Tag: Kriminalisierung

Protest: Schutzräume schaffen – Abschiebungen verhindern – Kriminalisierung der Solidarität stoppen

 

Schlossplatz Aschaffenburg

von Solidarity City Aschaffenburg & Seebrücke Aschaffenburg and We’ll come united

Donnerstag, 6. Mai in Aschaffenburg – Prozess gegen Hagen Kopp wegen Aufruf zu Bürger:innenAsyl

9.00 Uhr Prozessbeginn im Landgericht
11.00 Uhr Kundgebung auf dem Schlossplatz

Charterabschiebungen nach Afghanistan und nun sogar nach Sri Lanka, Einzelabschiebungen nach Somalia oder Äthiopien. Die Verantwortlichen kennen keine Tabus mehr. Die Politik der Ausgrenzung eskaliert weiter auf allen Ebenen: der Länder, des Bundes und auf europäischer Ebene insbesondere durch die Grenzschutzagentur Frontex. Abschiebungen um jeden Preis: in Krieg, in Verfolgung, in Armut und Perspektivlosigkeit. Nach Pakistan oder Nigeria, nach Tunesien und vor allem in die Balkanländer.

2020 gab es allein 122 Sammelabschiebungsflüge unter Beteiligung der Bundespolizei und mit finanzieller Unterstützung durch Frontex. Insgesamt wurden in dieser Zeit massiver Corona-Reisebeschränkungen mehr als 10.000 Menschen unter Zwang ausgeflogen. Dazu kommt die Ausweitung der Abschiebehaft. Ein Apparat der Erniedrigung und Gewalt. Institutioneller Rassismus!

Wir werden gegen dieses Unrecht weiter kämpfen. Mit Kundgebungen, Demonstrationen und Blockaden. In Solidarität mit den Betroffenen bei Last-Minute-Protesten im Flugzeug. Mit Kampagnen gegen die Kollaboration der beteiligten Fluggesellschaften. Und mit dem Auf- und Ausbau von Schutzstrukturen. Mit Kirchenasylen und Bürger:innenAsylen. Mit Zufluchtsräumen, mit Gästezimmern in Wohnprojekten, mit Couch-Surfing. Mit Aufrufen, Menschen in Not und Gefahr zu unterstützen und notfalls zu verstecken.

„Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ lautet die Anklage am 6. Mai in Aschaffenburg im Berufungsverfahren gegen Hagen Kopp von kein mensch ist illegal in Hanau. Weil er mit seinem Namen im Impressum der Webseite https://aktionbuergerinnenasyl.de steht.

Nachdem es im Juli 2020 vor dem Amtsgericht in Alzenau einen glatten Freispruch gab, hatte die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg u.a. mit folgender Begründung Berufung eingelegt: „Durch den Aufruf ´von Abschiebung bedrohten Menschen Bürger:innenAsyl zu gewähren und sie auch notfalls in ihren Wohnungen zu verstecken` wird zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen. Dies wurde in der Öffentlichkeit auch objektiv so verstanden. Die Argumentation des Gerichts überzeugt nicht, zumal Menschen, die sich mit einer Duldung in der Bundesrepublik aufhalten, eben gerade derzeit nicht von Abschiebung bedroht sind und demzufolge nicht versteckt werden müssen, das sie aufgrund der Duldung gar nicht abgeschoben werden können.“

Die Staatsanwaltschaft hat offensichtlich keine Ahnung vom Asylrecht oder davon, wie Abschiebungen ablaufen. Dennoch sollte erwartet werden können, dass sie sich zumindest bei kompetenten Stellen erkundigt, bevor sie Berufung gegen ein immerhin sachliches erstes Urteil einlegt. Das obige Zitat aus der Begründung ist an Peinlichkeit kaum zu überbieten.

Denn die überwiegende Mehrzahl von Menschen, die in den letzten Monaten und Jahren abgeschoben oder zu diesem Zweck vorab in Haft genommen wurden, mussten mit einer Duldung leben, die sie nicht davor schützt, Nachts überfallartig von der Polizei aus den Betten geholt zu werden. Viele “Geduldete” leben in Unsicherheit und mit der ständigen Angst, dass sie jederzeit in ein Flugzeug nach Kabul oder Lagos, nach Tunis oder Tirana gezwungen werden können. Das ist die tagtägliche brutale Realität der Abschreckungs- und Ausgrenzungspolitik.

Wir werden das Berufungsverfahren in Aschaffenburg zum Anlass nehmen, die rassistische Gewalt der Abschiebungen und deren Eskalation in den letzten Monaten zu kritisieren und zu skandalisieren. Auf der Kundgebung im Anschluss an den Prozess werden wir deutlich machen, dass wir uns nicht einschüchtern lassen, sondern weiter kämpfen: für die offene Gesellschaft der Vielen. Für eine Zukunft mit gleichen Rechten für Alle, in der das tödliche Grenzregime und die brutale Abschiebepraxis als verbrecherisches Kapitel der Geschichte erscheinen werden.

