District officially approves their plan for eviction of #ohlauer. Answers of Frau Bohrkamp to PIRATEN and SPD questions about #ohlauer

1.) Drucksache – DS/1640/IV

Betreff:     Aktueller Stand zur GHS
Initiator:    Herbst, Michael / PIRATEN    PIRATEN
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
25.03.2015

Ich frage das Bezirksamt:

Welche Anstrengungen unternimmt das Bezirksamt aktuell, um die Umsetzung der im Juni 2014 unterzeichneten Vereinbarung und die Einrichtung eines selbstverwalteten Flüchtlingszentrums voranzutreiben und bis wann rechnet das Bezirksamt mit der Umsetzung?
Warum werden seit dem 01.11.2014. keine Besucher*innen – nicht einmal mehr Journalist*innen, Anwält*innen und Abgeordnete – zum Gebäude der Gerhart Hauptmann-Schule zugelassen?
Wie bewertet das Bezirksamt, dass die Polizei offensichtlich von Anfang an vorhatte, die am 10.12.2014 vorgenommene Brandschutzbegehung der Gerhart-Hauptmann-Schule zu nutzen, um Bewohner*innen zu verhaften, wusste es im Vorfeld darüber Bescheid und was tut es zu deren Unterstützung?

Nachfragen:

Wieso lässt sich das Bezirksamt in den diesbezüglichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht ganz regulär vom eigenen Rechtsamt vertreten, sondern von der renommierten Kanzlei SammlerUsinger, welche Kosten sind dadurch bisher entstanden und von welchen Kosten geht das Bezirksamt im laufenden Verfahren inklusive aller eventuellen Revisionsverfahren aus?

2. Wird das Bezirksamt nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts den möglicherweise dadurch notwendigen Weg durch alle Instanzen gehen und alle damit für beide Seiten einhergehenden finanziellen und Image-Schäden in Kauf nehmen, anstatt sich endlich, wie es eigentlich notwendig wäre, um eine politische Lösung der Misere zu bemühen?

Beantwortung: Frau Bohrkamp
zu Frage 1: Keine. Das Bezirksamt plant ein internationales Flüchtlingszentrum in Trägerschaft der Diakonie. Es gab und gibt bis jetzt kein tragfähiges Konzept für ein selbstverwaltetes Zentrum und wer Selbstverwaltung will, der sollte sich auch selber verwalten können und derartige Konzepte und Finanzierungen sicherstellen können.

Zu Frage 2: Die sich in der Schule befindlichen Personen können jederzeit das Gelände verlassen und die in der Frage benannten Personenkreise und auch weitere Personen außerhalb der Schule treffen. Das Bezirksamt als Hauseigentümer und als Verantwortlicher legt die Regeln für das Haus fest, genauso, wie wir das in den Hausregeln jeder anderen bezirkseigenen Immobilie tun.

Zu Frage 3: Das Bezirksamt hat die Polizei um Amtshilfe bei der Brandschutzbegehung gebeten. Gemäß Polizei und Ordnungsrecht hat die Polizei jederzeit und jeden Ortes zu handeln, wenn sie auf Personen trifft, die mit Strafbefehlt gesucht werden. Das war in dem Sinne weder geplant, noch abgesprochen, sondern trat ein.

Das Bezirksamt ist zudem ein Verwaltungsorgan zur Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge. Die rechtliche Vertretung von Einzelpersonen fällt per se nicht in die bezirkliche Zuständigkeit.

Zu Nachfrage 1: Das Rechtsamt des Bezirkes ist für vielfältige rechtliche Bewertungen von den Bereichen Jugend bis Kultur zuständig. In gewissen Themenfeldern ist jedoch die fachliche Tiefe nicht vorhanden, deswegen haben wir u.a. eine bezirkliche Baujuristin, die beim Stadtplanungsstadtrat angesiedelt ist. Um für den Bezirk die bestmögliche rechtliche Vertretung zu gewährleisten, hat sich das Bezirksamt entschieden, einen externen Fachanwalt zu engagieren.

Ich freue mich, dass Sie sagen, dass es eine renommierte Kanzlei ist, dann sind wir uns ja in der Einschätzung einig, der in enger Absprache und Abstimmung und unter Beratung unseres bezirklichen Rechtsamtes das Bezirksamt vertritt. Die Kosten lassen sich jetzt noch nicht beziffern, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und damit auch der Aufwand, wir sprachen eben über die Zeitabläufe, noch nicht vorhersehbar ist.

