Zweite Pressemitteilung der Fußgruppe des "Protestmarsches der Asylbewerber_innen nach Berlin"

Meiningen, den 13.09.2012

Die Flüchtlinge des „Refugee Protest March to Berlin“ zerreißen am 13. September beim Grenzübergang zwischen Bayern und Thüringen ihre Aufenthaltspapiere

Heute, am 13. September, hat die Fußgruppe des “Refugee Protest March to Berlin” die Grenze von Bayern nach Thüringen überschritten. Spätestens mit diesem Schritt aus dem Freistaat Bayern heraus verstoßen nun alle bisher teilnehmenden Asylbewerber_innen gegen ihre Residenzpflicht.

Um zu demonstrieren, dass ihre Aufenthaltsgestattungen sowie ihre Duldungen mit einer begrenzten Gültigkeit und diskriminierenden Regelungen Teil einer unmenschlichen Asylpolitik sind, haben bei dem Grenzübertritt 16 Flüchtlinge diese Aufenthaltspapiere öffentlich zerrissen. Die zerrissenen Papiere werden sie nun an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge senden, um dort „die Fehler verbessern zu lassen“, so ein Sprecher der Protestierenden. Sie fordern das Bundesamt auf, ihnen Aufenthaltspapiere zurückzusenden, die keine Beschneidung ihrer Rechte durch Residenzpflicht, Lagerpflicht, Verbot regulärer Arbeit und ohne Essenspakete oder -gutscheine mehr enthalten.

Die folgende Erklärung ist im Rahmen dieser Aktion veröffentlicht worden:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (Art 1, Abs. 1 GG)

Die Menschenrechte beschreiben das Menschsein. Die folgenden drei Artikel sprechen über Flüchtlinge und über deren Rechte, welche nicht in den deutschen Gesetzen bestehen und sogar zu ihnen im Gegensatz stehen.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 13
1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Artikel 14
1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
Artikel 15
1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Das Recht auf Asyl besitzen wir als Menschen. Es ist kein Recht, was uns von der deutschen Regierung gegeben werden kann. Es liegt nicht in ihrer Entscheidung – es ist ein Muss!
Wir als Menschen sind auf einem Protestmarsch von Würzburg nach Berlin, um darauf aufmerksam zu machen, dass wir in ungerechten und unmenschlichen Verhältnissen leben. Damit ein Leben in Würde möglich ist, muss es einen Wandel geben!

§ 56 Asylverfahrensgesetz: (1) Die Aufenthaltsgestattung ist räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt, in dem die für die Aufnahme des Ausländers zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt. In den Fällen des § 14 Abs. 2 Satz 1 ist die Aufenthaltsgestattung räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt, in dem der Ausländer sich aufhält.
§ 53 Asylverfahrensgesetz: (1) Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, sollen in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden.

Wir fordern die Abschaffung der Flüchtlingsheime, der Residenzpflicht, einen Abschiebungsstopp und die Schaffung eines menschenwürdigen Lebens für alle Flüchtlinge.
Wir zerreißen unsere Ausweise, welche die Bezeichnung „Aufenthaltsgestattung“ oder „Duldung“ tragen, da alle oben genannten Beschränkungen darin festgeschrieben sind.
Die protestierenden Flüchtlinge des Marsches von Würzburg nach Berlin

In der Anlage finden Sie Fotoaufnahmen der Aktion (aufgenommen von Nima Ezatpour), um deren Veröffentlichung mitsamt Quellenangabe wir bitten.

Mit freundlichen Grüßen,

Die Fußgruppe des Refugee Protest March