Make deportations history!
Kein Mensch ist illegal!

Hintergrundinformationen zum Prozess: https://aktionbuergerinnenasyl.de/prozess

Repräsentant der mutigen „Ellwanger“ Flüchtlingsbewegung abgeschoben – Holt Solution sofort zurück nach Deutschland!

Solution


Von Freundeskreis Alassa & Friends

Samstag,  14.09.2019,  18:00 Uhr

Austine Solution Josiah ist sein vollständiger Name. Bekannt wurde er spätestens im November 2018. Damals sollte er bereits nach Italien abgeschoben werden. Nachdem der bundesweit bekannte Alassa M., Sprecher und führender Repräsentant der fortschrittlichen, demokratischen Flüchtlingsbewegung, im Juni 2018 politisch motiviert abgeschoben wurde, trat Solution in Deutschland gewissermaßen seine Nachfolge an. Solution war ebenfalls aktiv bei der selbstorganisierten Demonstration der Ellwanger Flüchtlinge am 9. Mai 2018 gegen den brutalen Polizeiüberfall am 3. Mai 2018 auf die LEA in Ellwangen. Am 18. August 2018 moderierte er die große Kundgebung auf dem Schlossplatz in Stuttgart, die der Auftakt des „Ellwangen Appell“ war, für den inzwischen über 23 000 Menschen unterschrieben haben (change.org/alassa). In der Landeserstaufnahmestelle kümmerte er sich um den weiteren Zusammenschluss der Flüchtlinge im Kampf gegen ihre Kriminalisierung. Im November letzten Jahres sollte dann auch er abgeschoben werden. Der Freundeskreis Alassa & Friends organisierte 5 Tage lang eine nächtliche Mahnwache vor der LEA, machte eine breite Öffentlichkeitsarbeit und organisierte die Solidarität – die Abschiebung fand nicht statt. Solution wurde dann „straf verlegt“ in die LEA Sigmaringen und erhielt ein Hausverbot für die LEA Ellwangen. Angeblich würde seine Anwesenheit den „Frieden“ in der LEA Ellwangen stören! Was für ein Hohn. Beinahe jede Nacht kommt die Polizei in die Flüchtlingsunterkünfte um Abschiebungen durchzuführen. Baden-Württemberg mit seiner Landesregierung unter dem Grünen Ministerpräsidenten Kretschmann steht neben Bayern in Deutschland an der Spitze dieser unmenschlichen Abschiebepraxis und verbreitet damit permanent Angst und Schrecken unter den Flüchtlingen. Sie schlafen zum Teil kaum, in ständiger Angst vor Deportation. Wer stört also den Frieden in der LEA? Gegen dieses Hausverbot hat Solution daher Klage eingereicht.

Inzwischen hat Solution sich im Landkreis Göppingen in einer Flüchtlingsunterkunft eingelebt, lernt Deutsch, hatte ehrenamtlich an einem Radio Projekt mit gearbeitet, Freunde gefunden. Auch ihm machte das Leben in ständiger Angst vor Abschiebung zu schaffen. Trotzdem kämpfte er mit dem Freundeskreis Alassa & Friends für die Rechte der Flüchtlinge, gegen Fluchtursachen, interessierte sich immer sehr für die politische Entwicklung in Deutschland – nicht nur für die Flüchtlingsfragen.

In der Nacht vom 11.9. auf den 12.9., gegen 2.00 Uhr kam die Polizei in seine Unterkunft. Das Handy wurde ihm abgenommen – er konnte weder seinen Anwalt noch Freunde informieren. Jetzt ist er in Italien. Dort muss er auf der Straße leben – es gibt dort keine Unterstützung durch den Staat. Daran hat sich auch mit der neuen Regierung nichts geändert. Diese heuchelt Humanität, will aber ausdrücklich sämtliche von Salvini organisierte Dekrete der reaktionären Flüchtlingspolitik nicht aufheben.

Der Freundeskreis Alassa & Friends verurteilt diese reaktionäre Maßnahme durch Landes- und Bundesregierung und fordert die sofortige Rückholung von Solution nach Deutschland. Seine Anwälte haben entsprechende juristische Schritte eingeleitet. Die Verhandlung der Klage von Alassa M. gegen das Land Baden-Württemberg gegen den rechtswidrigen Polizeiüberfall am 3. Mai 2018 auf die Ellwanger LEA steht aus. Hierfür ist Solution zusammen mit vielen anderen ein wichtiger Zeuge. Soll seine Abschiebung der Auftakt sein zu einer größer angelegten Beseitigung von Zeugen? In jedem Fall soll sich mit seiner Abschiebung eines couragierten Kämpfers für demokratische Rechte und Freiheiten, für internationale Solidarität, für selbstorganisierten, überparteilichen Zusammenschluss von Flüchtlingen und aus Deutschland stammenden Menschen gegen die Rechtsentwicklung der Regierung und der bürgerlichen Parteien entledigt werden.

