Mindestlohn durchsetzen heißt auch Arbeitserlaubnisse für alle die hier leben
Angesichts von Pegida und Co. auf den Straßen ist vielen unwohl. Wichtige Fragen werden aufgeworfen: In was für einer Gesellschaft wollen wir leben? Und wie wollen wir mit den Geflüchteten und Zugewanderten in Deutschland umgehen?
Für uns als Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter stellt sich diese Frage auf besondere Weise. Die Wirtschaft äußert einen Bedarf an ausländischen Fachkräften ebenso wie nach erleichterten Arbeitsmarktzugängen für Geflüchtete im Asylverfahren. Auch aus der Politik gibt es entsprechende Signale in der Diskussion um ein neues Einwanderungsgesetz. Wie sollen wir uns dazu verhalten?
Tatsächlich gibt es seitens der Unternehmen einen Bedarf an eingewanderten Arbeitskräften, sowohl für qualifizierte als auch für geringqualifizierte Arbeitsplätze. Jenseits der Diskussion um „gute“, weil qualifizierte Zugewanderte sollten uns aber vor allem letztere interessieren. Denn Geflüchtete ohne Aufenthaltsstatus und Arbeitserlaubnis arbeiten vor allem in solchen geringqualifizierten Tätigkeiten.
Ganze Branchen kalkulieren damit, dass Geflüchtete dazu gezwungen werden zu jedem Preis, zu jeder noch so schlechten Bedingung zu arbeiten, um sich und ihren Familien die Existenz zu sichern. Davon betroffen sind auch jene, die zwar in Südeuropa als Flüchtlinge anerkannt sind, aber trotz Arbeitserlaubnis in den südeuropäischen Krisenländern derzeit keine Arbeit finden und dort auch nicht durch soziale Leistungen abgesichert sind. Durch die Drittstaatenregelung dürfen sie sich in Deutschland zwar legal aufhalten, aber nicht legal arbeiten. So wie unsere Kolleg_innen von Lampedusa in Hamburg.
Hier muss die Politik eine Regelung finden. Sollte eine solche Regelung ausbleiben muss die Politik sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie sich zum Komplizen derjenigen Unternehmen macht, die von diesen Verhältnissen profitieren und die Zwangslage der Kolleg_innen ausnutzen. Unser Interesse muss sein, eine legale Arbeitsaufnahme zu ermöglichen. Alles andere bedeutet, dass der jüngst eingeführte Mindestlohn in der Praxis nicht eingehalten und erkämpfte Arbeitsstandards gezwungenermaßen unterlaufen werden, was weder in unserem noch im Interesse der betroffenen Beschäftigten sein kann.
Als Gewerkschafter_innen wissen wir, dass wir unsere Interessen nur durch gemeinsame Organisierung vertreten können. Unsere Kolleginnen und Kollegen, die als Gruppe Lampedusa in Hamburg bekannt wurden, haben diesen notwendigen Schritt gemacht. Sie haben sich als Gruppe und dann auch in ver.di organisiert. Deswegen haben wir durch entsprechende Beschlüsse des Landesbezirksvorstands in erster Linie ihre Anliegen und Forderungen zu den unseren gemacht. Selbstverständlich schließt unser Appell aber auch alle anderen durch die Drittstaatenregelung betroffenen Kolleginnen und Kollegen mit ein.
Wir, die Unterzeichnenden, appellieren an die gewählten Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft, die sich gerade in Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer neuen Landesregierung befinden: Finden Sie eine Regelung, die es unseren aus Libyen geflohenen KollegInnen erlaubt, in Hamburg legal arbeiten zu können. Schaffen Sie Möglichkeiten, allen in Drittstaaten anerkannten und hier lebenden Geflüchteten eine legale Arbeitserlaubnis zu gewähren.
Wer diesen Appell unterstützen möchte, sende bitte eine Mail mit Namen, Vornamen, Ort und eventueller Funktion* bis zum 11.03.2015 an jugend.hamburg@verdi.de, Betreff: „Appell“.
*Die Funktionsbezeichnung dient nur der Information, dies wird bei Veröffentlichung benannt. V.i.S.d.P.: ver.di Jugend Hamburg, Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg