Einladung zur Gerichtsverhandlung am 18. Januar 2017, 10:15 Amtsgericht Apolda, Jenaer Str. 8
Prozessaufruf – Solidarität mit Dr. Magsud
“Solidarität muss praktisch werden!” – dieser Slogan wird im Kontext des Kampfes gegen FaschistInnen und RassistInnen immer wieder benutzt und will sagen: Jetzt hier auf der Straße kann unser Protest nur ein
allgemeiner sein, wichtig ist vor allem die Unterstützung des konkreten Kampfes derjenigen, die sich gegen die menschenfeindlichen Strukturen zur Wehr setzen. Dr. Magsud wird von den Härten der Behörden getroffen, weil er nicht stumm bleibt, sondern den organisierten Kampf gegen das Lagersystem und die Abschiebekultur als seinen Persönlichen begreift.
Auf Bestreben der Ausländerbehörde Apolda wird er nun vor Gericht gezerrt. Unter allen Umständen soll ihm ein Vergehen angehangen werden in der Hoffnung, dass sie seine Abschiebung doch noch irgendwie erreichen können oder ihn einfach “nur” schikanieren.
Jetzt ist praktische Solidarität gefragt: Organisiert eine gemeinsame Anreise von eurem Wohnort zum stattfindenden Prozess am 18. Januar in Apolda, beobachtet die Geschehnisse und zeigt Dr. Magsud eure Verbundenheit mit eurer Anwesenheit! Niemand soll allein vor Gericht stehen! Auch die Institutionen sollen sehen, wir stehen zusammen!
Schafft in eurem Umfeld Aufmerksamkeit für den Fall, verbreitet die Stellungnahme und sammelt Spenden für die zu erwartenden Repressionskosten.
Mittwoch, 18. Januar 2017, 10:15
Amtsgericht Apolda, Jenaer Str. 8
Treffpunkt zur gemeinsamen Anreise in Erfurt: 8.40 Uhr am Eingang vom Hbf
Pressemitteilung
Prozess gegen Flüchtlingsaktivisten: Erneute Strafanzeige der Ausländerbehörde Apolda gegen Magsud Aghayev
Stellungnahme von Herrn Aghayev Magsud zu den Vorwürfen von der Ausländerbehörde Apolda
Magsud Aghayev erhielt im Jahr 2010 aufgrund eines Behinderungsgrads von 60% ein
Aufenthaltsrecht nach § 25 Abs. 3 AufenthG. Die zuletzt auf drei Jahre verlängerte Aufenthaltserlaubnis lief am 13. Februar 2015 aus. Da die Ausländerbehörde auch zwei Monate später keine Verlängerung ankündigte, fragte er nach und erfuhr, dass die zuständige Sachbearbeiterin noch auf Post vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wartete. Auf Nachfrage bei der Außenstelle des BAMF in Hermsdorf erfuhr Magsud Aghayev, dass die Ausländerbehörde erfolglos versucht hatte, vom BAMF die Zustimmung zu seiner Abschiebung zu erwirken.
Konfrontiert mit der Ablehnung des BAMF und der Tatsache, dass § 25 Abs. 3 eine Abschiebung verbietet, wollte die Apoldaer Sachbearbeiterin nichts erklären und forderte stattdessen zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erneute ärztliche Atteste und eine schriftliche Erklärung darüber, wie oft Herr Aghayev nach Aserbaidschan gereist sei. Da er nicht so gut Deutsch schreibt, notierte die Sachbearbeiterin meine mündliche Erklärung, dass mein Pass kürzlich aufgrund eines Versehens in einer Sporttasche mit Familiengeschenken nach Aserbaidschan geschickt wurde und binnen zehn Tage von einem Bekannten wieder mitgebracht werden würde.