Der Freundeskreis organisiert dagegen die Solidarität, den Protest und kämpft um seine Rückholung nach Deutschland. Als Auftakt findet dafür heute eine Kundgebung statt, 18.00 Uhr Schlossplatz Stuttgart. Zur zahlreichen Teilnahme wird aufgerufen. Die Presse ist eingeladen. Auch in Albstadt Ebingen wird heute eine Kundgebung um 11 Uhr stattfinden.

Christine Schaaf (in Vertretung für Adelheid Gruber, Sprecherin des Freundeskreises Alassa & Friends, derzeit im Urlaub).

Demonstration am 30.03.2019 in Berlin: „Für sichere Häfen und solidarische Städte: SeehoferWegbassen

#SeehoferWegbassen

von Seebrücke

Samstag, 30. März, 14 Uhr
Berlin, bei der Oberbaumbrücke

Heimathorst hat wieder zugeschlagen – diesmal besonders radikal. Für uns ist klar: hierauf bedarf es eine Antwort der solidarischen Gesellschaft, also von uns allen! Am 30.03.19 werden wir wieder richtig laut und streiten für unsere Gesellschaft der Vielen, der Sicheren Häfen und solidarischen Städte. Mach mit!  

Diesmal im Angebot vom Heimathorst: Das „Rücksichtslose-Abschiebe-Gesetz“, pardon „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Es schränkt Rechtsstaatlichkeit, faire Verfahren und zivilgesellschaftliches Engagement ein. Es ist ein Angriff auf Schutzsuchende, und auf uns alle, auf unsere selbstbewusst vielfältige Gesellschaft!

Der Entwurf sieht vor:

  1. Geflüchtete Menschen, die von Abschiebung bedroht sind, sollen bei zu geringer Kooperation in reguläre Gefängnisse gesteckt werden können.
  2. Systematische und dauerhafte Entrechtung von Menschen, die nach Sicht der Ausländerbehörde irgendwann einmal etwas „falsch“ gemacht haben oder nur aus dem falschen Herkunftsland kommen. Seehofer schafft einen neuen Status unterhalb der Duldung: Rechtlosigkeit.
  3. Menschen, die sich der Abschiebe- und Abschottungspolitik in den Weg stellen, sollen bestraft werden.
  4. Genauso wie zivile Seenotretter*innen heute vor Gerichten stehen, weil sie Leben gerettet haben, soll auch die Veröffentlichung von Abschiebeterminen eine Straftat werden.

Der Gesetzesentwurf betrifft Schutzsuchende sowie Menschen in der sozialen Arbeit, in Beratungsstellen und im Journalismus. Die Gesellschaft der Vielen soll zum Schweigen gebracht werden, aber wir machen genau das Gegenteil!

Am 30. März gehen wir gemeinsam auf die Straße und fordern Seehofer auf zum ungeordneten Rücktritt! Schließe Dich uns an!

Samstag 30. März – bei der Oberbaumbrücke 
14 Uhr Auftaktkundgebung

Hier findest du den vollständigen Aufruf in vielen Sprachen und alle unterstützenden Organisationen.

MITMACHEN:

21.03.19 – Vortrag und Podiumsdiskussion: Ankerzentren – Isolation, Entrechtung und Gewalt

von Karawane München

mit Bewohner*innen aus verschiedenen bayerischen AnkER-Zentren und der Sozialwissenschaflerin und Justizwatch-Aktivistin Aino Korvensyrjä

Donnerstag , 21.März 2019, 19:00 Uhr
Café des Bellevue de Monaco, Müllerstrasse 2-6, München

Bayern ist bundesweit Vorreiter bei der Unterbringung von Geflüchteten in sog. ‚AnkER-Zentren‘. Seit dem 01. August 2018 werden alle neu ankommenden Flüchtlinge in den AnkER-Einrichtungen untergebracht. AnkER-Zentren sind große Lager, oft ehemalige Kasernen, in denen eine große Zahl von Menschen auf engstem Raum, isoliert von der Gesellschaft, zusammengepfercht werden und schutzlos der Behördenwillkür, Security- und Polizeigewalt ausgeliefert sind.

Der ehemalige bayerische Ministerpräsident und jetzige Bundesinnenminister, Horst Seehofer, will die AnkER-Zentren zum Modell für alle Bundesländer machen. Bisher folgen jedoch nur Sachsen und das Saarland diesem bayerischen Weg der Abschreckung von Geflüchteten.

