, der mit einem Rechner geschrieben wurde und der Text darin ist mir auch nicht bekannt!“ Unter dem vorgedruckten Text war meine Unterschrift zu sehen. Ich sagte: „Das ist doch eine Dokumentenfälschung!“ Die Mitarbeiterin hat mich angeschaut und auf emotionale Weise gesagt: “Egal!”.

Angesichts des Engagements, mit dem die Ausländerbehörde bei übergeordneten Behörden und durch offensichtlichen Betrug versucht, mir rechtliche Vergehen nachzuweisen, ist es offensichtlich, dass es ihr Anliegen ist, mich abzuschieben! Ich will in dieser Sache weiter kämpfen solange bis die Ausländerbeörde Apolda in ihren Schikanen gestoppt wird.

Ihr könnt meinen Kampf unterstützen. Kommt zur Gerichtsverhandlung am 18.01.2017 um 10.15 Uhr am Amtsgericht in Apolda, Jenaer Straße 8, 99510 Apolda.

Aghayev Magsud- The VOICE Refugee Forum – Refugee Community Apolda

Prozess in Luxemburg – Repression gegen ‘March For Freedom”

english & french below

2 1/2 Jahre nach dem international organisierten March for Freedom sind 6 Aktvist_innen in Luxemburg-Stadt angeklagt. Während eines Aktionstags am 5.6.2014 war es in Luxemburg auf dem Kirchberg zu 13 brutalen Festnahmen während einer Demonstration gekommen. Anlass war eine Tagung der EU-Innenminister zum Thema „Kampf gegen illegale Immigration.“

Nun sind am 29.11. 2016 sechs der Verhafteten in Luxemburg vorgeladen. Ihnen wird gemeinschaftlich Verstoß gegen Art. 269 des Luxemburger StGB vorgeworfen (bewaffnete Rebellion), zudem noch einzeln Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und Widerstand.

 

Beim selbstorganisierten March for Freedom marschierten ca. 100 Aktivst_innen von Mai bis Juni 2014 mehr als 500 km von Straßburg nach Brüssel. Sie überquerten friedlich 6 EU-Landesgrenzen und organisierten Aktionstage in mehreren Städten sowie ein einwöchiges Protestcamp in Brüssel.

 

Am besagten Tag hatte eine Delegation von Geflüchteten um Mitsprache bei der Innenministerkonferenz gebeten. Daraufhin kam es zu einem massiven Polizeieinsatz mit Reizgas, Schlagstöcken und Hunden ohne Maulkorb. Eine Aktivistin wurde von einem Hund gebissen und mehrere Teilnehmende erlitten Verletzungen durch Reizgas und Schläge. Verhaftete wurden auf der Wache misshandelt und rassistisch erniedrigt.

 

Der Einsatz brachte der Luxemburger Polizei heftige Kritik im eigenen Land. Auf Anordnung des Luxemburger Innenministeriums wurden alle 13 Verhaftete wenige Stunden später entlassen. Luxemburger Jurist_innen kritisierten in der Presse den „unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt“ seitens der Polizei. Ein Untersuchungsausschuss des Innenministeriums befasste sich daraufhin mit dem Einsatz.

 

Mehr als 2 Jahre nach dem Vorfall, kurz vor Ende der Verjährungsfrist, meldet sich nun die Staatsanwaltschaft mit fabriziert erscheinenden Anklagen. Sechs der 13 Verhafteten wird nun „bewaffnete Rebellion“ nach vorheriger Vereinbarung vorgeworfen.

 

Es ist zu erwarten, dass die kritisierten Sicherheitsbehörden einen politischen Prozess führen wollen. Trotz der schwachen Beweislage sind die Anklagen sehr massiv. In Luxemburg gibt es kaum politische Verfahren und keine große Öffentlichkeit, wie in Nachbarstaaten. Daher rufen wir auf zu internationaler Prozessbeobachtung. Spenden für Fahrt- und Anwaltskosten sind auch willkommen.

 

Kommt zum Prozess! Meldet euch per Mail für Mitfahrten.

 

Spendenkonto:

“Protest March For Freedom”, Volksbank Fürstenwalde IBAN: DE23 1709 2404 0106 0289 77 , BIC: GENODEF1FW1

 

Prozesstermin:

29.11.16

um 9:00, in Luxemburg – Stadt

 

Presseberichte:

http://www.taz.de/Brutaler-Polizeieinsatz-in-Luxemburg/!139936/

http://www.tageblatt.lu/nachrichten/story/Ausschreitungen-bei-Minister-Treffen-26455230

Blog:

https://freedomnotfrontex.noblogs.org/

 

E-Mail:

lux14@riseup.net

 

Trial in Luxemburg – Repression against „March for Freedom“

Two and a half years after the internationally organized March for Freedom, six activists are going to trial. During the day of action on May 5, 2014 there were thirteen brutal arrests at a demonstration on the Kirchberg in Luxemburg. The demonstration was a protest against a meeting of European Union Ministers of Interior entitled “Fight Against Illegal Immigration”.