Einige Tage später erhielt Herr Aghayev eine polizeiliche Vorladung. Die Polizei erklärte ihm, dass die Ausländerbehörde ihn wegen illegaler Weitergabe seines Passes angezeigt hatte und forderte ihn auf, seinen Pass vorzulegen. Nachdem er das innerhalb von 15 Minuten tat, erklärte die Polizei die Angelegenheit für erledigt. Entsprechend erhielt Herr Aghayev am 7.7.2016 einen Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Erfurt. Infolge dieses Bescheids fragte er mittlerweile acht Monate nach Ablauf seiner Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde nach, wann die Verlängerung erfolgen würde. Wieder verwies ihn dieselbe Sachbearbeiterin mit Verweis auf ihren anhaltenden Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf einen späteren Zeitpunkt. Als Herr Aghayev am 24.9.2016 einen Strafbefehl über 200 Euro vom Amtsgericht Apolda bekam, stellte sich heraus, dass auf persönliches Betreiben dieser Sachbearbeiterin das Strafverfahren wiederaufgenommen wurde.
Magsud Aghayev ist seit 2009 aktiv bei The Voice Refugee Forum und im bundesweiten Netzwerk Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen. Er hat seitdem immer wieder an Protesten teilgenommen und die Flüchtlingsgemeinschaft in Apolda organisiert. Schon 2010 durchforstete die Apoldaer Ausländerbehörde Zeitungen nach einem Bild von ihm bei einer Versammlung außerhalb des Landkreises und erließ infolgedessen einen Bußgeldbescheid wegen Residenzpflichtverstoßes. Kurz darauf zeigten BehördenmitarbeiterInnen ihn an, vermeintlich Nazisymbolik verwendet zu haben. Er wurde in zweiter Instanz vor dem Landgericht Erfurt freigesprochen. Magsud Aghayev kann bei den neuerlichen Erfarungen nur davon ausgehen, dass es der Ausländerbehörde ein persönliches Anliegen ist, seinen Aufenthalt entgegen rechlicher Normen zu beenden und bis dahin so unangenehm wie möglich zu gestalten.
Die Hauptverhandlung in der Sache findet am 18.1.2017 und 10.15 Uhr am Amtsgericht Apolda, Jenaer Straße 8, 99510 Apolda, statt.
Kontakt The VOICE Refugee Forum Jena: thevoicerefugeeforum@riseup.net
Kontakt Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk: 03641 628272,
KristinPietrzyk@kanzlei-elster.de
Zuständige Sachbearbeiterin Ausländerbehörde Apolda: Frau Ernst, Telefon: 03644 540 788
Aktenzeichen Strafverfahren: Cs 121 Js 19605/15
Zuständige Staatsanwältin StA Erfurt: Frau Jacob, 0361 3775 400
Zuständiger Richter Amtsgericht Apolda: Dr. Pfeiffer, 03644 50290
Aktenzeichen BAMF-Bescheid über Abschiebeverbot 5919871-425
Zuständiger Sachbearbeiter BAMF: Herr Reichel, Referat M D 3 Nürnberg, Telefon: 09119430
Stellungnahme von Herrn Aghayev Magsud zu den Vorwürfen von der Ausländerbehörde Apolda
Ihr könnt meinen Kampf unterstützen. Kommt zur Gerichtsverhandlung am 18.01.2017 um 10.15 Uhr am Amtsgericht in Apolda, Jenaer Straße 8, 99510 Apolda.
Aghayev Magsud – The VOICE Refugee Forum- Apolda
Ich, Aghayev Magsud, bin seit 2009 Aktivist bei „The VOICE Refugee Forum“ und der „Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migrantinnen“. Seitdem werden mir durch die Ausländerbehörde Apolda Steine in den Weg gelegt! Jetzt verweigern sie mir seit fast 2 Jahren die rechtmäßige Verlängerung meines Aufenhalts und haben nun auch ein Gerichtsverfahren gegen mich angestrengt, in dem sie mir vorwerfen, ich hätte meinen Pass einem Fremden zur Ausreise überlassen. Im Folgenden möchte ich den Hintergrund des Gerichtsverfahrens darlegen.