In den AnkER-Zentren werden die Geflüchteten von der Gesellschaft isoliert. Die Lager sind in der Regel von hohen Zäunen umgeben. Die Zugänge werden rund um die Uhr von Security-Diensten kontrolliert. Beim Einlass werden die Privatsachen der Bewohnerinnen durchsucht, da die Hausordnung z.B. verderbliche Lebensmittel oder elektrische Geräte verbietet. Flüchtlingshelferinnen und anderen Besucherinnen wird der Zugang verwehrt. Journalistinnen und Pressevertreter*innen können zu festgelegten Terminen (ca. einmal im Jahr) an Lagerführungen teilnehmen.

Das Leben im Lager besteht aus zahlreichen Schikanen. Es kommt immer wieder zu überfallartigen Zimmerkontrollen durch die Security. In überfüllten Mehrbettzimmern werden bis zu 16 Personen untergebracht, die Zimmer und Gemeinschaftswaschräume lassen sich nicht abschließen. Eine Privatsphäre existiert nicht!

Es herrscht zudem ein strenges Sachleistungsprinzip. Die Bewohnerinnen werden drei mal am Tag zu festgeschriebenen Zeiten mit eintönigem Kantinenessen versorgt. Kochendes Wasser zur Zubereitung von Babynahrung ist lediglich zu diesen Zeiten verfügbar. Eigenständiges Kochen ist ihnen strengstens verboten. Ebenso ist die medizinische Versorgung stark eingeschränkt. Kinder können in der Regel keine normale Kita oder Schule besuchen. Für den persönlichen Bedarf erhalten die Geflüchteten lediglich ein geringes Taschengeld, so dass sich viele eine anwaltliche Vertretung nicht leisten können. Umverteilung oder Leistungskürzungen werden immer öfter durchgeführt, ohne dass ein Bescheid ergangen ist. Wer sich öffentlich über die Missstände beschwert oder sich politisch organisiert wird in ein anderes Lager verlegt und durch diverse Maßnahmen eingeschüchtert. Alle diese Bedingungen zielen auf eine systematische Entmündigung und Zermürbung der Bewohnerinnen ab.

Die Lager werden in den letzten Monaten zunehmend von Orten der Entrechtung, zu Orten der systematischen Gewalt. In zahlreichen bayerischen Lagern, wie Donauwörth, Bamberg, Deggendorf und Fürstenfeldbruck kam es in letzter Zeit zu brutalen Übergriffen von Mitarbeitern privater Security-Dienste auf Bewohner*innen. Die Geflüchteten sind diesen Angriffen weitgehend schutzlos ausgeliefert. Wird die Polizei eingeschaltet, dann ermittelt sie in der Regel ausschließlich gegen die Opfer der gewalttätigen Übergriffe. Nach Konflikten mit den Security-Diensten kommt es regelmäßig zu großen Polizeirazzien in den Lagern, an denen sich oft mehrere Hundertschaften in voller Kampfausrüstung und unter Einsatz von Hunden beteiligen. Geflüchtete werden aufgrund willkürlicher Vorwürfe inhaftiert und mit schweren Anklagen wie Landfriedensbruch, Körperverletzung und Widerstand überzogen.

Die martialisch inszenierten Razzien der Polizei unterstreichen in der Öffentlichkeit das Bild von den gewalttätigen Flüchtlingen und den Lagern als gefährlichen Orten. In den Medien werden in der Regel nur die Polizeiberichte wiedergegeben, die stark durch rassistische Stereotype gekennzeichnet sind. Die Gewalt von Security und Polizei wird nicht thematisiert. Die Geflüchteten selbst kommen nicht zu Wort. Die AnkER-Zentren werden so zu Orten des institutionalisierten Ausnahmezustandes und zu Experimentierfeldern bei der Umsetzung des neuen repressiven Polizeigesetzes.

Die alltägliche Repression stößt jedoch auch auf Widerstand bei den Geflüchteten. In vielen Lagern haben sich Geflüchtete selbst organisiert und spontane Protestformen entwickelt. Wir solidarisieren uns mit dem Widerstand der Geflüchteten gegen die alltägliche Gewalt und Repression in den Lagern und die Form dieser Unterbringung an sich. Gemeinsam wollen wir der Kriminalisierung und Entrechtung Geflüchteter entgegentreten.

Zusammen mit Betroffenen aus verschiedenen bayerischen Lagern laden wir deshalb zu einer Podiumsdiskussion ein. Geflüchtete werden dort über ihre Erfahrungen mit den alltäglichen Schikanen und der systematischen Gewalt berichten. Die Sozialwissenschaftlerin Aino Korvensyrjä promoviert zum deutschen Abschieberegime und zur Kriminalisierung der Migration. Als Aktivistin von Justizwatch beobachtet sie die massiven Polizeieinsätze in den süddeutschen Aufnahme- und Abschiebelagern und dokumentiert die Angriffe des Wachpersonals in unterschiedlichen Lagern. Sie sieht in dem Vorgehen eine neue Strategie staatlicher Gewalt zur Einschüchterung der Geflüchteten und Kriminalisierung jeglicher Solidarität.

