Tag: Aktion Bleiberecht

No Lager, nowhere! Aktionstag am 9. Oktober 2021

Aufruf zum bundesweiten #NoLagerNowhere Aktionstag am 9. Oktober 2021

von Aktion Bleiberecht Freiburg

Fluchtursachen sind vielfältig. Bei dem Versuch, ihr Leben zu retten, sterben täglich unzählige Geflüchtete. Überlebende, die es in ein EU-Land schaffen, erwartet dort nicht etwa ein geschützter und menschenwürdiger Lebensraum. Sie müssen in Zelt-Camps wie Kara Tepe ausharren und werden in Deutschland in Anker-Zentren, Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, die eines gemeinsam haben: Es sind Lager!

Orte, an denen Menschen entrechtet werden. Durch die Wohnsitzauflage müssen sie im Lager leben. Es gibt dort oft keine Privatsphäre, keinen Schutz und keine Möglichkeit zur eigenständigen Organisation des Alltags oder zur Integration. Stattdessen willkürliche Personen- und Zimmerkontrollen, zum Teil unter Anwendung von Gewalt durch Security-Personal und Polizist*innen, die zu jeder Tages- und Nachtzeit Abschiebungen durchführen. Geflüchtete müssen mit der Angst als ständiger Begleiterin leben, Flashbacks und das Entstehen neuer Traumata sind die Folge. In vielen Lagern ist neben der psychischen auch die körperliche Gesundheitsversorgung unzureichend. In der Erstaufnahme gibt es nur eine gesundheitliche Notversorgung, der Zugang zu Fachärzt*innen und Therapien wird hier verwehrt. Häufig ist bedürfnisgerechte Ernährung ebensowenig gewährleistet wie Pandemie-bedingt erforderlicher Infektionsschutz. Vielmehr setzen die Verantwortlichen auf „Durchseuchungspolitik“ in Kombination mit der vollständigen Isolation geflüchteter Menschen, beispielsweise durch Besuchsverbote.

Diese und weitere intensive Grundrechtseinschränkungen sind in Hausordnungen festgeschrieben. In Lagern wird „Migrationsmanagement“ betrieben, die Lagerunterbringung geflüchteter Menschen beruht auf einer politischen Kontinuität rechter Programmatik. Unter anderem die Änderung des Art. 16 GG und das Dublin-Abkommen negieren das Asylrecht.

Zahlreiche Betroffene haben weder die Möglichkeit, noch die Mittel, Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen. All dies ist von Politiker*innen gewollt: Lager sollen der Abschreckung dienen. Aber niemand flieht freiwillig und Migration ist kein vorübergehendes Ereignis, sondern wird immer zu unserem Alltag gehören. Geändert werden muss die Anerkennungs- und Unterbringungspolitik für Geflüchtete. Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht und gilt für alle Menschen, unabhängig von deren Aufenthaltsstatus.Lager bedeuten rassistische Gewalt, Entrechtung, Verwaltung, Isolation und Ausgrenzung. So darf es nicht weitergehen! Wir wollen Wohnungen für alle! Wir rufen am 9. Oktober 2021 zu einem bundesweiten Aktionstag auf. Dezentral aber gemeinsam, um Lagerstrukturen zu bekämpfen und abzuschaffen. Gemeinsam wollen wir unsere Forderung in die Öffentlichkeit tragen: No Lager, nowhere! Kein Lager, nirgendwo!

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Falls euer Verein/eure Initiative den Aufruf unterzeichnen möchte, schreibt uns bis zum 20. September eine Mail an info@aktionbleiberecht.de

Gemeinsam mit euch wollen wir am 9. Oktober mit vielen dezentralen Aktionen unsere Kritik an der Lagerunterbringung auf die Straße tragen. Wir fordern euch daher auf: Werdet aktiv! Plant eigene Aktionen, Kundgebungen, Flashmobs – in eurer Stadt!

Hier findet ihr eine Übersicht über die bisher geplanten Aktionen. Falls ihr in eurer Stadt eine Aktion geplant habt, schreibt  eine Mail an info at aktionbleiberecht.de, dann fügen wir sie hier hinzu.