Ich habe meine Aufenthaltsgenehmigung im Jahr 2010 nach §25.3 bekommen, da ich eine 60 prozentige Behinderung habe. Die Ausländerbehörde Apolda hat mir meine Aufenthaltsgenehmigung 2012 für drei Jahre verlängert. Am 13. Februar 2015 ist sie abgelaufen. Zuerst behaupteten sie, man könne die Aufenhahltsgenehmigung nicht verlängern, da man meine Fingerabdrücke nach Berlin senden und auf eine Antwort warten müsse. Später wurde mir gesagt, dass sie noch auf einen Brief von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) warteten. Ich fuhr selbst zum BAMF nach Hermsdorf und stellte die Frage, warum mir meine Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängert wird. Darauf hin sagten sie mir, dass sie schon vor längerer Zeit einen Brief nach Apolda geschickt hätten. Im Text des Briefs stand, dass die Abschiebung Herr Aghayevs verboten wird. Mit der Kopie des Briefes ging ich in die Ausländerbehörde Apolda und stellte die Frage, warum sie eine Anfrage auf eine Abschiebung beim BAMF beantragt hätten. Sie müssten doch wissen, dass nach dem §25.3 eine Abschiebung ausgeschlossen ist. Die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde hat gesagt, sie wollten irgendetwas überprüfen. Warum oder was sie prüfen wollten, habe ich nicht verstanden. Sie haben noch einmal alle möglichen Dokumente verlangt und getrennt dazu schriftlich eine Auskunft von mir, wie oft ich nach Aserbaidschan gereist bin. Da ich noch nicht so gut schreiben konnte, bat ich die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde, mir dabei zu helfen. Dazu habe ich erklärt, dass ich einen Besucher hatte, meinen Freund aus Baku. Er hatte mich gefragt, ob ich etwas mit ihm nach Aserbaidschan schicken möchte. Ich packte daraufhin eine Tasche mit Geschenken für meine Kinder und gab sie ihm mit. Ich habe ihr auch gesagt, dass er mich von Aserbaidschan aus gleich anrief, um mir zu sagen, dass mein Pass in der Tasche gewesen sei und dass er in 10 Tagen wiederkommen und ihn mir mitbringen würde. Die Mitarbeiterin bat mich ihr handgeschriebenes Protokoll zu unterschreiben, was ich auch getan habe. Ein paar Tage später bekam ich Post mit einer Vorladung von der Polizei Apolda. Die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde hatte mich angezeigt, dass ich angeblich meinen Pass zur Verfügung gestellt hätte, um jemanden nach Baku ausreisen zu lassen! Nachdem ich aber meinen Pass bei der Polizei sofort vorlegen konnte, durfte ich wieder gehen. Später bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft Erfurt, dass die Sache abgeschlossen ist. Mit diesem Brief ging ich wieder zur Ausländerbehörde und fragte, wann ich meine Aufenthaltsgenehmigung endlich bekommen würde. Als sie daraufhin sagten, sie müssten noch auf einen Brief von der Staatsanwaltschaft Erfurt warten, habe ich selber dort angerufen und gefragt, warum es so lange dauert. Mir wurde gesagt, dass die Ausländerbehörde einen Widerspruch in der Sache eingereicht hat.
Bei meinem nächsten Besuch in der Ausländerbehörde zeigte man mir ein Blatt Papier und sagte „Siehst du? Du hast selber unterschrieben, dass du deinen Pass für einen Fremden zur Ausreise zur Verfügung gestellt hast!“ Ich schaute mir den Brief an und stellte fest: „Wie kann es sein, dass ich es unterschrieben habe? Als ich Ihnen davon erzählt habe, haben Sie alles mit einem Stift auf ein Blatt Papier geschrieben und jetzt sehe ich einen Text, der mit einem Rechner geschrieben wurde und der Text darin ist mir auch nicht bekannt!“ Unter dem vorgedruckten Text war meine Unterschrift zu sehen. Ich sagte: „Das ist doch eine Dokumentenfälschung!“ Die Mitarbeiterin hat mich angeschaut und auf emotionale Weise gesagt: “Egal!”.
Angesichts des Engagements, mit dem die Ausländerbehörde bei übergeordneten Behörden und durch offensichtlichen Betrug versucht, mir rechtliche Vergehen nachzuweisen, ist es offensichtlich, dass es ihr Anliegen ist, mich abzuschieben! Ich will in dieser Sache weiter kämpfen solange bis die Ausländerbeörde Apolda in ihren Schikanen gestoppt wird.
Ihr könnt meinen Kampf unterstützen. Kommt zur Gerichtsverhandlung am 18.01.2017 um 10.15 Uhr am Amtsgericht in Apolda, Jenaer Straße 8, 99510 Apolda.
Aghayev Magsud- The VOICE Refugee Forum – Refugee Community Apolda