Aufruf: Polizeiangriff Donauwörth – Prozesse gegen Geflüchtete ab 7.11. in Augsburg

Donauwörth police attack – David Jassey’s interview from Culture of Deportation II on Vimeo.

*25.10.2018 Aufruf (erratum)*
(in English: http://cultureofdeportation.org/2018/10/25/donauwoerth-call)

*Polizeiangriff Donauwörth – Prozesse gegen Geflüchtete starten am 7.
November in Augsburg*

Der bayerische Staat setzt die strafrechtliche Verfolgung der Geflüchteten fort, die im März Opfer der Polizeirazzia in Donauwörth wurden. Gerichtsprozesse gegen die gambischen Geflüchteten, die Rechtsmittel gegen ihre ungerechten Strafbefehle eingelegt haben, werden am 7. November 2018 in Augsburg beginnen.

Am Nachmittag des 14. März erlebten die Bewohner*innen des Isolationslagers Donauwörth eine brutale Polizeirazzia als Folgemaßnahme zur Polizeipräsenz der vorherigen Nacht im Lager. Rund 200 voll bewaffnete Beamt*innen, darunter Bereitschaftspolizei, drangen mit Hunden in das Lager ein. 32 gambische Geflüchtete wurden mit massiver Brutalität inhaftiert. Zwei wurden noch am selben Tag freigelassen, während die anderen 30 für etwa zwei Monate in Untersuchungshaft waren. Die Polizei stigmatisierte sie als “Randalierer” und”Rädelsführer” und beschuldigte sie, in der Nacht vor der Razzia die Abschiebung einer Person im Lager gestoppt zu haben. Sie wurden mit zweifelhaften Listen identifiziert, die mit Hilfe des Sicherheitspersonals der Malteser erstellt wurden.

Die gambische Community in Donauwörth wies den Vorwurf, die Durchsetzung der nächtlichen Abschiebung behindert zu haben, als offensichtlich unbegründet zurück. Es wurde bestätigt, dass es keinen Widerstand gegen die
Polizei gab. Die Polizei erschien im Lager, um einen Gambier wegen einer Abschiebung zu verhaften, der sich in dieser Nacht jedoch weder in seinem Zimmer noch an einem anderen Ort im Lager befand. Die Bewohner*innen
verschiedener Nationalitäten stellten einfach das Verhalten der Polizei in Frage, die zufällig an Türen klopfte, und sie auf der Suche nach der Person weckte. Der Feueralarm wurde ausgelöst, der weitere Bewohner*innen
aufweckte und sie aufforderte, sich in Sicherheit zu bringen.

Dass die Razzia am nächsten Tag sich ausschließlich gegen Gambier richtete, ist ein offensichtlicher Akt des institutionellen Rassismus. Es besteht kein Zweifel, dass die Razzia darauf abzielte, die Community-Organisation
der gambischen Geflüchteten in Donauwörth zu schwächen.

Die verhafteten Geflüchteten wurden wegen unbegründeter Vorwürfe des Landfriedensbruchs und in einigen Fällen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstandes gegenüber Polizist*innen für zwei Monate
inhaftiert. Mitte Mai wurden sie aus der Untersuchungshaft freigelassen, jeweils mit einem Strafbefehl auf der Grundlage dieser Vorwürfe. Viele wurden dazu gedrängt, den Strafbefehl mit Unterschrift zu akzeptieren, um
frei zu kommen, ohne den aber zu verstehen oder über ihre Beschwerderechte informiert zu werden. Die unter 21-Jährigen wurden ohne weitere Strafe freigelassen, wurden aber für schuldig erklärt. Die zweimonatige Isolation
in Untersuchungshaft unter schwierigen Bedingungen wurde in ihrem Fall als ausreichende Strafe erklärt. BAMF und die Zentrale Ausländerbehörde Schwaben schlossen sich diesen Manipulationen an, indem sie
fragwürdigerweise die Dublin-Frist für viele Betroffene von 6 auf 12 Monate verlängerten – aufgrund ihrer Inhaftierung. Die Gruppe wurde weiter mit Dublin-Abschiebungen verfolgt – im Einklang mit der anhaltenden deutschen Abschiebekultur. Einige wurden bereits aus dem Gefängnis nach Italien in ein Leben auf der Straße abgeschoben, viele andere kurz nach ihrer Entlassung.

Aufgrund dieser skrupellosen Zusammenarbeit zwischen der Strafjustiz und dem Asylsystem ist es nur einer Handvoll der kriminalisierten Geflüchteten gelungen, rechtliche Schritte gegen die Strafbefehle zur Verteidigung vor Gericht einzuleiten. Einige der Abgeschobenen hatten einen anhängigen Einspruch gegen ihren Strafbefehl.

