Hallo, liebe Leserin,
in dieser Ausgabe möchten wir über das Thema Schwangerschaftsabbruch sprechen. Vielleicht bist du ungewollt schwanger geworden und überlegst, ob du das Kind bekommen magst oder nicht. Es ist dein Körper und nur du kannst darüber entscheiden. Vielleicht gibt es Leute, die dich dafür verurteilen, aber sie müssen ja weder das Kind austragen noch gebären noch großziehen, deshalb ist es doch logisch, dass nur du darüber entscheiden kannst, ob du das Kind nun bekommen möchtest oder nicht.
Im Folgenden möchten wir über rechtliche und medizinische Aspekte zu dem Thema sowie über die Möglichkeit der Kostenübernahme informieren, damit du weißt, was auf dich zukommt, wenn du dich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidest. Wir hoffen, dass dir die Informationen weiterhelfen.
Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland zwar eigentlich gegen das Gesetz, bleibt aber unter bestimmten Bedingungen straffrei, wenn:
• du dich als schwangere Person mindestens drei Tage vor dem Schwangerschaftsabbruch in einer dafür anerkannten Beratungsstelle beraten lässt. Diese Beratung muss bescheinigt werden.
• seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind und
• ein*e Ärzt*in den Schwangerschaftsabbruch durchführt, der*die nicht der*die gleiche Ärzt*in ist, der*die die Beratung durchgeführt hat.
Es gibt Beratungsstellen, die deine Entscheidung nicht in Frage stellen werden. Es gibt jedoch auch welche, die versuchen, deine Entscheidung zu beeinflussen. Wichtig ist, dass du dich mit deiner Beraterin wohl fühlst. Falls dies nicht der Fall ist, kannst du auch zu einer anderen Beratungsstelle gehen.
Beispiele für Schwangerschaftsberatungsstellen, bei denen positive Erfahrungen gemacht wurden, sind: www.schwangerschaftsberatung-balance.de und www.profamilia.de
Verfügst du über kaum oder nur geringes Einkommen, hast du einen Anspruch auf Kostenübernahme. Der Schwangerschaftsabbruch ist zwar »keine Leistung nach dem AsylbLG, AsylbLG-Bezieherinnen können aber als nicht gesetzlich krankenversicherte Frauen die Kostenübernahme mit einem Einkommensnachweis (AsylbLG-Bescheid) gemäß § 19 i.V. mit § 21 Abs. 1 »Schwangerschaftskonfliktgesetz« bei einer gesetzlichen Krankenkasse am Wohnort beantragen. Die zu diesem Zweck frei wählbare Krankenkasse
muss »unverzüglich« den Kostenübernahmebescheid ausstellen. Das Bundesland erstattet dann der Krankenkasse die Kosten«. Das heißt, du gehst mit einem Beleg über dein Einkommen zu einer beliebigen Krankenkasse. Diese Krankenkasse muss dir einen Bescheid darüber geben, dass sie die Kosten
zur Behandlung übernehmen.
Eine Schwangerschaft kann medikamentös oder operativ unterbrochen werden. Beide Verfahren sind sicher und effektiv. Anhand des Schwangerschaftsalters und deiner Präferenz wird gemeinsam entschieden, welches Verfahren für dich das Beste ist. Manche Kliniken bieten jedoch kein medikamentöses Verfahren an, obwohl sie das eigentlich sollten.
Wenn dir das passieren sollte, kannst du dich an eine andere Klinik oder Praxis wenden.
Das medikamentöse Verfahren
Das medikamentöse Verfahren ist besonders am Anfang der Schwangerschaft effektiv und darf bis zum 63. Tag nach der letzten Regelblutung durchgeführt werden. Insgesamt beinhaltet es drei Besuche in einer Praxis oder Klinik. Beim ersten Besuch erhältst du drei TablettenMifegyne® (Wirkstoff: Mifepriston). Das ist ein Medikament, das ein Hormon hemmt, das wichtig ist, um die Schwangerschaft aufrecht zu halten. Dieses Hormon(Progesteron) wird auch als »Schwangerschaftshormon« bezeichnet.
Ein bis zwei Tage später kehrst du zurück in die Praxis oder Klinik und erhältst zwei Tabletten mit dem Wirkstoff Prostaglandin. Dieses Medikament löst Wehen aus. Nach der Einnahme musst du 3-6 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben. Ungefähr 70 % der Schwangeren stoßen 3-4 Stunden später die Frucht ab. Die Wehen können schmerzhaft sein, du kannst jedoch Mittel gegen die Schmerzen bekommen. Vaginale Blutungen treten nach dem Abbruch auf. Sie können 8-17 Tage dauern und sind etwas stärker als normale Regelblutungen. Als weitere Nebenwirkungen können Übelkeit, Erbrechen und Krämpfe auftreten. Schwerwiegende Komplikationen sind jedoch sehr selten. 14 Tage später musst du nochmal zur Nachkontrolle. Allgemein dauert das medikamentöse Verfahren länger als das operative Verfahren.
Die Abstoßung der Frucht erleben Schwangere sehr unterschiedlich. Manchen gibt es das Gefühl, den Vorgang kontrollieren und bewusster mit der Abtreibung umgehen zu können, für andere ist es eher unangenehm, den eigenen Blutverlust und den Abgang der Frucht zu beobachten. 90 % der Schwangeren sind mit dem Verfahren zufrieden. Die Wirksamkeit liegt bei 98 %. Eine operative Ausschabung der Gebärmutter mit Entfernung von Resten des Mutterkuchens (Nachkürretage) ist bei 2-3 % der Patientinnen* nötig, da das medikamentöse Verfahren nicht ausreichend gewirkt hat.
Das operative Verfahren
Der operative Schwangerschaftsabbruch erfolgt in der Regel ambulant, das heißt, du kommst am Morgen der Operation und kannst ein paar Stunden nach dem Eingriff wieder nach Hause gehen – am besten in Begleitung. Es gibt zwei Möglichkeiten den Eingriff durchzuführen. Es kann eine Vollnarkose durchgeführt werden.
Das bedeutet, dass du ein Medikament über die Vene bekommst, dass dich einschlafen lässt und du während des Eingriffs schläfst. Die andere Möglichkeit ist, dass du eine lokale Betäubung am Muttermund erhältst und während des Eingriffs wach bist. Die eigentliche Operation dauert nur etwa 10 Minuten. Am häufigsten wird eine Methode angewandt, bei der die Frucht und die Gebär mutterschleimhaut abgesaugt werden. Um die Absaugung zu ermöglichen, muss der Gebärmuttermund zuvor vorsichtig erweitert werden.
Nach dem Eingriff kommt es über einige Tage zu vaginalen Blutungen. Falls sehr starke Blutungen, Schmerzen, Fieber über 38.5°C oder schlecht riechender Ausfluss auftreten sollten, solltest du deinen Arzt oder deine Ärztin aufsuchen.
Eine Kontrolluntersuchung nach der Operation soll 7-10 Tage danach stattfinden. Nach beiden Methoden ist es wichtig, sich zu schonen.
Es kann auch gut sein, vor dem Schwangerschaftsabbruch mit Freund*innen und Verwandten abzusprechen, wer dich in der Zeit unterstützen kann.
Um Komplikationen, die durch den Abbruch entstehen können, zu vermindern, ist es ratsam, dass die ersten
Tage danach nichts in deine Vagina gelangt. Am besten du verzichtest, solange die Blutung dauert, auf Bäder und Geschlechtsverkehr und benutzt statt Tampons Binden.
Verbena Bothe