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An die
Senatsverwaltung für Inneres und Sport und
Innensenator Frank Henkel
Klosterstraße 47 10179 Berlin
Sehr geehrter Herr Innensenator Henkel,
sehr geehrte Damen und Herren der Senatsverwaltung für Inneres und Sport,
seit fast zwei Jahren protestieren geflüchtete Menschen in Berlin, um auf Ihre prekäre Situation in Deutschland aufmerksam zu machen.
Sie haben die Isolation der Lager, in denen sie leben müssen, verlassen, haben Kreis- und Ländergrenzen passiert und sich über die ihnen auferlegte Reisebeschränkung hinweggesetzt. Viele von ihnen haben keinen gesicherten Aufenthaltsstatus und wissen somit nicht, ob sie vielleicht schon morgen gegen ihren Willen abgeschoben werden.
Die politischen Forderungen der Geflüchteten richten sich gegen die Einschränkung der Rechte, die den meisten Menschen in Deutschland mit rechtsstaatlicher Selbstverständlichkeit zustehen. Die Protestierenden fordern
- den Stopp aller Abschiebungen
- die Abschaffung der Residenzpflicht und
- die Abschaffung aller Lager.
Als Unterzeichnende dieses Briefes stellen wir uns eindeutig hinter die Geflüchteten und ihre Forderungen. Wir wissen, dass Sie als zuständige oberste Landesbehörde Berlins nur bei befugten Parteikolleg_innen und anderen Politiker_innen um eine Umsetzung der Forderungen auf Bundesebene werben können.
Wir wenden uns daher mit einer anderen Forderung an Sie, die Sie mit Zustimmung des Bundesinnenministers Thomas de Maizière umsetzen können:
Wir fordern die Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit Herrn Innensenator Henkel als ihrem Vorsitzenden auf, den politisch aktiven Geflüchteten aus Berlin gemäß § 23 AufenthG den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu gewähren.
Demnach kann eine “oberste Landesbehörde […] aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird”.
Dem Gutachten “Möglichkeiten der Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen” des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD 3 – 3000 – 063/14) folgend ist “[b]ei der Ausfüllung des Tatbestandsmerkmals der Wahrung politischer Interessen […] den obersten Landesbehörden ein weiter politischer Beurteilungsspielraum eingeräumt” (S. 4, Hervorhebungen im Original), um Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen.
Der “Ausländergruppe”, die durch ihr Engagement in der aktuellen Geflüchteten-Bewegung bestimmt ist, könnte also mit dem nötigen politischen Willen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Zustimmung durch Herrn Innenminister de Maizière Aufenthaltserlaubnisse erteilt werden.
Warum sollen die Erlaubnisse erteilt werden?
Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland lautet “Die Würde des Menschen ist unantastbar”. Eigenverantwortung und politische Einflussnahme jedes einzelnen Menschen sind Grundpfeiler der Demokratie.
Die Geflüchteten der aktuellen Protestbewegung haben Verantwortung für sich übernommen und sind politisch aktiv geworden, um für ihre Würde einzutreten. Wir meinen, eine demokratische Gesellschaft benötigt Menschen, die die Ideale eben dieser Gesellschaft einfordert und in die Tat umsetzt.
Wir möchten Sie, Herr Henkel, im Besonderen als Mitglied der Christlich-Demokratischen Union ansprechen.
Das Grundsatzprogramm der CDU aus dem Jahr 2007 gesteht jedem einzelnen Menschen eine unveräußerliche Würde und die Grundwerte der CDU – Freiheit, Solidarität, Gerechtigkeit – zu.
Es skizziert eine Gesellschaft, die “auf freie, selbstbewusste Persönlichkeiten angewiesen” (S. 11) ist. Es heißt auch: “Zur Freiheit gehört die Bereitschaft, sich für sie einzusetzen […]” (S. 8).
Die protestierenden Geflüchteten haben erkannt, dass ihre Freiheit in Deutschland auf eine spezifische Art und Weise eingeschränkt wird. Sie setzen sich für ihre Freiheit ein. Sind sie damit nicht die selbstbewussten Persönlichkeiten, die eine Gesellschaft des christlich-demokratischen Ideals benötigt? Wäre es nicht konsequent, diesen Menschen auch innerhalb der Grenzen der deutschen Gesellschaft die Freiheit zu gewähren, die ihnen als Menschen auch gemäß der oben erwähnten Grundsätze ihres Parteiprogramms und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ohnehin zusteht?
Mit Aufenthaltstiteln nach §23 AufenthaltG haben Sie zusammen mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport die Möglichkeit, die geistigen Grundlagen Ihrer Partei für die Gruppe der politisch aktiven Geflüchteten in Berlin in die Tat umzusetzen. Es wäre ein wichtiges Signal auf dem Weg zu einer freieren, solidarischeren, gerechteren Gesellschaft.
Mit freundlichen Grüßen,