freiheit fü Acunbay

SOLIDARITE SANS FRONTIERS SOLIDARISIERT SICH MIT ACUNBAY

Solidaritätsschreiben zur Freilassung von Muzaffer Acunbay – Solidarité sans Frontières

Muzaffer Acunbay lebte 10 Jahre lang als politischer Flüchtling in der Schweiz. Vergangenen Sommer wollte er in Griechenland Ferien machen. Er erkundigte sich bei den zuständigen Schweizer Behörden, ob ein internationaler Haftbefehl gegen ihn vorliege. Die Schweizer Behörden erklärten Acunbay, dass sie seinen Namen nicht sehen können. Acunbay reiste nach Griechenland. Er wurde dort im Juli von den griechischen Behörden aufgrund eines internationalen Haftbefehls der Türkei festgenommen. Er soll an die Türkei ausgeliefert werden wo ihm lebenslange Haft droht.

Am 13. Februar 2015 findet die zweitinstanzliche Gerichtsverhandlung in Griechenland statt. Wird dort erneut entschieden, Acunbay an die Türkei auszuliefern, droht ihm dort lebenslange Haft. Deshalb fordert Sosf die Schweizer Behörden auf, sich vehement für die Rechte und die Freilassung von Acunbay einzusetzen.

Der Fall Acunbay ist aufgrund mehrerer Aspekte brisant. Er zeigt erstens, dass die Schweiz keinen uneingeschränkten Zugang zu der Interpol-Datenbank hat, in der die internationalen Haftbefehle aufgeführt sind. Dieser eingeschränkte Zugang kann, wie sich nun zeigt, Menschenleben gefährden. Die Schweiz müsste deshalb gewährleisten können, dass anerkannte Flüchtlinge automatisch von der Interpol-Datenbank gelöscht werden, sofern dies nicht die internationale öffentliche Sicherheit gefährdet. Die Schweizer Behörden müssen aber auf jeden Fall gewährleisten können, dass ihre Antworten auf entsprechende Anfragen den Tatsachen entsprechen. Es kann nicht sein, dass eine amtliche Antwort nicht den Tatsachen entspricht und Menschen nachweislich an Leib und Leben bedroht. Zweitens zeigt sich, dass anerkannte Flüchtlinge nicht in jedem Land Schutz geniessen. Die Schweiz muss sich deshalb entsprechend den Empfehlungen des European Council on Refugee and Exile dafür einsetzen, dass anerkannte Flüchtlinge analog den Bestimmungen der Dublin-Konvention in allen Mitgliedsstaaten, also auch in Griechenland, diesen Status geniessen. Es kann nicht sein, dass ein gemeinsames Asylsystem aufgebaut wird, das nicht zu einem gemeinsamen Schutz führt.

Sosf fordert die Schweiz deshalb auf, dass sie ihre Verantwortung wahrnimmt und sich für die Freilassung von Acunbay einsetzt. Für den 13. Februar 2015 muss sie ihm unverzüglich und kostenlos einen Anwalt seiner Wahl in Griechenland zur Verfügung stellen. Auch soll eine parlamentarische oder anwaltschaftliche Kommission zur Beobachtung der erneuten Gerichtsverhandlung am 13. Februar nach Griechenland entsenden. Für den schlimmsten Fall, dass Acunbay tatsächlich in die Türkei ausgeliefert wird, müssen die Schweizer Behörden schon heute Vorkehrungen in der Türkei treffen, um zu gewährleisten, dass im Fall einer Auslieferung keine Menschenrechtsverletzungen geschehen. Kann Acunbay in die Schweiz zurückkehren, dann sollen die Behörden ihn für das erlittene Leid angemessen entschädigen und die entstandenen Kosten übernehmen.

SOLIDARITE SANS FRONTIERS SOLIDARISIERT SICH MIT ACUNBAY

Solidaritätsschreiben zur Freilassung von Muzaffer Acunbay – Solidarité sans Frontières

Muzaffer Acunbay lebte 10 Jahre lang als politischer Flüchtling in der Schweiz. Vergangenen Sommer wollte er in Griechenland Ferien machen. Er erkundigte sich bei den zuständigen Schweizer Behörden, ob ein internationaler Haftbefehl gegen ihn vorliege. Die Schweizer Behörden erklärten Acunbay, dass sie seinen Namen nicht sehen können. Acunbay reiste nach Griechenland. Er wurde dort im Juli von den griechischen Behörden aufgrund eines internationalen Haftbefehls der Türkei festgenommen. Er soll an die Türkei ausgeliefert werden wo ihm lebenslange Haft droht.

Am 13. Februar 2015 findet die zweitinstanzliche Gerichtsverhandlung in Griechenland statt. Wird dort erneut entschieden, Acunbay an die Türkei auszuliefern, droht ihm dort lebenslange Haft. Deshalb fordert Sosf die Schweizer Behörden auf, sich vehement für die Rechte und die Freilassung von Acunbay einzusetzen.

Der Fall Acunbay ist aufgrund mehrerer Aspekte brisant. Er zeigt erstens, dass die Schweiz keinen uneingeschränkten Zugang zu der Interpol-Datenbank hat, in der die internationalen Haftbefehle aufgeführt sind. Dieser eingeschränkte Zugang kann, wie sich nun zeigt, Menschenleben gefährden. Die Schweiz müsste deshalb gewährleisten können, dass anerkannte Flüchtlinge automatisch von der Interpol-Datenbank gelöscht werden, sofern dies nicht die internationale öffentliche Sicherheit gefährdet. Die Schweizer Behörden müssen aber auf jeden Fall gewährleisten können, dass ihre Antworten auf entsprechende Anfragen den Tatsachen entsprechen. Es kann nicht sein, dass eine amtliche Antwort nicht den Tatsachen entspricht und Menschen nachweislich an Leib und Leben bedroht. Zweitens zeigt sich, dass anerkannte Flüchtlinge nicht in jedem Land Schutz geniessen. Die Schweiz muss sich deshalb entsprechend den Empfehlungen des European Council on Refugee and Exile dafür einsetzen, dass anerkannte Flüchtlinge analog den Bestimmungen der Dublin-Konvention in allen Mitgliedsstaaten, also auch in Griechenland, diesen Status geniessen. Es kann nicht sein, dass ein gemeinsames Asylsystem aufgebaut wird, das nicht zu einem gemeinsamen Schutz führt.

Sosf fordert die Schweiz deshalb auf, dass sie ihre Verantwortung wahrnimmt und sich für die Freilassung von Acunbay einsetzt. Für den 13. Februar 2015 muss sie ihm unverzüglich und kostenlos einen Anwalt seiner Wahl in Griechenland zur Verfügung stellen. Auch soll eine parlamentarische oder anwaltschaftliche Kommission zur Beobachtung der erneuten Gerichtsverhandlung am 13. Februar nach Griechenland entsenden. Für den schlimmsten Fall, dass Acunbay tatsächlich in die Türkei ausgeliefert wird, müssen die Schweizer Behörden schon heute Vorkehrungen in der Türkei treffen, um zu gewährleisten, dass im Fall einer Auslieferung keine Menschenrechtsverletzungen geschehen. Kann Acunbay in die Schweiz zurückkehren, dann sollen die Behörden ihn für das erlittene Leid angemessen entschädigen und die entstandenen Kosten übernehmen.
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