Aufruf zur Prozessbeobachtung Turgay Ulu: 25.02.15, 11:00, Verwaltungsgericht Hannover, Eintrachtweg 19, 30173 Hannover

Turgay Ulu kämpft mit uns seit Jahren als Akivist der Flüchtlingsbewegung in Berlin gegen rassistische und diskriminierende Gesetze. Turgay klagt für seine Anerkennung als politischer Flüchtling nach §16. Diese wurde ihm bisher versagt. Am Mittwoch den 25.02.15 um 11:00 wird in Hannover dazu eine Anhörung stattfinden.

Turgay war in der Türkei fünzehn Jahre ohne endgültiges Urteil eingesperrt; er kam für Jahre in Isolationshaft und wurde in einem ersten Urteilsspruch, sechs Jahre nach seiner Verhaftung, zum Tod verurteilt. Seine Vorwürfe, von der Polizei gefoltert worden zu sein, wurden vom Gericht nicht beachtet. Der Prozess ging in Revision und 2011, nach fünfzehn Jahren Verhandlung, erging wieder ein Urteil, diesmal auf lebenslänglich. Im selben Jahr gelang Turgay die Flucht nach Griechenland und weiter von dort nach Deutschland.

Turgay war angeklagt Mitglied einer “terroristischen Vereinigung” und an einer Gefangenenbefreiung beteiligt gewesen zu sein. Beide Vorwürfe bestreitet er und sieht den Grund für seine Verfolgung in seiner journalistischen Arbeit als Marxist und Revolutionär.

Eine kritische Zusammenfassung des Verfahrens gegen Turgay in der Türkei bis zum Jahr 2006 ist in zwei Berichten von Amnesty International und Proasyl enthalten (Amnesty: Seite 17 bis 19 ; proasyl: Seite 16).

In einem angehängten Interview mit dem Magazin 360° berichtet Turgay selbst über seine Haft und politischen Kampf.

Die deutschen Gerichte sind der willkürlichen Beweisführung der türkischen Gerichte gefolgt. Obwohl allgemein bekannt ist, dass in der Türkei Kritiker der Regierung aus durchsichtigen Gründen als “Terroristen” verurteilt werden (dazu mehr hier in einem SZ Artikel). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach Turgay Recht zu und forderte von der Türkei Schadenersatz für die ungerechtfertigte Verurteilung und Inhaftierung ohne rechtskräftiges Urteil. Auch Amnesty International startete eine Kampagne für ihn und belegte die Unrechtmäßigkeit des Verfahrens in einem detaillierten Bericht.

Wie kann es sein, dass die deutschen Behörden dem türkischen Urteilsspruch folgen, Turgay aber gleichzeitig nicht an die Türkei ausliefern, aufgrund des unrechtmäßigen Verfahrens, das zu eben diesem Urteil führte?

Wenn man das Herrschaftkonstrukt “Terrorismus” überhaupt verwendet, stellt sich die Frage, von wem eigentlich Terror ausgeübt wird. Dazu mehr in einem Text von Turgay.