Friedrichshain-Kreuzberg darf die besetzte Gerhart-Hauptmann-Schule in Friedrichshain-Kreuzberg nicht ohne weiteres räumen lassen, entschied das Verwaltungsgericht. Jetzt geht der Bezirk vor die nächste Instanz.
Das Bezirksamt hat am Dienstag entschieden, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zur besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule Beschwerde einzulegen, sagte Bezirksamtssprecher Sascha Langenbach. Jetzt muss das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung prüfen. “Das Verwaltungsgericht hat unsere Argumente nicht ausreichend gewürdigt”, sagte Langenbach.
Da der Bezirk mit den Flüchtlingen eine Art zivilrechtliche Vereinbarung getroffen habe, müsse er sich einen Räumungstitel beim Zivilgericht holen, wenn er will, dass die Flüchtlinge die Schule verlassen, entschied die 1. Kammer des Gerichts unter Wilfried Peters, die schon öfter mit dem Thema zu tun hatte. Weiter lesen…
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