Now six of those who were arrested in Luxemburg are being summoned to court on November 29, 2016. They are accused of collectively violating Article 269 of the Luxembourg Criminal Code (armed rebellion). In addition there are individual counts of bodily injury, damage to property, insulting [the police]and resisting arrest.

During the self-organized “March for Freedom” ( May – June 2014), about 100 activists marched more than 500 kilometers from Strasbourg to Brussels. They peacefully crossed 6 EU national borders and organized days of action in several cities, as well as a one-week protest camp in Brussels.

On the day in question, a delegation of refugees had asked to speak to the House of Representatives’ Conference. The response was a massive police deployment including use of pepper spray, batons and dogs without muzzles. One activist was bitten by a dog and several participants suffered injuries due to pepper gas and beatings. The physical abuse and racial humiliation continued in the police station.

This news of this Luxembourg police action was criticized strongly in their own country. By order of the Luxembourg Ministry of the Interior, all 13 detainees were released a few hours after their arrest. Luxembourg lawyers’ denunciation of the “disproportionate use of violence” by the police was reported in the press. An investigation committee of the Ministry of the Interior then dealt with this police deployment.

More than two years after the incident, just before the end of the statute of limitations, the prosecutor’s office has announced newly fabricated accusations. Six of the thirteen people who were originally arrested are now accused of plotting an “armed rebellion“.

It is expected that the security authorities who were criticized, now want to create a political show trial. Despite the lack of evidence, the accusations are massive. Political trials are very rare in Luxembourg and there is as not much public awareness there as there is in neighboring countries. Therefore, we call for international observers to come to the trial. Donations for travel and legal fees are also welcome.

Come to the trial! Sign up for the bus trip by mail.

Send donations to:

Protest March For Freedom”, Volksbank Fürstenwalde IBAN: DE23 1709 2404 0106 0289 77 , BIC: GENODEF1FW1

Trial: November 29, 2016 9 a.m., in Luxemburg – Stadt

Newspaper reports:

http://www.taz.de/Brutaler-Polizeieinsatz-in-Luxemburg/!139936/

http://www.tageblatt.lu/nachrichten/story/Ausschreitungen-bei-Minister-Treffen-26455230

Blog:

https://freedomnotfrontex.noblogs.org/

E-Mail:

lux14@riseup.net

Salut tout le monde!

En 2014, plus que 100 personnes ont participé dans la marche pour la liberté de Strassbourg à Bruxelles pour revendiquer la liberté de circulation pour toutes et tous. maintenant, 2 ans aprés, six activistes doivent se présenter au tribunal pour une accusation en connection avec un jour d’action à Luxembourg. Biensur, quelques un.e.s de vous se souviennent encore des images de la réaction brutale de la police à la protestation paisible en occasion de la réunion de l’UE concernant “la lutte contre l’immigration illégale”, ou peut-être vous y étiez
vous-mêmes… La procedure judiciaire aura lieu le 29 novembre à 9 h à Luxembourg
(ville). Ne laissons pas nos ami.e.s activistes et ami.e.s subir cela toute seule.

Si tu peux, viens là-bas et montres ta solidarité!

Si tu connais quelqu’un.e à Luxembourg qui pourrait offrir un place pour dormir pour quelques nuits, informes-nous STP. Nous avons aussi besoin des voitures pour le trajet de Berlin a Luxembourg.

Biensur que des dons sont toujours les bienvenus:
“Protest March For Freedom”
Volksbank Fürstenwalde
IBAN: DE23 1709 2404 0106 0289 77
BIC: GENODEF1FW1

Oury Jalloh Calling AUFKLÄRUNG statt AUSREDEN – WER HAT OURY JALLOH ERMORDET?

Oury Jalloh

Oury Jalloh

AUFRUF ZU DEUTSCHLANDWEITEN MAHNWACHEN

anlässlich der neuen „Transparenz“-Offensive der Dessauer Staatsanwaltschaft

am 18.08.2016 ab 11:00 Uhr mit Brandversuchen

am sächsischen Institut für Brand- und Löschforschung in Schmiedeberg, wo die Staatsanwaltschaft das Brandgeschehen nachstellen lassen will.

