Mit der Verlesung der Anklage begann gestern der Prozess gegen Marias Angreiferin. Der Staatsanwalt äußerte, die Angreiferin habe mit ihrem Verhalten in Kauf genommen, dass Maria und ihre Verwandten sterben. Die Angeklagte wollte sich nicht äußern und ihr Anwalt hat in ihrem Namen eine Erklärung vorgelesen.
In ihrer Aussage schilderte Maria die Situation in der U-Bahn, in der sie sich mit ihrem Mann und ihrem Schwager unterhielt, als sie von einer weißen deutschen Frau angegriffen wurde. Zunächst wurden die drei als „scheiß Zigeuner“ bezeichnet und dann körperlich angegriffen. Die Angreiferin zog ein Messer und fügte Maria und ihrem Schwager schwere Schnittwunden zu. Maria wehrte sich und versuchte ihren schwer kranken Mann zu schützen. Sie blutete stark und rief mehrmals: „Hilfe! Hilfe!“ Niemand bewegte sich. Erst als Maria die Frau am Arm festhielt, damit diese nicht weiter einstechen konnte, und weiter um Hilfe rief, kamen Zeugen zur Hilfe. Erst dann konnte die Frau überwältigt werden.
Als die Bahn hielt und sich das Geschehen auf den Bahnsteig verlagerte, wurden Maria und ihre Verwandten für die Angreifenden gehalten. Erst als Maria ihren blutenden Hals zeigte, entschuldigten sich die Leute. Ein Zeuge sagte aus, die Angreiferin habe ihn mit dem Satz bedroht: „Weißt du, was mein Mann mit dir macht?!“ Nach seiner Aussage hat Maria sich bei dem Mann bedankt, dass sie noch am Leben ist. Marias Schwager ist aus Rumänien angereist, um seine Aussage zu machen. Außerdem hat die Frau des Helfers ausgesagt. Weitere Zeugenaussagen sollen folgen. Eine Kriminalbeamtin soll aussagen, ist jedoch bis auf weiteres erkrankt.
Maria hatte nach der Tat monatelang Schmerzen und hat nach wie vor Angst. Auch ihr Mann hat Angst um seine Frau. Maria ist für ihre Familie diejenige, die sich um alle und alles kümmert. Durch die Tat ist es nun noch viel schwerer geworden, für ihren schwer kranken Mann und ihre Familie zu sorgen. Sie braucht jede Unterstützung – moralisch und finanziell.
Am 26.9. geht der Prozess weiter. Kommt um 9:30 Uhr zum Kriminalgericht Moabit, Turmstraße 91 in Berlin, um die Familie zu unterstützen!
Sie können Maria und ihre Familie unterstützen: Verwendungszweck: Klage M. Berlin Roma Center Berlin Sparkasse IBAN: DE11 2605 0001 0056 0575 40 BIC: NOLADE21GOE
Am 8. Juni 2018 wurde Fatou, eine geflüchtete senegalesische Frau, von einem Wachmann als einzige schwarze Person in einem Netto-Supermarkt in Bamberg kontrolliert. Sofort kritisierte sie die Kontrolle als rassistisch. Der Vorfall löste eine Reihe von Ereignissen aus, die bis zum nächsten Tag andauerten, in denen sie sowohl von privaten Wachleuten als auch später von der Bamberger Polizei misshandelt und eingeschüchtert wurde. Strafrechtliche Konsequenzen richten sich jedoch bislang ausschließlich gegen sie. Am 8. März 2019 muss sich Fatou um 12 Uhr vor dem Amtsgericht Bamberg gegen Vorwürfe wegen Hausfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung während der Ereignisse im Netto-Supermarkt verteidigen. Gegen die Wachleute wird bislang trotz Fatous Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft nur halbherzig ermittelt. Die Ermittlungen gegen die Polizist*innen wurden bereits eingestellt.
Kommt am 8. März, am internationalen Frauenkampftag, um 12 Uhr zum Amtsgericht Bamberg, um Fatous Kampf zu unterstützen und die strafrechtliche Verfolgung einer schwarzen geflüchteten Frau kritisch zu beobachten. Rassistische Wachdienst- und Polizeigewalt gegen geflüchtete Frauen beenden!