Zwei gambische Geflüchtete werden die Vorwürfe vor dem *Amtsgericht Augsburg am 7. November um 13 Uhr* anfechten. *Wir rufen Aktivist*innen und Freunde auf, ihre Solidarität zu zeigen* und diese staatliche Legitimation
der Polizeigewalt gegen Geflüchtete zu beobachten. *Schluss mit der politisch motivierten Kriminalisierung von Geflüchteten in Bayern!*

*Kommt zum Gericht: Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg*

Mitglieder der Refugee Community Donauwörth und Arbeitsgruppe Culture of
Deportation

*Kontakt:*
Tel. +49 15214069014 / David Jassey
Email: david.donauwoerth@gmail.com

*Mehr Information:*
http://cultureofdeportation.org/2018/10/25/donauwoerth-aufruf/
<http://cultureofdeportation.org/2018/10/25/donauwoerth-call/>
https://www.akweb.de/ak_s/ak640/45.htm
https://www.akweb.de/ak_s/ak642/34.htm
https://vimeo.com/296197583

*Mobi-Video*: https://vimeo.com/296717141

*Spenden für die Betroffene des Polizeiangriffs in Donauwörth,
einschließlich Anwaltskosten:*

Bayerischer Flüchtlingsrat
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE89 7002 0500 0008 8326 02
BIC: BFSWDE33MUE (München)
Verwendungszweck “Donauwoerth

Fazit der Pressekonferenz zum Gerichtsprozess gegen Teilnehmer des March for Freedom in Luxemburg

 

 

Am 22.05.2017, fand die Pressekonferenz statt zum Gerichtsprozess gegen Teilnehmer des March for Freedom in Luxemburg.

Vergangenen Donnerstag wurden vier Aktivisten aufgrund der Anklage wegen “bewaffneter und geplanter Rebellion” pauschal zu 6 Monaten Haft auf Bewährung, 1000,- EUR Strafe und insgesamt 4500,- EUR Entschädigungszahlung an die Polizei verurteilt. Drei der Aktivisten, gegen die sich das Urteil richtet, leben in Berlin und beteiligen sich hier am Kampf geflüchteter Menschen und Migrantinnen für ihre Rechte.

Auf der Pressekonferenz in Berlin betonten die drei Aktivisten den unfairen Verlauf des Gerichtsverfahrens in Luxemburg; unter anderem weil

 

  • die Anklage der Luxemburger Behörde zum Ende der Anklagefrist hin erfolgte, so dass umgekehrt keine Anklage mehr gegen die Luxemburger Polizei erhoben werden konnte
  • während des Prozesses mangelhaft übersetzt wurde, was zu Unklarheiten, Verunsicherungen und Beeinträchtigung der Verteidigung führte.
  • keinem der Angeklagten konkrete Tatvorwürfe gemacht wurden zur Rechtfertigung der Anklage.
  • keine der vermeintlichen Tatwaffen bestimmt werden konnte außer einer Wasserflasche unbestimmten Inhalts.
  • die von den Angeklagten erlebten rassistischen und sexistischen Polizeiübergriffe im Prozess ignoriert wurden.

 

Angehängt ist eine Pressemappe folgenden Inhalts:

  • Flyer mit Selbstdarstellung des March for Freedom
  • Interview mit Aktivisten des March for Freedom
  • Artikel zum Prozess aus den zwei auflagenstärksten Zeitungen Luxemburgs
  • Fotografien des Polizeieinsatzes gegen den March for Freedom
  • Atteste über Verletzungen infolge des Polizeiensatzes
  • Interview mit Zaki – der Protest gegen seine Abschiebung wurde ebenfalls kriminalisiert

Links zur Aufzeichnung der Pressekonferenz:

Für weitere Fragen bitte Felix Sand anrufen: 015772467486

 

mit besten Grüßen,

Medien-Gruppe Oplatz

Pressekonferenz zum Gerichtsprozess gegen Teilnehmer des March for Freedom in Luxemburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wegweisendes Urteil gegen den Einsatz für das Grundrecht auf Asyl – Haftstrafen für vier DemonstrationsteilnehmerInnen des March for Freedom

English

Einladung zur Pressekonferenz,

Montag 22.05.17, 11:00,

Waldemarstr. 46 10999 Berlin

 

3 Jahre nach dem international organisierten March for Freedom wurden vier TeilnehmerInnen einer friedlichen Demonstration in Luxembourg-Stadt zu hohen Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt. Der Verlauf des Prozesses und das Gerichtsurteil erscheinen bei nüchterner Betrachtung äußerst willkürlich und keinen rechtsstaatlichen Maßstäben entsprechend.

