PM (26.07.2013): Netzwerk Lager Eisenhüttenstadt – Protestierende Refugees und Unterstützer*Innen aus Berlin und Brandenburg

#### erneuter Skandal – Genadi K. am Donnerstagabend aus Krankenhaus entführt und rechtswidrig abgeschoben ### Abschiebehaft von Usman Manir aufgehoben, Deportation gestoppt ### Tuberkulose und Hepatits-C Fälle im Abschiebeknast — Ausländerbehörde und Innenministerium schweigen ### Besuchsrecht für Camp-Teilnehmer*Innen weiterhin eingeschränkt ###

Gestern Abend wurde der letzte noch im Hungerstreik befindliche Geflüchtete aus dem Eisenhüttenstädter Krankehaus heraus abgeschoben. Er
befand sich dort seit mehreren Tagen aufgrund seines instabilen gesundheitlichen, physischen und psychischen Zustandes. Er befand sich
ca. 14 Tage im Hungerstreik, mehrere Tage davon nahm er keine Flüssigkeit zu sich. Ein zuständiger Amtsarzt oder gar das Krankenhaus
selbst müssen ihm trotz Hunger- und Durststreik sowie psychotraumatischer bzw. Posttraumatischer Belastungsstörungen gestern eine “Haft- und Reisetauglichkeit” attestiert haben. Dieses Attest wird von Freund*Innen und Unterstützer*Innen sowie seiner Anwältin, die bis zuletzt zu ihm persönlich Kontakt hatten, mehr als angezweifelt! In wie weit die Abschiebebehörden vorweg die Sicherstellung der entsprechenden
medizinischen Versorgung in Georgien gewährleistet haben, ist noch nicht bekannt. Die Bundespolizei drückt also unter Mithilfe eines Amtsärztes
still und heimlich sowie nachts die Abschiebung eines schwer-kranken Geflüchteten mit skandalösen Mitteln durch, welche einer Entführung
gleicht. Einen Rechtsschutz sowie eine externe, unabhängige und glaubwürdige medizinische/psychotraumatische Untersuchung gab es erneut
nicht. Auch wurde offensichtlich dafür gesorgt, dass er keinerlei Kontakt mehr nach außen aufnehmen konnte. Genadi betonte bei Gesprächen
mit Unterstützer*innen immer wieder, dass eine Abschiebung gleichbedeutend mit seinem Tod wäre. Seine danach für ihn engagierte
Anwältin prüft gegen die Abschiebung rechtliche Mittel einzulegen, die Umstände und Folgen der Abschiebung aufzuklären sowie über die Feststellung der Rechtswidrigkeit eine Rückführung einzuklagen. Im Falle von Genadi zeigt sich wieder die Brutalität und Kooperation der Eisenhüttenstädter Abschiebemaschinerie. Nur ein befangenes Abschiebekartell kann einem gesundheitlich-instabilen und traumatisierten Geflüchteten eine Haft- und Reisetauglichkeit attestieren, und ihn in einer Nacht- und Nebelaktion klammheimlich ohne seine Rechte wahrnehmen zu können, zurück in Elend und Verfolgun  schicken. Bis eben mussten Freund*Innen und Untterstützer*Innen bangen, da über seinen Verbleib bzw. Sein Schicksal keinerlei Auskunft zu erhalten war. Erst duch einen Anruf von ihm vor ein paar Minuten erfuhren wir, dass er sich wieder in Georgien und nicht in Haft befindet.

Derweil wurde Usman Manir, der 50 Tage ohne Asylantrag in Abschiebehaft saß, am vergangenen Mittwoch aus der Haft entlassen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) gab dem Einspruch seiner Anwältin Berenice Böhlo statt und verwies dabei u.a. auf menschenrechtliche
Bedenken von Abschiebungen nach Ungarn. Auch er befand sich für rechtswidrig fast drei Monate in Abschiebehaft, davon mehrere Tage im
Hungerstreik und musste zeitweise ins Krankenhaus. Unterstützer*innen initiierten eine Petition gegen eine Abschiebung, die mitterweile fast 5500 Unterschriften hat. Vorgestern wurde er im Solidaritätscamp vor der ZAST von seinen Unterstützer*innen herzlich empfangen und gestern eine Welcome-Party ausgerichtet.

Von Anfang an haben wir daraufhin gewiesen, dass mindestens zwei inhaftierte Flüchtlinge Verdacht auf Tuberkulose haben. Seit gestern
befindet sich ein Geflüchteter aus Georgien mit Knochentuberkulose im städtischen Krankenhaus, bei einem weiteren in der Abschiebehaft liegt
ein Verdacht immer noch vor. Das Innenministerium dementierte letzte Woche die Verdachtsfälle. Nun stellt sich die Frage, inwiefern dies
überhaupt gründlich überprüft wurde und welche Information bewußt falsch kommuniziert, verschwiegen oder gar nicht geprüft wurden. Fehlende medizinische Versorgung im Abschiebeknast aber auch dem Lager insbesondere extern, unabhängig und glaubwürdig, wird schon seit langem bemängelt, geändert hat sich nichts. Nun riskieren die zuständigen Behörden, dass sich weitere Häftlinge mit Tuberkulose infizieren bzw. Sorgen für Ängste davor. Inhaftierte berichteten, dass die hygienischen Zustände im Abschiebeknast dies begünstigen. Eine weitere Person im Abschiebeknast hat Hepatitis-C, auch hier ist unklar, inwiefern entsprechende Vorsichtsmaßnahmen durch die Betreiberfirma BOSS eingeleitet wurden.

Trotzdem die Proteste letzte Woche vor der ZAST und die Wahrnehmung des eingeschränkten Besuchsrechtes keinen Anlass für Beschwerden lieferten, bleibt das Besuchsrecht für die Unterstützer*innen der Flüchtlinge in Eisenhüttenstadt weiterhin eingeschränkt. Der Leiter Herr Nürnberger verfestigt dadurch die gefängnis-artigen Zustände des Lagers und grenzt die Rechte und Freiheiten der Geflüchteten sowie der Unterstützer*Innen mit konstruierten Gefahrenprognosen willkürlich weiter ein.