Adresse: Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg
Spendenkonto für Anwaltskosten: Bayerischer Flüchtlingsrat Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE89 7002 0500 0008 8326 02 BIC: BFSWDE33MUE (München) Verwendungszweck „Bamberg Security“
Fatous Erklärung zu den Ereignissen vom 8. Juni 2018: „Als einzige schwarze Frau im Supermarkt wurde ich von einem Mitarbeiter des Wachdienstes kontrolliert. Ich weigerte mich, meine Tasche zu öffnen. Daraufhin rief er die Polizei, die mich durchsuchte, ohne etwas zu finden und mich zurück ins Lager brachte. Dort bemerkte ich, dass ich die Butter, die ich bei Netto gekauft hatte, zurückgelassen hatte und kehrte zurück, um sie zu holen. Als ich dort ankam, kamen sofort zwei Wachmänner auf mich zu und schrien: „Raus hier!“ Einer von ihnen ging hinter mir, der andere zog gewaltsam meine Hände nach hinten, so dass es wehtat. Sie brachten mich in einen Bereich hinter dem Laden. Der eine Wachmann drückte mich gegen eine Eisentreppe und verletzte mich am Hals. Als ich meinen Kopf hob, drückte er mich wieder gegen das Geländer. Der andere verletzte mich am Arm. Dann warfen sie mich mit auf den Rücken gefesselten Händen auf den Boden. Schließlich kam die Polizei und nahm mich mit.
Die Polizisten brachten mich zu einem vergitterten Polizeiwagen. Sie fesselten meine Hände und Füße und schoben mich auf den Boden des Autos, dann fuhr das Auto los. Der Polizist hinter mir drückte sein Knie gegen mein Gesicht. Ich schrie und sprach auf Französisch. Er sagte, ich solle Deutsch oder Englisch sprechen, dann schlug er mich ins Gesicht. Als wir bei der Polizeiwache ankamen, brachten sie mich in den Keller. Sie sagten mir, ich solle meinen BH ausziehen. Ich trug ein T-Shirt und eine Jacke. Die Jacke zog ich aus. Dann wurde ich in ein Zimmer mit einem kleinen Bett und einer Toilette geführt. Zwei Frauen kamen, um meinen Körper abzutasten. Vor der Tür standen zwei männliche Polizisten, von denen einer mich schon zuvor verletzt hatte. Er sagte mir, ich solle meine Strumpfhose ausziehen. Die Frauen sagten, es sei alles in Ordnung. Der Polizist antwortete, dass ich meine Strumpfhose trotzdem ausziehen solle. Ich weigerte mich und sagte ihnen, dass Ramadan sei, und wenn ich meine Strumpfhose ausziehen würde, könnte ich nicht mehr beten, und ich hätte das Recht zu beten. Die Frauen sagten, wenn ich mich nicht selbst ausziehe, würden die Männer mich ausziehen.
Kurz darauf warf mich ein Polizist auf das Bett. Er trat mit seinem Fuß auf mein Schulterblatt. Dann zogen sie mich aus. Ich verlor das Bewusstsein, entweder weil sie mir etwas injiziert haben oder weil ich wegen des Ramadans den ganzen Tag nichts gegessen oder getrunken hatte. Als ich aufwachte, hatte ich nur ein Höschen an, und der Raum war voll von männlichen Polizisten und Ärzten. Ein Arzt sagte, dass es mir nicht gut gehe und ich ins Krankenhaus gebracht werden solle. Sie verabreichten mir gegen meinen Willen ein Medikament. Dann wurde ich ins Krankenhaus gebracht. Dort wurde mir ohne meine Zustimmung Blut abgenommen. Dann holte mich die Polizei wieder ab und brachte mich in Handschellen zum Bahnhof. Sie wollten, dass ich etwas unterschreibe. Weil ich mich weigerte, gaben sie mir meine Kleidung nicht zurück. Dann setzte die Polizei mich nur mit einem Handtuch bekleidet, das mir der Arzt gegeben hatte, vor dem Lager ab.“
englisch
On 8th June 2018 Fatou, a Senegalese refugee woman, was controlled by a security guard as the only black person in a Netto supermarket in Bamberg, an action she immediately denounced as racist. This triggered a sequence of events, lasting until the next day during which she was abused and intimidated both by security guards and later by the Bamberg police. Yet the legal consequences are so far targeting her. On 8th March, 2019 at 12 o’clock she has to defend herself at the Bamberg local court against charges on breaking the house peace (Hausfriedensbruch) and attempt of grievous bodily injury (versuchte gefährliche Körperverletzung) during the events in the Netto. Despite Fatou’s report to the prosecutor the guards have only been half-heartedly investigated so far. The investigation against the police officers has already been suspended.