Freiburg

Stuttgart

Karlsruhe

Hannover

Rems-Murr-Kreis

Um zu zeigen, dass wir zwar dezentral aber dennoch gemeinsam agieren, könnt ihr gerne die folgenden Sharepics verwenden. Ihr findet darauf einige Forderungen des Bündnisses Lager-Watch, könnt allerdings auch die Blanko-Version verwenden, um eure eigenen Forderungen einzubringen.

Abschiebungen stoppen!
Gesundheitsversorgung für alle gleich!
Kein Eingriff in Grundrechte!
Blanko

Wir sind ein im Frühjahr 2021 entstandenes bundesweites Netzwerk von Initiativen, Vereinen und Flüchtlingsräten. Mit gemeinsamen und dezentralen Aktionen wollen wir auf die Zustände in den Lagern aufmerksam machen. So wurde zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai 2021 der Aufruf Schutz für die, die Schutz suchen veröffentlicht, der von über 60 Initiativen aus 14 Bundesländern unterzeichnet wurde.

Es finden regelmäßige Online-Treffen statt, das nächste am 18. September 2021 um 10 Uhr. Wenn ihr Interesse habt, schreibt uns eine Mail an info@aktionbleiberecht.de.

Wenn die, die Schutz suchen, ihn auch erhalten sollen, dann muss sich die Anerkennungs- und Unterbringungspolitik ändern. Dann muss Unterbringungspolitik für Geflüchtete zu Wohnungspolitik werden!

Ellwangen: Mahnwache, Prozesse und Kundgebung am 14. März 2019

Ellwangen Protest

 

von Aktion Bleiberecht Freiburg

Lassen wir es nicht zu, dass ein legitimer Protest von Geflüchteten in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen weiter kriminalisiert wird.

 

Flyer | Polizeieinsatz in Ellwangen am 3 . Mai 2018 stellte Grund- und Menschenrechte in Frage

Geflüchtete klagen gegen ihre Strafbefehle * Prozess am Donnerstag den 14. März 2019 * 9 und 14 Uhr * Amtsgericht Ellwangen Mahnwache 11 Uhr – 18 Uhr und Kundgebung ab 15.30 Uhr, Am Fuchseck

Protest am 30.April 2018 und Polizeieinsatz am 3. Mai 2018 | Am 30. April 2018 wollte die Polizei um 2:30 Uhr einen Geflüchteten aus der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) Ellwangen nach Italien abschieben. Von dem Lärm wachten viele in der Einrichtung auf. Der Betroffene in Handschellen wollte nicht in das Polizeiauto einsteigen. Neugierig kamen immer mehr Menschen aus den Gebäuden. Anfänglich waren es etwa 30 bis 40 Personen, die mit der Polizei diskutierten und sich mit dem Betroffenen solidarisierten. Als immer mehr Bewohner*innen dazu kamen, hat die Polizei die Abschiebeaktion abgebrochen. Der spontane Protest richtete sich gegen das Dublin-Abkommen. Ein Abkommen, das erlaubt, Menschen wie Stückgut in Europa hin und her zu schieben und diese oft in Elend, Obdachlosigkeit und Rechtlosigkeit zurücklässt. Italien verstößt seit Jahren und systematisch gegen die Internationalen und Europäischen Menschenrechtskonventionen, indem es Geflüchtete zwingt auf der Straße zu leben, ihnen menschenwürdige Mindeststandards der Grundversorgung verweigert und sie in rechtlosen Ausbeutungsverhältnissen in seiner Landwirtschaft versklavt. Deutsche Gerichte haben Abschiebungen nach Italien deswegen schon vielfach untersagt (s. z.B. hier: „Rechtswidrige Abschiebungen – Italien ist unzumutbar“ http://www.taz.de/!5445496/). Das Dublin-Abkommen ist insgesamt untauglich um dem international verankerten Grundrecht auf Asyl gerecht zu werden. 2018 wurden fast so viele Menschen abgeschoben, wie Deutschland selbst wieder zurücknehmen musste. Welch ein Irrsinn! Als Antwort auf den Protest fand am 3. Mai 2018 eine politisch motivierte, kriminalisierende und brutale Polizeiaktion mit mehr als 500 Polizist*innen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung statt. Es kam zu Zimmerbetretungen und -durchsuchungen, obwohl kein richterlicher Beschluss vorlag. Der ist jedoch zwingend erforderlich. Obwohl keine der Türen der LEA verschlossen werden konnte und durfte, wurden sämtliche Türen durch die Polizeibeamten eingetreten und zerstört. Als Grund der Polizeiaktion wurden ‚Personenfeststellungen“ angegeben. Grünes Licht für den Polizeieinsatz gab das Regierungspräsidium Stuttgart. Wie eine Recherche der Tageszeitung „taz“ vom 3.5.18 belegt, waren die polizeilichen Maßnahmen unangemessen, überzogen und von einer bewusst kriminalisierenden Berichterstattung seitens der Polizei begleitet worden: „Was geschah in Ellwangen“ http://www.taz.de/!5500584/