Der March for Freedom setzte ein Zeichen für das Recht auf Bewegungsfreiheit und Asyl. Menschen mit und ohne Papiere überquerten friedlich mehrere Staatsgrenzen von Straßburg nach Brüssel. Die Demonstration in Luxemburg fand am 5.6.2014 anlässlich einer Tagung der EU-InnenministerInnen zum Thema „Kampf gegen illegale Immigration” statt.

Auf dem Kirchberg kam es zum Zusammenstoß mit der Polizei. Ohne Vorwarnung versuchte die planlos vorgehende Polizei unter Einsatz von scharfen Hunden wahllos Festnahmen durchzuführen. Der Einsatz der Polizei verursachte auf Seiten der Demonstrant*innen teilweise schwere Verletzungen, herbeigeführt durch Pferrerspray, Schlagstöcke und Hundebisse. Ein schwarzer Aktivist aus Berlin-Kreuzberg wurde auf dem Polizeirevier bis zur Bewusstlosigkeit misshandelt und rassistisch beleidigt.

Den Angeklagten wurde gemeinschaftlicher Verstoß gegen Art. 269 des Luxemburger StGB vorgeworfen (Rebellion), zudem noch einzeln Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und Widerstand. Während des Prozesses konnten keine konkreten Tatvorwürfe gemacht werden; die Angeklagten sind lediglich pauschal wegen “bewaffneter und geplanter Rebellion” zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und zu Geldstrafen im hohen vierstelligen Bereich verurteilt worden. Das Verhalten der luxemburgischen Polizei spielte im Prozess keine Rolle, obwohl sich ein Untersuchungsausschuss des luxemburgischen Innenministeriums damit beschäftigte. In der Urteilsbegründung wurde vollständig auf Beweise verzichtet. Trotz widersprüchlicher Aussagen der PolizeizeugInnen wurde ein drastisches Urteil gefällt, was das willkürliche und unprofessionelle Vorgehen der luxemburgischen Justiz bestätigt.

In Luxemburg ging es darum, friedlichen Protest für Grundrechte zu kriminalisieren, wie es auch in Bezug auf das Camp am Oranienplatz in Berlin versucht wurde. “Die Politik der EU ist es die Leute zu spalten, sie zu diskriminieren, aber ich habe keine Angst. Ich kämpfe für die Freiheit und ich hoffe, dass alle Leute vestehen, dass es nicht kriminell ist, für die Freiheit und für seine Rechte zu kämpfen. Wir brauchen die Solidarität der Menschen in unserem Kampf. Es geht nicht, wegzuschauen, wenn andere Menschen um ihre Freiheit kämpfen müssen”, erklärt einer der Verurteilten. Dieser hat nun als Kosequenz für seinen friedlichen Protest und die Wahrnehmung seiner Grundrechte mit seiner Abschiebung zu rechnen. Seine Sicht auf die europäische Willkommenskultur wird er und die anderen Mitverurteilten am Montag in der Pressekonferenz darlegen.

Pressekontakt Felix Sand: 015772467486

 

 
Groundbreaking Ruling against Activists for Refugees’ Right to Asylum – Jail Time for Four Participants in the March for

Freedom – Press Conference

Monday, May 22, 2017 11 a.m.

Waldemarstr. 46


Three years after the internationally organized March for Freedom, four participants in a peaceful demonstration in the city of Luxembourg have been sentenced to restrictive suspended sentences and high fines. The entire trial appeared extremely arbitrary and did not correspond to fair legal practices.

The March for Freedom set a signal for the right to freedom of movement and Asylum. People, with and without “Papiers,” peacefully crossed boarders from Strasbourg to Brussels.  The demonstration in Luxemburg on June 5, 2014 on the occasion of the European Union  Ministers of the Interior meeting on “Fight against Illegal Immigration”.

In Luxemburg at the Kirchberg, it came to a clash with the police. Without any warning and no plan, the police indiscriminately sought to arrest demonstrators using ferocious dogs. The police operation included tear gas, night sticks and dog bites which resulted in severe injuries among the demonstrators. A black activist from Berlin-Kreuzberg was suffered racist slurs and was so badly mishandled that he lost consciousness.

The arrested demonstrators were charged plotting activities which break the law of the Luxemburg Criminal Code (Rebellion). In addition there were individual charges of Personal injury, property damage, insulting an officer and resisting arrest. During the trial there was not one concrete accusation. The defendants were indiscriminately sentenced to six month suspended jail time for “armed and planned rebellion”; and fines in the high four-digit range. The actions of the Luxemburg police played no role in the trial, even though there was an ongoing investigation by the Luxemburg Ministry of the interior looking into the matter.

The Court’s conclusion was independent of any factual evidence and ignored contradictory statements made by various police officers. They reached an extreme conclusion [“armed and planned rebellion”], which confirms the arbitrary and unprofessional approach of the Luxemburg court.