Hintergrund: Am 26.7.2016 hat die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau die Anwältinnen der Familie kurzfristig über die geplante Durchführung eines Brandversuches am 18.8.2016 informiert und eine formelle Einladung zur persönlichen Teilnahme ausgesprochen. Da diese „Einladung“ außer der Anmerkung „zur Nachstellung des Zellenbrandes am 7.1.2005“ keinerlei konkrete Informationen zu Fragestellungen, Versuchsplanung und -durchführung oder zum Auswertungsdesign enthielt und der Termin im Übrigen – entgegen üblicher Gewohnheit – vorher nicht abgestimmt wurde, erging am 1.8.2016 ein dringliches Antwortschreiben des Rechtsbeistandes der Familie an die Staatsanwaltschaft, in welchem die Nebenklagevertreterin Gabriele Heinecke die Verlegung des Termins beantragte.  Frau Heinecke befindet sich zu dem Termin im Urlaub. Da hierauf keine Reaktion erfolgte, baten die Rechtsbeistände der Familie per Eilantrag am 08.08.2016 erneut um die Darlegung konkreter Informationen zum Brandversuch sowie um eine Verschiebung des Termins.

Am 11. August 2016 veröffentlichte der Pressesprecher der StAW Dessau-Roßlau, StA Olaf Braun eine Pressemitteilung an jene Pressevertreter*innen, die zum „ergebnisoffenen Brandversuch“ am 18. August 2016 geladen worden sind. Darin stellt der StA Braun Behauptungen und Unterstellungen auf, die nicht den tatsächlichen Ablauf der Ereignisse wiedergeben bzw. diese manipulativ verfälschen. So wurde u.a. behauptet, dem Rechtsbeistand der Familie sei mehrfach Gelegenheit gegeben worden, eigene Vorschläge für weitere wissenschaftliche Untersuchungen zu unterbreiten. Mit den fallkundigen Brandsachverständigen aus Irland, England und Kanada, die Brand- und Aktengutachten zum Fall angefertigt und zuletzt die dokumentierten Ermittlungen seit dem 07.01.2005 bewertet haben, wurde entgegen der öffentlichen Bekundungen der Staatsanwaltschaft zu Kooperation und Austausch bisher kein Kontakt aufgenommen. Die seitens der Nebenklage seit 2014 mehrfach wiederholte Aufforderung zur Stellungnahme zu den Konsequenzen aus der eindeutigen Spurenlage am manipulativ präsentierten Feuerzeug, ist die Staatsanwaltschaft bis heute mit hartnäckiger Ignoranz und Antwortverweigerung begegnet.

Die geplante Nachstellung des Brandverlaufs vom 7.1.2005 muss aber alleine schon deswegen scheitern, weil sie an der zentralen Frage des Falles vorbeigeht. Obgleich unabhängige Gutachten nachgewiesen haben, dass der Feuerzeugrest – der erst drei Tage nach der Tatortuntersuchung auftauchte – ein manipuliertes Beweismittel ist, ignoriert die Dessauer Staatsanwaltschaft beharrlich, dass der angeblich in einer Brandschutttüte gefundene Feuerzeugrest nicht in der Zelle 5 gewesen sein kann. Wiederholte Laboruntersuchungen haben ergeben, dass dem Feuerzeugrest weder Bestandteile der Matratze, noch Fasern der Kleidung oder DNA von Oury Jalloh anhaften. An diesem Feuerzeugrest befinden sich nachweislich keinerlei Reste des Brandschuttes aus Zelle 5, dafür aber eine Vielzahl  tatortfremde Faserreste und Faserverbünde sowie zwei Tierhaare und DNA jeweils unbekannter Herkunft, welche teilweise sogar noch unverbrannt sind.

Wir rufen Euch daher auf an Euren Standorten am 18.08.16 ab 11:00 Uhr (oder später) Mahnwachen oder Kundgebungen zu organisieren und mit uns gemeinsam zu protestieren:

 

  • Wir protestieren gegen das beharrliche Klammern der Staatsanwaltschaft Dessau an der

Hypothese, Oury Jalloh habe sich selbst angezündet, obgleich alle Fakten dagegensprechen.

 

  • Wir protestieren gegen die Manipulation des Tatgeschehens durch Präsentation eines Feuerzeugs als Tatwerkzeug, das sich nachweislich nicht in der Zelle von Oury Jalloh befunden hat.

 

  • Wir protestieren gegen die Behauptung der Staatsanwalt, dass es keinerlei Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter am Brandgeschehen gibt.