Come to court on Women’s Day, 8th of March 2019 at 12 PM to support of Fatou’s fight and to monitor the legal persecution of a Black refugee woman. Stop racist security guard and police violence and intimidation of refugee women! Address: Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg
Donations for lawyer costs with the message (Verwendungszweck) “Bamberg Security”: Bayerischer Flüchtlingsrat Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE89 7002 0500 0008 8326 02 BIC: BFSWDE33MUE (München)
Fatou’s statement on the events of 8th June, 2018: “As the only black woman in the supermarket I was controlled by a guard. I defended myself against it and he called the police who searched me and brought me to the camp without finding anything. There I noticed that I had left an item which I had bought at the Netto (butter), and returned to get it. When I arrived there and wanted to talk to the employees about my butter, two securities came up to me and yelled at me ‚Get out!‘ One of them walked behind me and the other one forcibly pulled my hands back so that it hurt. They then forced me into an area behind the store. One of them pressed me against an iron staircase and injured my neck. When I raised my head the security pushed me against the railing again. The other one hurt my arm. Then they threw me on the floor with my hands back and handcuffs on. Then the police came and took me away.
After the police found me in the back room of Netto, they took me to a police car with a lattice. They tied my hands and my feet together and pushed me to the floor of the car and the car started. The policeman behind me pressed his knee against my face. I screamed and spoke in French. He said I should speak German or English and then slapped me in the face. When we arrived at the police station, they took me to the basement. They told me to take off my bra. I was wearing a T-shirt and a small jacket und took off the jacket. I was led in a room with a small bed and a toilet. Two women came to feel my body. In front of the door stood two male policemen, one of whom had injured me before. He told me to take off my tights. The women said it was all right. The policeman replied that I should take off my tights anyway. I refused and told them that it was Ramadan, and if I took off my tights, I could not pray anymore, and I have the right to pray. The women said that if I don’t undress myself, the men will undress me.
Shortly afterwards a male policeman threw me on the bed. The policeman kicked me with his foot on my shoulder blade. Then they undressed me. From there on I lost conscience, either because they injected something in me, or just because of not having eaten or drunk anything the whole day, as it was Ramadan. When I woke up, I had only panties on, and the room was full of male police officers and doctors. A doctor said that I was not doing well and should be taken to the hospital. They gave me some medicine against my will. Then I was taken to the hospital. They took my blood without my consent. Then the police picked me up again and brought me handcuffed to the station. They wanted me to sign something. I refused. Because I refused to sign, they did not return my clothes. Then the police dropped me in front of the camp without my clothes. I was covered only with a towel which the doctor had given me.”
*Polizeiangriff Donauwörth – Prozesse gegen Geflüchtete starten am 7.
November in Augsburg*
Der bayerische Staat setzt die strafrechtliche Verfolgung der Geflüchteten fort, die im März Opfer der Polizeirazzia in Donauwörth wurden. Gerichtsprozesse gegen die gambischen Geflüchteten, die Rechtsmittel gegen ihre ungerechten Strafbefehle eingelegt haben, werden am 7. November 2018 in Augsburg beginnen.
Am Nachmittag des 14. März erlebten die Bewohner*innen des Isolationslagers Donauwörth eine brutale Polizeirazzia als Folgemaßnahme zur Polizeipräsenz der vorherigen Nacht im Lager. Rund 200 voll bewaffnete Beamt*innen, darunter Bereitschaftspolizei, drangen mit Hunden in das Lager ein. 32 gambische Geflüchtete wurden mit massiver Brutalität inhaftiert. Zwei wurden noch am selben Tag freigelassen, während die anderen 30 für etwa zwei Monate in Untersuchungshaft waren. Die Polizei stigmatisierte sie als “Randalierer” und”Rädelsführer” und beschuldigte sie, in der Nacht vor der Razzia die Abschiebung einer Person im Lager gestoppt zu haben. Sie wurden mit zweifelhaften Listen identifiziert, die mit Hilfe des Sicherheitspersonals der Malteser erstellt wurden.
Die gambische Community in Donauwörth wies den Vorwurf, die Durchsetzung der nächtlichen Abschiebung behindert zu haben, als offensichtlich unbegründet zurück. Es wurde bestätigt, dass es keinen Widerstand gegen die
Polizei gab. Die Polizei erschien im Lager, um einen Gambier wegen einer Abschiebung zu verhaften, der sich in dieser Nacht jedoch weder in seinem Zimmer noch an einem anderen Ort im Lager befand. Die Bewohner*innen
verschiedener Nationalitäten stellten einfach das Verhalten der Polizei in Frage, die zufällig an Türen klopfte, und sie auf der Suche nach der Person weckte. Der Feueralarm wurde ausgelöst, der weitere Bewohner*innen
aufweckte und sie aufforderte, sich in Sicherheit zu bringen.