Fragwürdige Strafbefehle – Durchsuchung „um die Zimmerbelegung festzustellen.“ | Der Polizeieinsatz vom 3. Mai 2018 selbst, war Auslöser von mehr als 25 Strafverfahren. Viele erhielten Strafbefehle. Aus Angst und Unkenntnis wurden Strafbefehle akzeptiert, hunderte Euro bezahlt, Betroffene erhielten belastende Tagessätze. Dies obwohl sämtliche Strafbefehle fragwürdig begründet sind. Einmal wird als Grund für den Polizeieinsatz „die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Betriebs in der LEA“ genannt, dann die „polizeiliche Personenkontrolle“ und dann wieder, dass „die aktuelle Zimmerbelegung festgestellt“ werden sollte. Alles Begrifflichkeiten, die es auch der Polizei nicht erlauben, ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss Zimmer von Geflüchteten zu betreten oder zu durchsuchen.

Strafverfahren vor dem Amtsgericht Ellwangen / Kurzzeitige Verhaftung nach 9 Monaten | Insgesamt kam es nach unseren Kenntnissen bislang zu vier Strafverfahren vor dem Amtsgericht Ellwangen. Ein Geflüchteter, der bereits mehr als drei Monate in Untersuchungshaft war, wurde von dem Vorwurf des tätlichen Angriffs gegen Polizeibeamte freigesprochen. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Er bekam keine Haftentschädigung und bezahlt noch heute mehr als 1.000 € für die Gerichtskosten. Ein weiteres Verfahren mit gleichem Sachverhalt wurde eingestellt. Der Geflüchtete hatte gegen den Strafbefehl geklagt. Ein dritter Geflüchteter wurde zu 6 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Hier hat das Gericht ein Exempel statuiert. Der Betroffene habe bei einem Gerangel einem Polizisten zwei- drei mal gegen den Helm geschlagen, war die Begründung für die lange Haft. Alle drei Personen sprechen neben ihrer Muttersprache nur französisch. Sie konnten den Polizeieinsatz, der in ihrem Zimmer um 5:30 Uhr morgens stattfand, nicht einordnen. Weil sie nichts verstanden haben, gerieten sie in Panik. Und so kam es bei einem ähnlichen Sachverhalt zu drei unterschiedlichen Urteilen. Im Zusammenhang mit der Polizeirazzia am 3. Mai 2018, klagen zwei weitere Bewohner gegen die ihnen zugestellten Strafbefehle. Die Prozesse werden am 14. März 2019 stattfinden. Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart steht ebenfalls noch ein Verfahren aus. Ein Geflüchteter klagt gegen den Polizeieinsatz vom 3. Mai 2018. Neun Monate nach dem Protest in Ellwangen, wurde am 30. Januar 2019 ein Familienvater, der in der Einrichtung lebt, zur Polizeistation der Erstaufnahmeeinrichtung gebracht, dort einen Tag festgehalten und dann dem Haftrichter vorgeführt. Das Amtsgericht Ellwangen erließ einen Haftbefehl wegen „Landfriedensbruch und Gefangenenbefreiung“. Zwei Wochen später, musste der Betroffene nach einer Haftbeschwerde wieder freigelassen werden.