 

  • Wir fordern die Staatsanwaltschaft auf, die Beweislage im Fall Oury Jalloh öffentlich anzuerkennen: Oury Jalloh kann das Feuer in Zelle 5 nicht selbst entzündet haben, da ihm kein Zündmittel zur Verfügung stand

 

  • Wir fordern die Staatsanwaltschaft auf, endlich nach den Mördern von Oury Jalloh zu suchen:

 

WER hat Oury Jalloh angezündet?

und

WER hat das „Beweismittel“ Feuerzeug in wessen Auftrag manipuliert?

 

Wo immer Ihr seid, organisiert Mahnwachen oder Kundgebungen am 18.08. um gegen die Sinnlosigkeit dieses Brandversuches zu demonstrieren und ein Zeichen für das breite öffentliche Interesse am Fall Oury Jalloh zu setzen.

 

KEINE SPUREN – KEIN FEUERZEUG – KEINE „SELBSTENTZÜNDUNG“ DURCH OURY JALLOH !

 

TOUCH ONE – TOUCH ALL

#OuryJalloh

#BlackLivesMatter

 

Mehr Informationen und jede Menge Infomaterial auf https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/

PM vom 05.08.2016: https://initiativeouryjalloh.files.wordpress.com/2016/08/pm-2016-08-04_wer-hat-oury-jalloh-ermordet_final.pdf

PM vom 15.08.2016: https://initiativeouryjalloh.files.wordpress.com/2016/08/pm-2016-08-14_falsche-erklc3a4rung-der-staw.pdf

Video “Falsche Fragen – keine Antworten!”: https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/2016/08/14/falsche-fragen-keine-antworten/

Begleittext zum Video: https://initiativeouryjalloh.files.wordpress.com/2016/08/pm-2016-08-14_falsche-fragen-keine-antworten.pdf

Dokumentenmappe: https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/dokumentenmappe-zu-falsche-erklaerung-der-staatsanwaltschaft-vom-15-08-2016/

 

! ! !   O U R Y   J A L L O H   —   D A S   W A R   M O R D   ! ! !

TOGETHER WE STAND – UNITED WE’LL WIN

Oury Jalloh

ouryTOGETHER WE STAND – UNITED WE’LL WIN

TOUCH ONE – TOUCH ALL

The Public Prosecution Office of Dessau is going to perform on
re-enactment of the fire of January 7th, 2005 in Saxony:

Date: August 18th 2016
Place: Institute of Fire – and extinguishing research,
Altenberger Straße 64,
01744 Dippoldiswalde, OT Schmiedeberg
Time: 11 am

… together with invited press media.

Google Maps Oury Jalloh family – his father and brother – do not want the re-enactment to take place with public media coverage like a showcase of a prosecution did Prevented justice from being served for so many years prosecution is hiding from the incidental attorneys and fooling the public by denying mainstream answers to the most central evidence of the case: There was no lighter at hand in police cell No 5 at the time of the Initiative in Remembrance of Oury Jalloh is calling into the Black and Refugee and Migrants communities to join in German-wide vigils as to show critical attention to the manipulation of public opinion and pervertion of justice! Organize local vigils as from 11 am in public places and spaces as to power up our demand did justice needs to be served – not only in the case of Oury Jalloh but all victims of German Europe’s warfare, degradation and police brutality of state!

The Initiative in Memory of Oury Jalloh enters the media campaign of the Procuratorate Dessau with the “New” “open-ended” “transparency” “offensive” resolutely counter!