In Luxemburg it was all about criminalizing peaceful protests for basic rights. The same thing was tried against the refugee camp at Oranienplatz in Berlin. One of the convicted activists said: “The policy of the EU is to split and discriminate against people. But I am not afraid. I am fighting for freedom, and I hope that everyone understands, that it is not criminal to fight for freedom and basic rights. We need solidarity of people in our fight. It is not right to look the other way when other people have to fight for freedom.” In consequence for peaceful protests and exercising his fundamental rights, this refugee may face deportation. He and others will put forward their views of the European “Welcome Culture” on Monday at a press conference.

Press Contact Felix Sand, Telephone 015772467486

Demonstration and Networking Meeting/Discussion on Friday 27.03.2015: With Refugees from Schwäbisch Gmünd

Stop Abuse! Legalize the so Called “tolerated” refugees in Germany! Stop Destroying Refugees’ Perspectives!
 
  • 2 pm Manifestation: Tiergartenstr. 15, 10785 Berlin – Landesvertretung Baden Württemberg
  • 6pm Sofra – Meeting and Eating: Köpenickerstr 189, 10997 Berlin – TEK (U1 Schlesisches Tor)
Refugees_Schwäbisch-Gmünd

Refugee Tour – Solidarity Call for Civil Disobedience from Refugee Initiative Schwäbisch Gmünd

Leke Aremu, Farook Khan, Raphael Paul, Frankline Ndam, James Ogoloma

While we await any attempt to force us into imprisonment as we excise civil disobedience against Apartheid “Residenzpflicht”, we shall embark on a Tour all over Germany to damask the repressive policies against Refugees in Germany.

The Tour will serve as a platform for exchange amongst Refugees with a critical view to the 2015 deceptive Asylum “relief” in comprehensive relation to the horrific Asylum “Compromise” of 1993 up to the hypocritical decision of the German Federal Constitutional Court in 2012.

In this tour, refugees will be informed about the “Adverse faces of Germany” enforced through arbitrary powers at different levels, the system of Refugee Isolation and control, the continuous exploitation of Refugees here and beyond the borders of Europe. Their propaganda is built on the grounds of ignorance of a “civilized” society and at the expense of Refugee’s human dignity.

Now is the time to mobilize Refugee’s solidarity and empower networking within our communities through the intimate understanding that we all face the same problems – even though the situations might appear to be different.

Our experiences have confirmed that nothing good can be expected from Imperialist States like Germany except by direct confrontation and scandal.

As your responsibility to support the revolution of the oppressed you should mobilize refugees and organize discussion events in your region. Announce your dates so as to enable us plan our schedule. We will be glad to join you for exchange.

Kundgebung gegen die Verschärfung des Aufenthaltsrechts am 05. März in Berlin

english below +++ francais en bas

KEINE VERSCHÄRFUNG DES AUFENTHALTSGESETZES!

KUNDGEBUNG AM DONNERSTAG 5. MÄRZ 2015 UM 15:00 UHR
HINTER BRANDENBURGER TOR (PLATZ DES 18. MÄRZ)

Am 6. März findet im Bundestag die erste Lesung des Gesetzesentwurfs mit dem sperrigen Titel „zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung” statt. Vom Bleiberecht bleibt aber nicht viel übrig. Insbesondere Geduldete und Geflüchtete im Dublinverfahren werden umfassende Repressionen ausgesetzt:

INHAFTIERUNG, EINREISESPERREN, ARBEITSVERBOT!

Während Pegida deutschlandweit demonstriert, kommt der Bundestag mit
diesem Gesetzentwurf ihren Forderungen entgegen.

Sind die Kämpfe um gleiche Rechte kriminell?

Unser Freund und Genosse Arash Dosthossein ist seit heute im Gefängnis.
“Ersatzfreiheitsstrafe”, da er sich gegen die Geldstrafe im Rindermarkt-Prozess weigerte.
Our friend and comrade Arash Dosthossein is in prison since today. He refused to pay the penalty from the Rindermarkt-trial.

Hier ist sein Statement:

Sind die Kämpfe um gleiche Rechte kriminell?

Flucht ist eine Wunde, welche das globale Wirtschaftssytem hervorbringt. Die Gründe für eine Flucht oder Migration sind: Diktaturen, Armut, Unterdrückung und Krieg. Jene Ursachen, die Menschen zwingen zu fliehen, haben ihre Ursachen in den wechselseitigen Beziehungen zwischen Herkunftsländern und Zielländern. Dieses wechselseitige Verhältnis wird jedoch verschwiegen. Unterdrückung, Diktatur, Armut oder Krieg sind keine `natürlichen´ oder schon immer dagewesenen Zustände, sondern bildeten sich hauptsächlich erst in diesem globalisierten Wirtschaftssystem und den daraus entstandenen Verteilungskämpfen um Rohstoffe und Macht heraus. Das dabei entstehende Ungleichgewicht ist der Hauptgrund für Flucht und Migration.