Auch in Landeserstaufnahmeeinrichtungen gelten Grund- und Menschenrechte | Landeserstaufnahmeeinrichtungen sind politische Institutionen, Lager, in denen zahlreiche eingeschränkte Rechte für Geflüchtete wirken. Geflüchtete werden zu streng kontrollierten und überwachten Personen, zu Strichcodes, zu Nummern. Der Tagesablauf ist reglementiert. Wer zu spät zur Essensausgabe kommt, bekommt kein Essen. Durch sogenannte gemeinnützige Arbeit werden für 80 Cent/Stunde Menschen zur ‘Arbeit’, die der Aufrechterhaltung der Einrichtung dient, gezwungen. Wer sich weigert wird sanktioniert. Einschränkungen der persönlichen Freiheit und des Selbstbestimmungsrechts finden täglich statt. Menschen werden verwaltet. Dazu braucht es Hausmeister, Securities, eine Betreiberfirma, eine Verwaltung, Sozialarbeiter*innen, eine Essensfirma, die Polizei und weitere mehr. Alles in allem sind Lager ein perfides Konstrukt der Isolation und Überwachung unter einem demokratischen Deckmantel. Und genau da wo die persönlich Freiheit und die Selbstbestimmung angegriffen wird, etabliert sich ein Verwal-tungsalltag, bei dem auch Grund- und Menschenrechte für Geflüchtete latent immer mehr unterlaufen werden. Und so ist es kein Zufall, dass sich in den EA‘s eine Eigendynamik entwickelt in der dann Polizeiaktionen, wie die am 3. Mai 2018, stattfinden können.

Auch die Privat- und Intimsphäre von Geflüchteten sind vom Grundgesetz geschützt | Obwohl die Zimmer in denen Geflüchtete leben, nach Artikel 13 GG „Unverletzlichkeit der Wohnung“ geschützt ist, wurde am 3. Mai 2018 von mehr 500 Polizeibeamte gegen dieses Grundrecht verstoßen. Die daraus entwickelten Rangeleien, bei denen 11 Bewohner verletzt wurden, werden den Bewohnern als Widerstand gegen Polizeibeamte oder tätlichem Angriff ausgelegt. Wenn Geflüchtete gezwungen werden in Massenlagern zu leben, sind Grund- und Menschenrechte nicht außer Kraft gesetzt. Auch nicht durch Hausordnungen oder Betreiberverträge. Neben dem Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit steht Geflüchteten wie jedem anderen Bevölkerungsteil auch das Versammlungs- und Demonstrationsrecht zu. Unter diesem Schutz stand auch der sehr spontane Protest am 30. April 2018.

Ellwangen ist zum Symbol für unseren Protest geworden. | Wir dürfen nicht zulassen, dass durch staatliche Stellen, einer politischen Staatsanwaltschaft, Parteien, einer rassistischen Ellwangen-Hysterie oder durch eine undifferenzierte Presseberichterstattung, die Rechte der Geflüchteten noch weiter zu ihrem Nachteil verschoben werden. Es geht hier grundsätzlich um die Verteidigung von Grund- und Menschen-rechte. Gesetze wie das „Geordnete Rückkehr-Gesetz“ dürfen nicht in Kraft treten. Die Angriffe auf die ‘Unverletzlichkeit der Wohnung’ müssen mit aller Deutlichkeit verurteilt werden. Sämtliche Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz in Ellwangen stehen, müssen sofort eingestellt werden.Kommt am Donnerstag den 14. März 2019 zur Mahnwache, zu den beiden Prozessen und zur Kundgebung nach Ellwangen.Ob Ellwangen, Donauwörth, Donaueschingen oder andere EA‘s, diese Zentren dürfen keine Einrichtungen der Rechtslosigkeit sein. Grund- und Menschenrechte gelten auch für Menschen die darin leben müssen.

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