Oury Jalloh had no Feurzeug in cell no. Video “WRONG QUESTIONS – NO ANSWERS”  Dessauer prosecutor manipulated public and experts * * * The Dessauer prosecutor leads the public with false information to the nose around. So the Chief says chief prosecutor Folker Bittman in an interview with the television magazine / MONITOR / of 15 October 2015 that it no initial suspicion of giving third party involvement. [1] <#_ ftn1> Bittman silent while the Chief Prosecutor now retired located aware Christian Preissner a separate already on 30 October 2013 death investigation for murder against persons unknown in the case of Oury had initiated Jalloh. occasion to was because the attorney general a concrete reference to a possible suspect had entered and this to was forwarded prosecutor Dessau. Preissner applied then a house search at the whistleblower – the possible suspects, however, was not even heard. The results of the fire tests of Irish experts Maksim Smirnou forced Dessauer prosecutor for further investigation steps. With the aim of educating the fire and cause of death Preissner commissioned already involved medical expert Prof. Dr. Gerold Kauert (toxicology) and Prof. Dr. Michael Bohnert (Forensic Medicine) with a common Vorgutachten to possible fire and causes of death among considering the results of Smirnou. Smirnou had impressively demonstrated that a fire screen, as on 7 January 2005 in the cell was found 5 that is reachable only by means of accelerants is. Kauert and Bohnert started on 02.24.2015 a “Forensic toxicology report” in which four possible scenarios were developed, three of which the use of contained accelerants. Here Kauert and surprised Bohnert with a remarkably constructed variant, which they judge ultimately be the most likely, since the mere inflammation of PU mattress core in evaluating the results of the present insufficient combustion experiments to explain the found Brand image: After the mattress is only by Oury Jalloh himself or a third hand been fired, after which the Oury Jalloh due to a passed over the flame inhaled heat shock. * Only then would it doused third with accelerants and ignited. * [2] * <#_ FTN2> * Kauert and Bohnert rain an interdisciplinary approach to the formation of a “round table” of all parties legally involved for more research by fire experts. On June 16, 2015 Preissner commissioned then the Swiss fire expert Dr. Kurt Zollinger with considerations to further investigation steps and potential fire tests. The previously active in this investigation Attorney Olaf Braun was given the leadership of the case in October, 2015. Following the press conference initiative in Memory of Oury Jalloh on 27 October 2015, Berlin argued Brown, on demand of journalists that at the scene, the evidence objects and the body of residues of accelerants were found Oury Jalloh had, besides, but kept silent deliberately significant omissions in the examination process . As a “” of the investigation knows the Dessauer prosecutor that * not on 7.1.2005 at the scene in the cell 5 searched for accelerants *. It was * not fire expert * called to the scene, which is normally usual is. The crime scene investigation led officers from the State Criminal Police Office Saxony-Anhalt. These asservierten only part of the fire debris in total only 4 fire debris bags. Only three days later they gave then * only two of these bags to the laboratory for analysis of residues of accelerants *. The remaining fire debris, which was still in the cell, was shortly afterwards swept by the caretaker of the police station and, together with the discarded right handcuff in the dustbin. “As the investigations have been completed, I went down with my superiors, * after a week about *, and have cleaned up what was there left. There were still remnants of the inner life of the mattress and the outer skin, which was lying on the cot. These were small residues, not even a bucket full. Den I have only once set aside, then came the news that can away. “[3] <#_ ftn3> The mandated by the Initiative in Memory of Oury Jalloh London Fire experts Iain Peck has in its opinion of 15 June 2015 highlighted that the studies on volatile accelerant on corpse can not be utilized, as these only three months later as part of a second, of the initiative in Memory of made given Oury Jalloh in order morgue, but the viscera not packaged in accordance with sealed containers, but had been transported only in green plastic bags. it should be expressly noted that the prosecutor himself never such a fact-finding mission to the coroner’s office has granted Halle for the first section. also, from the opinion of chemical experts Ryll, which of the remaining evidence objects to statement prosecutor in March had investigated in 2014 for residues of accelerants, can , according to Peck, no conclusions can be drawn: * “** All flammable liquids are more or less volatile, and the residues of such liquids can volatilization loss. […] Such inflammable residues I would at the numerous analyzes and openings [of fire debris bags] after nine no longer wait years. For this reason, from any conclusions investigations [of Experts Ryll] be drawn as to whether 5-flammable in the detention cell fluids have been used to fire acceleration or not “. Iain Peck concludes:” Although no flammable liquids were detected, the absence of proof no evidence of absence. “* [4] <#_ ftn4> Based on this false information the prosecution succumbing both the mandated fire experts Zollinger, as well as the general public the mistaken belief it would be hard to wanted accelerants, but none have been found. In fact, but was either not at all or too late, only partially picked or . wanted in unusable samples * Initiative in Memory of Oury Jalloh * * Against the * * _ # _ burning ** _ # _ # Vertuschen_ Verklären_ _ # _ # Verschweigen_ Verhöhnen_ _ # Verfolgen_ * * _ _ * * OURYJALLOH – DASWARMORD *! * further press releases of the initiative: * * opinion of the plaintiff (de): https://initiativeouryjalloh.files.wordpress.com/2016/08/stellungnahme.pdf * * PM August 8 <#_ ftnref1> http://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/tod-in-der-polizeizelle-100.html [2] <#_ ftnref2> Prof. Dr. Gerold Kauert / Prof. Dr. Michael Bohnert: “Forensic – toxicological and legal medical expert opinion”, 24.02.2015. [3] <#_ ftnref3> testimony of the then caretaker Wolfgang Grimm before the Landgericht Magdeburg on 19/01/2012. [4] <#_ ftnref4> Opinion _Iain Peck , 15.06.2015_.

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