hallo, ich habe heute einen brief vom berliner amtstgericht bezüglich der DGB-besetzung (anfang oktober 2014) durch die gruppe “refugee struggle for freedom” [1] und deren räumung durch die berliner polizei [2-3] erhalten; mir wird der vorwurf des widerstandes gegen die polizei gemacht, der wahr ist; die monitäre bestrafung dieser politischen aktion wurde auf 375€ festgesetzt. den brief des ‘strafbefehls’ findet ihr im anhang [4] dieser mail.
ich habe vor gegen diesen strafbefehl einspruch/widerspruch einzulegen, weil ich denke, dass sie für viel mehr steht als der versuch einer finanziellen zurechtweisung meiner einzelperson: ich finde, dass ich, als eine im ausland geborene/aufgewachsene/”geflüchtete” person, die den deutschen pass und die damit einhergehenden rechte mit sich herumtragen “darf”, diese gelegenheit ergreifen sollte, um ein weiteres mal öffentlich drauf hinzuweisen, wie jegliche öffentlichkeitsarbeit und der meist friedliche widerstand seitens der fliehend-illegaliserten menschen während ihres vorganges erst totgeschwiegen und/oder für illegitim oder gar sinnlos erklärt [5] und anschliessend gewaltsam geräumt [6-8] wird- um später, jenseits der öffentlichen aufmerksamkeit, mit bürokratisch-finanziellen methoden sowohl rückwirkend als auch vorbeugend mit repressionen überhäuft zu werden, damit jene für die freiheit kämpfenden menschen an der kurzen leine gehalten werden.