Dass die Razzia am nächsten Tag sich ausschließlich gegen Gambier richtete, ist ein offensichtlicher Akt des institutionellen Rassismus. Es besteht kein Zweifel, dass die Razzia darauf abzielte, die Community-Organisation
der gambischen Geflüchteten in Donauwörth zu schwächen.
Die verhafteten Geflüchteten wurden wegen unbegründeter Vorwürfe des Landfriedensbruchs und in einigen Fällen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstandes gegenüber Polizist*innen für zwei Monate
inhaftiert. Mitte Mai wurden sie aus der Untersuchungshaft freigelassen, jeweils mit einem Strafbefehl auf der Grundlage dieser Vorwürfe. Viele wurden dazu gedrängt, den Strafbefehl mit Unterschrift zu akzeptieren, um
frei zu kommen, ohne den aber zu verstehen oder über ihre Beschwerderechte informiert zu werden. Die unter 21-Jährigen wurden ohne weitere Strafe freigelassen, wurden aber für schuldig erklärt. Die zweimonatige Isolation
in Untersuchungshaft unter schwierigen Bedingungen wurde in ihrem Fall als ausreichende Strafe erklärt. BAMF und die Zentrale Ausländerbehörde Schwaben schlossen sich diesen Manipulationen an, indem sie
fragwürdigerweise die Dublin-Frist für viele Betroffene von 6 auf 12 Monate verlängerten – aufgrund ihrer Inhaftierung. Die Gruppe wurde weiter mit Dublin-Abschiebungen verfolgt – im Einklang mit der anhaltenden deutschen Abschiebekultur. Einige wurden bereits aus dem Gefängnis nach Italien in ein Leben auf der Straße abgeschoben, viele andere kurz nach ihrer Entlassung.
Aufgrund dieser skrupellosen Zusammenarbeit zwischen der Strafjustiz und dem Asylsystem ist es nur einer Handvoll der kriminalisierten Geflüchteten gelungen, rechtliche Schritte gegen die Strafbefehle zur Verteidigung vor Gericht einzuleiten. Einige der Abgeschobenen hatten einen anhängigen Einspruch gegen ihren Strafbefehl.
Zwei gambische Geflüchtete werden die Vorwürfe vor dem *Amtsgericht Augsburg am 7. November um 13 Uhr* anfechten. *Wir rufen Aktivist*innen und Freunde auf, ihre Solidarität zu zeigen* und diese staatliche Legitimation
der Polizeigewalt gegen Geflüchtete zu beobachten. *Schluss mit der politisch motivierten Kriminalisierung von Geflüchteten in Bayern!*
*Kommt zum Gericht: Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg*
Mitglieder der Refugee Community Donauwörth und Arbeitsgruppe Culture of
Deportation
Am 22.05.2017, fand die Pressekonferenz statt zum Gerichtsprozess gegen Teilnehmer des March for Freedom in Luxemburg.
Vergangenen Donnerstag wurden vier Aktivisten aufgrund der Anklage wegen “bewaffneter und geplanter Rebellion” pauschal zu 6 Monaten Haft auf Bewährung, 1000,- EUR Strafe und insgesamt 4500,- EUR Entschädigungszahlung an die Polizei verurteilt. Drei der Aktivisten, gegen die sich das Urteil richtet, leben in Berlin und beteiligen sich hier am Kampf geflüchteter Menschen und Migrantinnen für ihre Rechte.
Auf der Pressekonferenz in Berlin betonten die drei Aktivisten den unfairen Verlauf des Gerichtsverfahrens in Luxemburg; unter anderem weil
die Anklage der Luxemburger Behörde zum Ende der Anklagefrist hin erfolgte, so dass umgekehrt keine Anklage mehr gegen die Luxemburger Polizei erhoben werden konnte
während des Prozesses mangelhaft übersetzt wurde, was zu Unklarheiten, Verunsicherungen und Beeinträchtigung der Verteidigung führte.
keinem der Angeklagten konkrete Tatvorwürfe gemacht wurden zur Rechtfertigung der Anklage.
keine der vermeintlichen Tatwaffen bestimmt werden konnte außer einer Wasserflasche unbestimmten Inhalts.
die von den Angeklagten erlebten rassistischen und sexistischen Polizeiübergriffe im Prozess ignoriert wurden.
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