Zu Nachfrage 2: Das Bezirksamt bewertet das Ergebnis des Gerichtes, wenn es vorliegt. Und zudem weise ich darauf hin, dass das Bezirksamt sich seit über zwei Jahren um eine Lösung der Misere bemüht hat. Auf das Adjektiv “politische” Lösung verzichte ich hier ganz bewusst, denn die politischen Möglichkeiten des Bezirkes waren schon lange erschöpft. Eine politische Lösung kann nur auf einer höheren Ebene erfolgen, wenn Sie ans Bundes- und Europarecht rangehen.

___________________________________________________________________

2.) Drucksache – DS/1624/IV
Betreff:     Aktueller Sachstand zur ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule (GHS)
Verfasser:    Leese-Hehmke, Anita    SPD
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
25.03.2015

Ich frage das Bezirksamt:

Wie ist der aktuelle Sachstand im Zusammenhang mit der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule (z.B. bzgl. Kosten, Gerichtsverfahren, Gemeinschaftsunterkunft etc.)?
Warum wurde in der Beantwortung der mündlichen Anfrage zur GHS im Februar 2015 nicht über bevorstehende Bauarbeiten zur Vorbereitung der Reduzierung des Wachschutzeinsatzes informiert?
Sind Pressebereichte zutreffend, wonach sich die Dauer der bei Gericht anhängigen Verfahren u. a. deshalb verlängert, weil das Bezirksamt sehr lange Zeit benötigte, um eine Stellungnahme aus Sicht des Bezirksamtes zu übersenden?

Nachfragen:
Wie hoch ist die Zahl der Personen in der ehemaligen GHS, die keinen Aufenthaltsstatus haben, der sie zum Verbleib in Berlin und zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen berechtigen würde?
Welche erkenntnisse hat das bezirksamt bezüglich des kürzlichen Brandes auf dem Gelände der ehemaligen Gerhard-Hauptmann-Schule?

Beantwortung: Frau Bohrkamp
zu Frage 1: In Bezugnahme zu Ihrer letzten mündlichen Anfrage im Februar, ergänze ich die Mehrausgaben für die Gerhart-Hauptmann-Schule um zwei zusätzliche Wachschutzrechnungen, einmal für den Zeitraum Januar und für den Zeitraum Februar. Das waren im Januar 98.000,00 EUR, im Februar 91.000,00 EUR. Alle weiteren Kosten sind erst mal identisch geblieben. So was wie Energiekosten berechnen wir nicht monatlich, sondern es sind Abschlagszahlungen. Da jetzt Prognosen zu machen, halte ich nicht für valide, da macht es Sinn, dann tatsächlich im Sommer noch mal nachzufragen, dass wir da die konkreten Zahlen nachliefern, aber ich denke, das sind die beiden Hauptposten. Weitere größere Ausgaben jenseits des laufenden Betriebes kamen nicht dazu.

Ansonsten ist der Sachstand so, dass es ein fertiges Konzept gibt für Gemeinschaftsunterkünfte und Projekträume in der Gerhart-Hauptmann-Schule, welches federführend von der Diakonie entwickelt wurde mit Stadtbau und dass diese Gemeinschaft dieses Konzept im Grunde auf Halbe liegt, bis die Gerichte entschieden haben. Wir haben zudem vorbereitet, dass schnellstmöglich ein Bausubstanz- und ein Bauwertgutachten durchgeführt werden können, damit wir auch den Erbbaupachtvertrag abschließen können, sobald die Gegebenheiten da sind und warten an dieser Stelle ab.

Damit komme ich zum Punkt Gerichtsverfahren: Es gibt noch keinen genannten Termin. Alle Unterlagen liegen dem Gericht vor. Die Gegenseite hat Akteneinsicht beantragt, hat eine Stellungnahme gemacht. Jetzt erfolge eine Gegenstellungnahme von uns und wenn Sie nächsten Monat wieder die gleiche Frage stellen, hoffe ich, noch mehr berichten zu können zu Ihrer Frage 1.

zu Frage 2: Die Möglichkeiten und die Wirkung von weiteren nicht wirklich Bauarbeiten, sondern Sicherungsarbeiten wurden erst im März abschließend evaluiert und deswegen wurde auch erst im März beschlossen, diese durchzuführen und den Auftrag rauszugeben, weil wir natürlich abwägen, was sind einmalige Investkosten und was sind laufende Ausgaben beim Wachschutz, so dass erst im März die Entscheidung gefallen ist und ich Ihnen deswegen im Februar noch nicht davon berichten konnte, aber da Sie monatlich nachfragen, können wir das ja auch immer aktuell nachholen.

