Kundgebung vor dem Paul-Löbe-Haus, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Montag, 20. März 2017, 12:30-14:00 Uhr
Wir erleben tagtäglich, wie die gesetzlichen und praktischen Hürden für den Familiennachzug von Geflüchteten immer höher werden.
Mit dem “Asylpaket II” wurde im März 2016 der Familiennachzugs zu allen Personen, denen nur subsidiärer Schutz zuerkannt wird, für zwei Jahre ausgesetzt. Gleichzeitig entscheidet das Bundesamt immer restriktiver über Asylanträge: Von den Asylsuchenden aus Syrien erhält seit über einem halben Jahr nur noch ein Drittel den Flüchtlingsschutz, zwei Drittel erhalten nur den subsidiären Schutz und sind damit bis März 2018 vom Familiennachzug ausgeschlossen. Wer bis dahin volljährig wird, kann auch danach seine Eltern nicht mehr holen.
Sogar die Jugendlichen, denen nach Genfer Flüchlingskonvention (GFK) die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, wird oft der Familiennachzug verwehrt: Ihnen wird gesagt, ihre Eltern dürfen kommen, ihre minderjährigen Geschwister erhalten aber kein Visum. Damit werden die Familien de facto dauerhaft getrennt.
Wir fordern die Bundesregierung auf, Artikel 6 des Grundgesetzes und der UN-Kinderrechtskonvention zu folgen.
Der Innenausschuss des Bundestags hat mit den Stimmen der SPD, LINKEN und Grünen eine Sachverständigen-Anhörung für den 20. März 2017 ( 13.30 Uhr im Paul-Löbe-Haus) zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen.
Daher möchten wir anlässlich dieser Anhörung um 12:30 Uhr vor dem Paul-Löbe-Haus die Forderungen der Jugendlichen und Betroffenen sichtbar machen und laden daher zu einer spontanen Kundgebung ein (12:30 – 14 Uhr):
“Recht auf Familienzusammenführung für Flüchtlingskinder – sofort!”
AK junge Flüchtlinge des Flüchtlingsrat Berlin
Ansprechpartner: Walid Chahrour, mail@wegebbz.de
Telefonkontakt: 017641598154