Tag: Luxembourg

Aufruf zur Prozessbeobachtung im Strafverfahren in Luxemburg am 27.2.2018 gegen Aktivist*innen des March for Freedom

March For Freedom Luxembuourg 2014

Dienstag, 27. Februar um 15 Uhr, Appelationsgerichtshof Luxemburg, Gebäude des Obersten Gerichtshof, Plateu du Saint Esprit, Sitzungsraum CR.0.19

Fast vier Jahre nach dem europaweiten March for Freedom, welcher anlässlich der Europawahlen 2014 gegen die mörderischen Asyl- und Migrationspolitiken der EU organisiert wurde, sind immer noch 4 Aktivist*innen in Luxemburg-Stadt auf der Anklagebank.

Während eines Aktionstags am 5.6.2014 war es in Luxemburg auf dem Kirchberg zu 13 brutalen Festnahmen während einer Demonstration gekommen. Anlass war eine Tagung der EU-Innenminister*innen zum Thema „Kampf gegen illegale Immigration.“ Am besagten Tag hatte eine Delegation von Geflüchteten um Mitsprache bei der Innenministerkonferenz gebeten. Daraufhin kam es zu einem massiven Polizeieinsatz mit Reizgas, Schlagstöcken und Hunden ohne Maulkorb. Eine Aktivistin wurde von einem Hund gebissen und mehrere Teilnehmende erlitten Verletzungen durch Reizgas und Schläge. Verhaftete wurden auf der Wache misshandelt und rassistisch erniedrigt.

Der Einsatz brachte der Luxemburger Polizei heftige Kritik im eigenen Land. Auf Anordnung des Luxemburger Innenministeriums wurden alle 13 Verhafteten wenige Stunden später entlassen. Luxemburger Jurist*innen kritisierten in der Presse den „unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt“ seitens der Polizei. Ein Untersuchungsausschuss des Innenministeriums befasste sich daraufhin mit dem Einsatz.

Beim selbstorganisierten March for Freedom liefen ca. 100 Aktivst*innen – mit und ohne Aufenthalt – von Mai bis Juni 2014 mehr als 500 km von Straßburg nach Brüssel und forderten ein Recht auf Bewegungungsfreiheit für alle. Sie überquerten gemeinsam als Akt des zivilen Ungehorsam sechs EU-Landesgrenzen und organisierten Aktionstage in mehreren Städten, sowie ein einwöchiges Protestcamp in Brüssel, bei dem mehr als 1000 Menschen europaweit für gemeinsame direkte Aktionen zusammen kamen.

Activists carry a banner during the final day of the March for Freedom

Activists carry a banner during the final day of the March for Freedom of migrants, Brussels, Belgium, June 20, 2014.

2016 und 2017 – also 2 1/2 Jahre nach der Aktion und kurz vor Ende (!) der Verjährungsfrist– wurden sechs der Verhafteten in Luxemburg vorgeladen. Ihnen wird gemeinschaftlich Verstoß gegen Art. 269 des Luxemburger StGB vorgeworfen (bewaffnete Rebellion), zudem noch einzeln Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und Widerstand. Dabei wurden vier Aktivist*innen aufgrund der Anklage wegen “bewaffneter und geplanter Rebellion” pauschal zu sechs Monaten Haft auf Bewährung, 1000,- EUR Strafe und insgesamt 4500,- EUR Entschädigungszahlung an die Polizei verurteilt. Drei der Aktivist*innen, gegen die sich das Urteil richtet, leben in Berlin und sind immer noch aktiv in antirassistischen Zusammenhängen. Die Anwält*innen der Angeklagten haben Einspruch eingelegt.

Der Prozess in Luxemburg ist ein regelrechter Schauprozess! Die von luxemburgischen Medien und Politik für die Gewalteskalation scharf kritisierten Sicherheitsbehörden wollen sich nun wieder reinwaschen – denn trotz der schwachen Beweislage sind die Anklagen sehr massiv. Die Prozess findet auch im Kontext immer härter werdender Repression gegen (politisch aktive) Menschen mit Migrations-, Flucht oder Diasporageschichte sowie antirassistische Bewegungen insgesamt statt.

So sitzt Ahmed H. , der im Sommer 2015 in Ungarn bei Geflüchtetenprotesten im Rahmen der Fluchtbewegungen durch den Balkan festgenommen wurde, immer noch im Knast mit der Forderung nach 10 (!!) Jahren Haft, weil er für den „Rädelsführer“ der vermeidlichen Gewaltausbrüche gegen die ungarische Polizei gehalten wird. An beiden Verfahren ist klar zu sehen, dass jeglicher Protest gegen die Festung Europa, gegen den europaweiten Rechtsruck, und die Miliatrisierung der Grenz-, Asyl und Migrationspolitiken mit diesen Schauprozessen abgeschreckt und unterdrückt werden soll. Der Asylantrag von einem der Angeklagten aus Berlin wurde vor einigen Monaten abgelehnt und er fürchtet nun weitere Konsequenzen aufgrund des Strafverfahrens in Luxemburg und seiner politischen Aktivitäten in Deutschland.

Wir wollen die Repression und Zerschlagung unserer Kämpfe nicht einfach so hinnehmen und rufen euch dazu auf, solidarisch mit den Aktivist*innen des March for Freedom zu sein und zum Prozess nach Luxemburg zu kommen!

Wir rufen auch zum Spenden für Fahrt- und Anwaltskosten auf! Wir brauchen 14,000€!
Unsere Solidarität und kritische Öffentlichkeit gegen ihre rassistische und faschistische Repression!

Spendenkonto:

“Protest March For Freedom”, Volksbank Fürstenwalde IBAN: DE23 1709 2404 0106 0289 77 , BIC: GENODEF1FW1

kontakt:
media@oplatz.net

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