zu Frage 3: Das Gerichtsverfahren war ja in der ersten Instanz beim Amtsgericht anhängig und ist jetzt beim Verwaltungsgericht. Der Kollege Dahl kann Ihnen das sicher noch mal mit den juristisch korrekten Fachthermenie erläutern. Beim Verwaltungsgericht sind die Prozesse insofern anders, dass dort der Amtsermittlungsgrundsatz gilt. Beim Amtsgericht wird nur über die vorliegenden Informationen entschieden. Das Verwaltungsgericht lässt sich alle Unterlagen, unsere ganzen Prozessakten, die ganzen Vorläufe aufliefern, prüft die, evaluiert die, hat also viel mehr Unterlagen vor sich, auch die Zusammenstellung. Wie Sie sich erinnern können, waren doch mehrere Stadträtinnen und Stadträte mit diesem Thema befasst. Alle Daten mussten zusammengestellt werden, gesichtet werden, Dopplungen mussten herausgesucht werden. Ich glaube, insgesamt sind drei dicke Ordner rausgekommen, die Herr Basen dann zum Gericht tragen durfte, so dass das einfach mehr Zeit in Anspruch nimmt, als wenn beim Amtsgericht eine Forderung aufgeführt worden wäre und eine Gegendarstellung zu den genannten Punkten da ist.

zu Nachfrage 1: Der Bezirk hat keine personenstandsrechtliche Prüfung der sich in der Schule befindlichen Personen gemacht. Daher kann ich Ihnen nicht sagen, welche Personen mit einer Haus-ID welchen konkreten Status haben. Wir haben Pi- mal-Daumen-Schätzung, aber jetzt wird es noch komplizierter. Wir gehen davon aus, dass sich gar nicht mehr alle Personen in der Schule aufhalten und wer rausgegangen ist und geblieben ist, darüber wurde kein Buch geführt.

Vielleicht zu Ihrer Information: Wir haben auch mit dem Gedanken gespielt, so eine Feststellung zu machen, wer ist da überhaupt. Wir haben das mit der Polizei besprochen, weil das ohne Amtshilfe nicht möglich gewesen wäre. Die Polizei hat eine Unterstützung diesbezüglich abgelehnt.

zu Nachfrage 2: Vielleicht ein kurzer Exkurs aus dem Wachbericht: Gegen 3.15 Uhr Montagmorgen haben die beiden am Sicherheitstor positionierten, am Haupttor positionierten Sicherheitsmitarbeiter gemeldet, dass es einen Brandsatz gab, vermutlich einen Molotow-Cocktail, der über die Zaunanlage geworfen wurde und an der Fassade des dortigen Nebengebäudes, bei uns bekannt als Pavillon, zu Bruch gegangen ist. Daraufhin hat sich der Brandkörper entzündet und in diesem Wirkungsbereich befanden sich deponierte Sachspenden. Ich habe auf dem Foto einen verkokelten Sessel gesehen, die damit auch in Brand gingen.

Die Sicherheitskräfte haben dann vor Ort mittels Feuerlöschern gelöscht, haben die Polizei informiert, auch die Feuerwehr war zur Begutachtung vor Ort und es wird jetzt ermittelt. Weitere Informationen von der Polizei, in welche Richtung ihre Erkenntnisse gehen, haben wir bis jetzt nicht.

Herr Dahl: Also zunächst will ich nur feststellen, dass ich mich hüten werde, Frau Leese-Hehmke irgendwelche juristischen Nachhilfestunden zu geben, denn sie ist selbst Volljuristin und bestens im Stoff.

Meine Frage bezieht sich auf die Gerichtsverfahren: Gibt es in einem der anhängigen Verfahren inzwischen einen Termin und wann ist der gegebenenfalls.

zu Nachfrage 3: Ich habe keinen Termin genannt bekommen. Die Gerichte und die Gegenseite sind weiterhin mit der Prüfung der Akten befasst. Wie gesagt, es gibt Stellungnahmen, die im Pingpong mit diversen Fristen hin und hergehen und ich hoffe mal, dass wir nach Ostern soweit sind.

Frau Zinn: Ja, ich wollte was ähnliches fragen wie Herr Dahl: Wenn man jetzt davon ausgeht, dass die Vertreter der Refugees das Verfahren möglichst lang in die Länge ziehen bzw. die Räumung verhindern wollen, wie lange kann es denn jetzt im besten oder schlimmsten Fall dauern, bis Sie die Räumungserlaubnis haben? Gibt es da Schätzungen?

zu Nachfrage 4: Dazu gibt es keine Schätzungen. Wir befinden uns ja in einem Vorverfahren. Wenn dieses Vorverfahren endgültig entschieden wird in unserem Sinne, gibt es kein weiteres Verfahren. Wenn das Vorverfahren dazu führt, dass wir in ein Hauptverfahren einsteigen, dann wird es wahrscheinlich länger dauern. Da fehlen mir als Nichtjuristin definitiv die Erfahrungswerte.